17.10.2007 - 4.2 Errichtung einer Ampelanlage in der Oegerstr. (...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Reike erklärt, dass es sich nicht um eine städtische Ampelanlage handele. Bisher habe ein Mitarbeiter der Firma Thyssen- Krupp den Gabelstaplerverkehr zwischen den beiden Betriebsgebäuden geregelt. Diese Vorgehensweise sei nach der Straßenverkehrsordnung nicht erlaubt. Aus diesem Grunde sei die genehmigte Ampelanlage errichtet worden.

Herr Eschenbach macht deutlich, dass durch die Diskussion über die Schließung der Oeger Straße, verunsicherte Anwohner plötzlich mit einer Ampelanlage konfrontiert worden seien. Er bittet die Verwaltung solche Maßnahmen vorher der Bezirksvertretung mitzuteilen, damit bei Anfragen entsprechend reagiert werden könne.

Herr Palsherm schließt sich den Ausführungen von Herrn Eschenbach an und bemerkt, dass die Ampel in den öffentlichen Straßenverkehr eingreife.

Herr Leisten gibt zu bedenken, dass der Antrag auf Entwidmung der Oeger Straße bei funktionieren der Ampelregelung des Werkverkehrs durch die Firma Hoesch zurückgezogen werden könne. Dies sei dann positiv zu bewerten.

Herr Arnusch fragt die Verwaltung, ob die Bezirksvertretung nicht durch Mitteilung über das Aufstellen der Ampelanlage hätte informiert werden müssen.

Herr Palsherm vertritt die Ansicht, dass die Bezirksvertretung  vor solchen Maßnahmen von der Verwaltung informiert werden solle.

Herr Reike betont, dass der Verkehr nicht durch den Mitarbeiter geregelt werden dürfe. Ausschließlich die Polizei habe das Recht den Verkehr zu regeln. Um der Firma trotzdem die Möglichkeit der selbstständigen Regelung zu geben, wurde die private Ampelanlage auf Anordnung errichtet. Er verdeutlicht, dass die Straßenverkehrsbehörde pro Jahr hunderte von Anordnungen durchführe und nicht jede Anordnung im Straßenverkehr zu einer Mitteilung führen könne. Die Fachverwaltung würde aber den Einzelfall gerne in der Bezirksvertretung erläutern.

Herr Dr. Schmidt  erklärt formal sei die Bezirksvertretung für verkehrslenkende Maßnahmen zuständig nicht für verkehrsordnende.

Die Bezirksvertretung würde von ihm in Zukunft umfassend über die Verhandlungen bezüglich der Oeger Straße informiert. Aus betrieblicher Notwendigkeit heraus sei der Antrag an ihn gestellt worden, die Oeger Straße für den öffentlichen Verkehr zu schließen. Dies müsse geprüft werden. Die Verkehrsabteilung habe sich skeptisch gegenüber einer Einziehung der Straße geäußert. Es würden weitere Gespräche stattfinden. Sollte es einen Beschlussvorschlag geben, würde die Bezirksvertretung beteiligt. Im November findet eine Bürgerversammlung zu dem Thema statt, dort sei er auch eingeladen.

Herr Arnusch bedankt sich bei Herrn Dr. Schmidt für die Ausführungen und äußert, dass er weiterhin das Recht nach § 37 GO NW wahrnehmen werde.

 

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Anlagen zur Vorlage