05.09.2007 - 3.4 Behindertengerechter Zugang zum Bahnhof Hohenli...

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Wortprotokoll

Herr Hulvershorn verweist auf eine Mitteilung des Rechtsamtes der Stadt Hagen zur rechtlichen Bewertung zum Erfordernis eines behindertengerechten Zuganges zum Bahnhof Hohenlimburg, die als Tischvorlage ausliegt.

Daraus ergebe sich bei einer Anzahl von unter 1000 Reisenden pro Tag grundsätzlich keine rechtliche Verpflichtung der Bahn AG, einen Bahnsteig barrierefrei zu gestalten.

 

(Die Mitteilung ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.)

 

Herr Buschkühl regt an, ein Gutachten zum Nachweis des Bedarfs für einen barrierefreien Zugang in Auftrag zu geben.

 

Frau Sauerwein macht auf die Errichtung der behindertengerechten Wohnungen im Umfeld des Hohenlimburger Bahnhofs aufmerksam. Dies solle bei der Erstellung eines solchen Gutachtens berücksichtigt werden.

 

Herr Königsfeld bezieht sich auf die Auskunft des Rechtsamts, die sich auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. April 2006 stützt. Dieses Urteil gelte auch für eine vergleichbare Situation in Hohenlimburg.

Das Bundesverwaltungsgericht sei zu dem Urteil gekommen, dass sehr außergewöhnliche Umstände vorliegen müssten, um zu einer rechtlichen Verpflichtung zu kommen.

Es sei zu überlegen, ob die Errichtung eines barrierefreien Zugangs mit anderen technischen Mitteln zu verwirklichen sei.

 

Herr Schumacher informiert, dass in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Hohenlimburg ein Bericht der Fachverwaltung mit einer Kosten- Nutzenaufstellung über die Verwirklichung eines behindertengerechten Zugangs zum Bahnhof Hphenlimburg basierend auf dem Vorschlag des Bürgerforums Wesselbach vorgelegt werden solle.

 

Es ergeben sich keine weiteren Wortmeldungen.

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Anlagen