05.09.2007 - 3.4 Behindertengerechter Zugang zum Bahnhof Hohenli...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.4
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mi., 05.09.2007
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Herr Hulvershorn verweist auf eine Mitteilung des Rechtsamtes der Stadt
Hagen zur rechtlichen Bewertung zum Erfordernis eines behindertengerechten
Zuganges zum Bahnhof Hohenlimburg, die als Tischvorlage ausliegt.
Daraus ergebe sich bei einer Anzahl von unter 1000 Reisenden pro Tag
grundsätzlich keine rechtliche Verpflichtung der Bahn AG, einen Bahnsteig
barrierefrei zu gestalten.
(Die Mitteilung ist der
Niederschrift als Anlage beigefügt.)
Herr Buschkühl regt an, ein Gutachten zum Nachweis des Bedarfs für einen
barrierefreien Zugang in Auftrag zu geben.
Frau Sauerwein macht auf die Errichtung der behindertengerechten
Wohnungen im Umfeld des Hohenlimburger Bahnhofs aufmerksam. Dies solle bei der
Erstellung eines solchen Gutachtens berücksichtigt werden.
Herr Königsfeld bezieht sich auf die Auskunft des Rechtsamts, die sich
auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. April 2006 stützt.
Dieses Urteil gelte auch für eine vergleichbare Situation in Hohenlimburg.
Das Bundesverwaltungsgericht sei zu dem Urteil gekommen, dass sehr
außergewöhnliche Umstände vorliegen müssten, um zu einer rechtlichen
Verpflichtung zu kommen.
Es sei zu überlegen, ob die Errichtung eines barrierefreien Zugangs mit
anderen technischen Mitteln zu verwirklichen sei.
Herr Schumacher informiert, dass in der nächsten Sitzung der
Bezirksvertretung Hohenlimburg ein Bericht der Fachverwaltung mit einer Kosten-
Nutzenaufstellung über die Verwirklichung eines behindertengerechten Zugangs
zum Bahnhof Hphenlimburg basierend auf dem Vorschlag des Bürgerforums
Wesselbach vorgelegt werden solle.
Es ergeben sich keine weiteren Wortmeldungen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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