17.10.2007 - 7.9 Abschluss des städtebaulichen Vertrages "Im Spi...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.9
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mi., 17.10.2007
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Eschenbach bezieht sich auf den städtebaulichen Vertrag und fragt
nach, ob ein Bürger sich bei Schäden auch an den Bauherren wenden könne.
Herr Dr. Schmidt sichert zu zu prüfen, an wen sich die Bürger bei Schäden
wenden müsse. Dieser Vertrag regle die Ansprüche der Stadt Hagen und nicht die
von dritten.
Da er in öffentlicher Sitzung verhandelt worden sei, könne man ihn
natürlich einsehen.
Dies habe er in der Einwohnerfragestunde nicht bedacht und entschuldigt
sich dafür. Die Informationen könne über die Geschäftsstelle an die
Fragestellerin weitergeleitet werden.
Herr Leisten macht deutlich, dass es sich um eine Schadensersatzpflicht
der Abrissfirma handele. Jeder Privatman könne sein Recht einklagen.
Herr Königsfeld sichert zu, die Bürgerin zu informieren.
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, zur Sicherung der
Erschließung der ehemaligen EGA-Fläche in Hohenlimburg mit der Firma Ten Brinke
Projektentwicklung GmbH & Co. KG einen städtebaulichen Vertrag nach § 11
BauGB über die Herstellung der erforderlichen Erschließungsanlagen abzuschließen.
Sämtliche Kosten der Erschließung übernimmt der
Investor.
Über die vom Investor aufzubringenden Kosten ist
eine Sicherheit in Form einer unbefristeten, selbstschuldnerischen
Bankbürgschaft zu verlangen.
Realisierungszeitpunkt: 1 Monat nach Beschlussfassung.
Anlagen zur Vorlage
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1
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713,5 kB
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