17.10.2007 - 4.2 Errichtung einer Ampelanlage in der Oegerstr. (...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.2
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mi., 17.10.2007
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- 161 Bezirksverwaltungsstelle Hohenlimburg
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Reike erklärt, dass es sich nicht um eine städtische Ampelanlage
handele. Bisher habe ein Mitarbeiter der Firma Thyssen- Krupp den
Gabelstaplerverkehr zwischen den beiden Betriebsgebäuden geregelt. Diese
Vorgehensweise sei nach der Straßenverkehrsordnung nicht erlaubt. Aus diesem
Grunde sei die genehmigte Ampelanlage errichtet worden.
Herr Eschenbach macht deutlich, dass durch die Diskussion über die
Schließung der Oeger Straße, verunsicherte Anwohner plötzlich mit einer
Ampelanlage konfrontiert worden seien. Er bittet die Verwaltung solche Maßnahmen
vorher der Bezirksvertretung mitzuteilen, damit bei Anfragen entsprechend
reagiert werden könne.
Herr Palsherm schließt sich den Ausführungen von Herrn Eschenbach an und bemerkt,
dass die Ampel in den öffentlichen Straßenverkehr eingreife.
Herr Leisten gibt zu bedenken, dass der Antrag auf Entwidmung der Oeger
Straße bei funktionieren der Ampelregelung des Werkverkehrs durch die Firma
Hoesch zurückgezogen werden könne. Dies sei dann positiv zu bewerten.
Herr Arnusch fragt die Verwaltung, ob die Bezirksvertretung nicht durch
Mitteilung über das Aufstellen der Ampelanlage hätte informiert werden müssen.
Herr Palsherm vertritt die Ansicht, dass die Bezirksvertretung vor solchen Maßnahmen von der Verwaltung
informiert werden solle.
Herr Reike betont, dass der Verkehr nicht durch den Mitarbeiter geregelt
werden dürfe. Ausschließlich die Polizei habe das Recht den Verkehr zu regeln.
Um der Firma trotzdem die Möglichkeit der selbstständigen Regelung zu geben,
wurde die private Ampelanlage auf Anordnung errichtet. Er verdeutlicht, dass
die Straßenverkehrsbehörde pro Jahr hunderte von Anordnungen durchführe und
nicht jede Anordnung im Straßenverkehr zu einer Mitteilung führen könne. Die
Fachverwaltung würde aber den Einzelfall gerne in der Bezirksvertretung erläutern.
Herr Dr. Schmidt erklärt formal
sei die Bezirksvertretung für verkehrslenkende Maßnahmen zuständig nicht für
verkehrsordnende.
Die Bezirksvertretung würde von ihm in Zukunft umfassend über die
Verhandlungen bezüglich der Oeger Straße informiert. Aus betrieblicher
Notwendigkeit heraus sei der Antrag an ihn gestellt worden, die Oeger Straße
für den öffentlichen Verkehr zu schließen. Dies müsse geprüft werden. Die Verkehrsabteilung
habe sich skeptisch gegenüber einer Einziehung der Straße geäußert. Es würden
weitere Gespräche stattfinden. Sollte es einen Beschlussvorschlag geben, würde
die Bezirksvertretung beteiligt. Im November findet eine Bürgerversammlung zu
dem Thema statt, dort sei er auch eingeladen.
Herr Arnusch bedankt sich bei Herrn Dr. Schmidt für die Ausführungen und
äußert, dass er weiterhin das Recht nach § 37 GO NW wahrnehmen werde.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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32,2 kB
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