17.10.2007 - 7.9 Abschluss des städtebaulichen Vertrages "Im Spi...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Eschenbach bezieht sich auf den städtebaulichen Vertrag und fragt nach, ob ein Bürger sich bei Schäden auch an den Bauherren wenden könne.

Herr Dr. Schmidt sichert zu zu prüfen, an wen sich die Bürger bei Schäden wenden müsse. Dieser Vertrag regle die Ansprüche der Stadt Hagen und nicht die von dritten.

Da er in öffentlicher Sitzung verhandelt worden sei, könne man ihn natürlich einsehen.

Dies habe er in der Einwohnerfragestunde nicht bedacht und entschuldigt sich dafür. Die Informationen könne über die Geschäftsstelle an die Fragestellerin weitergeleitet werden.

Herr Leisten macht deutlich, dass es sich um eine Schadensersatzpflicht der Abrissfirma handele. Jeder Privatman könne sein Recht einklagen.

Herr Königsfeld sichert zu, die Bürgerin zu informieren.

 

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Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, zur Sicherung der Erschließung der ehemaligen EGA-Fläche in Hohenlimburg mit der Firma Ten Brinke Projektentwicklung GmbH & Co. KG einen städtebaulichen Vertrag nach § 11 BauGB über die Herstellung der erforderlichen Erschließungsanlagen abzuschließen.

 

Sämtliche Kosten der Erschließung übernimmt der Investor.

 

Über die vom Investor aufzubringenden Kosten ist eine Sicherheit in Form einer unbefristeten, selbstschuldnerischen Bankbürgschaft zu verlangen.

 

Realisierungszeitpunkt: 1 Monat nach Beschlussfassung.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

 

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Anlagen zur Vorlage