08.08.2007 - 5.3 Behindertengerechte Zugänge zum Bahnhof Hohenli...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.3
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mi., 08.08.2007
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Herr Buschkühl bezieht sich auf das mit der Einladung versandte
Antwortschreiben der Deutschen Bahn mit dem Hinweis darauf, dass es für behinderte Personen eine Möglichkeit
zum Zusteigen in zumutbarer Nähe gebe. Es sei ausgeführt worden, dass es
finanziell kaum möglich sei, den Hohenlimburger Bahnhof behindertengerecht auszubauen.
Er schlägt vor, die Kosten für die Errichtung eines behindertengerechten
Zugangs mit einem behindertengerechten Transport zur nächstmöglichen
Zusteigemöglichkeit abzugleichen. Beispielsweise mit einem Taxi, um eine
kostengünstigere Lösung zu finden.
Diese Kosten seien von der Stadt oder der Deutschen Bahn zu tragen.
Herr Leisten zitiert aus dem Antwortschreiben und bezieht sich auf die
Rechtsauslegung eines Mitarbeiters der Deutschen Bahn. Er schlägt vor, das
Rechtsamt zu beauftragen, diese Stellungnahme auf ihre rechtliche Gültigkeit prüfen
zu lassen. Es gebe auch bei anderen Bauherren die rechtliche Verpflichtung auf
barrierefreien Zugang z.B. zu öffentlichen Gebäuden.
Er betont, dass die Bahn dazu angehalten werden solle, auf ihre Kosten
den barrierefreien Zugang zu dem Bahnhof zu ermöglichen.
Herr Dr. Schmidt antwortet dazu, dass es in NRW ein sehr ausführliches
Gleichstellungsgesetz für öffentliche Bauten gebe, dies gelte für alle in NRW
ansässigen Auftraggeber- nicht für die Bahn.
Herr Niederköppern äußert, dass die Darstellung der Bahn sehr dürftig sei
und sich auf eine nichtmögliche Aufzugsanlage beziehe. Die Bahn solle die
Alternativen zu einem barrierefreien Zugang aufzeigen und die entsprechenden
Kosten aufstellen. So sei eine bessere Bewertung möglich.
Frau Sauerwein betont wie wichtig es sei, einen barrierefreien Zugang zum
Bahnhof zu ermöglichen. Die Bahn habe im Augenblick hohe Gewinne und diese könne
sie in einen solchen Zugang investieren.
Es gäbe ein verwaltungsgerichtliches Urteil aufgrund einer Verbandsklage
gegen die DB AG. Die Klage sei
abgewiesen worden. Würde ein einzelner betroffener Rollstuhlfahrer klagen,
hätte sie möglicherweise Erfolg gehabt.
Frau Sauerwein betont, dass in Hohenlimburg viel für alte und behinderte
Menschen getan werde und man die Bahn nicht aus der Verantwortung entlassen solle.
Gerade der demografische Wandel erfordere das.
Herr Arnusch schließt sich den Ausführungen von Herrn Leisten und Frau
Sauerwein an. Er betont, dass der mobilitätsgerechte Zugang nicht
ausschließlich behinderten Personen helfe. Er schlägt vor, einen entsprechenden
Zugang mit in die Planung der jetzigen Umbaumaßnahmen einzubinden.
Herr Leisten formuliert den Beschluss der Bezirksvertretung.
Herr Buschkühl schlägt vor die Verwaltung mit der Kostenermittlung für
einen mobilitätsgerechten Zugang zu beauftragen und dies abzugleichen mit
Transportkosten zum zunächst gelegenen Bahnhof.
Herr Eschenbach schlägt vor sich der Beschlussformulierung von Herrn
Leisten anzuschließen und prüfen zu lassen, ob es technische Möglichkeiten im
Wege der Umbaumaßnahmen für die Errichtung eines solchen Zugangs gebe.
Der Beschlussvorschlag wird
formuliert.
Herr Hulvershorn lässt darüber abstimmen.
Beschluss:
1. Die Bezirksvertretung Hohenlimburg beauftragt das Rechtsamt der Stadt
Hagen den
Brief der DB
Station&Service AG vom 18.06.2007 bezüglich der Ausführungen zur
gültigen Rechtslage zu prüfen.
2. Die Bezirksvertretung Hohenlimburg beauftragt die Fachverwaltung die
Kosten für die
Errichtung eines
mobilitätsgerechten Zugangs zum Bahnhof Hohenlimburg zu
ermitteln.
Anlagen
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