08.08.2007 - 5.3 Behindertengerechte Zugänge zum Bahnhof Hohenli...

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Wortprotokoll

Herr Buschkühl bezieht sich auf das mit der Einladung versandte Antwortschreiben der Deutschen Bahn mit dem Hinweis darauf, dass  es für behinderte Personen eine Möglichkeit zum Zusteigen in zumutbarer Nähe gebe. Es sei ausgeführt worden, dass es finanziell kaum möglich sei, den Hohenlimburger Bahnhof behindertengerecht auszubauen.

Er schlägt vor, die Kosten für die Errichtung eines behindertengerechten Zugangs mit einem behindertengerechten Transport zur nächstmöglichen Zusteigemöglichkeit abzugleichen. Beispielsweise mit einem Taxi, um eine kostengünstigere Lösung zu finden.

Diese Kosten seien von der Stadt oder der Deutschen Bahn zu tragen.

 

Herr Leisten zitiert aus dem Antwortschreiben und bezieht sich auf die Rechtsauslegung eines Mitarbeiters der Deutschen Bahn. Er schlägt vor, das Rechtsamt zu beauftragen, diese Stellungnahme auf ihre rechtliche Gültigkeit prüfen zu lassen. Es gebe auch bei anderen Bauherren die rechtliche Verpflichtung auf barrierefreien Zugang z.B. zu öffentlichen Gebäuden.

Er betont, dass die Bahn dazu angehalten werden solle, auf ihre Kosten den barrierefreien Zugang zu dem Bahnhof zu ermöglichen.

 

Herr Dr. Schmidt antwortet dazu, dass es in NRW ein sehr ausführliches Gleichstellungsgesetz für öffentliche Bauten gebe, dies gelte für alle in NRW ansässigen Auftraggeber- nicht für die Bahn.

 

Herr Niederköppern äußert, dass die Darstellung der Bahn sehr dürftig sei und sich auf eine nichtmögliche Aufzugsanlage beziehe. Die Bahn solle die Alternativen zu einem barrierefreien Zugang aufzeigen und die entsprechenden Kosten aufstellen. So sei eine bessere Bewertung möglich.

 

Frau Sauerwein betont wie wichtig es sei, einen barrierefreien Zugang zum Bahnhof zu ermöglichen. Die Bahn habe im Augenblick hohe Gewinne und diese könne sie in einen solchen Zugang investieren.

Es gäbe ein verwaltungsgerichtliches Urteil aufgrund einer Verbandsklage gegen die DB AG.  Die Klage sei abgewiesen worden. Würde ein einzelner betroffener Rollstuhlfahrer klagen, hätte sie möglicherweise Erfolg gehabt.

Frau Sauerwein betont, dass in Hohenlimburg viel für alte und behinderte Menschen getan werde und man die Bahn nicht aus der Verantwortung entlassen solle. Gerade der demografische Wandel erfordere das.

 

Herr Arnusch schließt sich den Ausführungen von Herrn Leisten und Frau Sauerwein an. Er betont, dass der mobilitätsgerechte Zugang nicht ausschließlich behinderten Personen helfe. Er schlägt vor, einen entsprechenden Zugang mit in die Planung der jetzigen Umbaumaßnahmen einzubinden.

 

Herr Leisten formuliert den Beschluss der Bezirksvertretung.

 

Herr Buschkühl schlägt vor die Verwaltung mit der Kostenermittlung für einen mobilitätsgerechten Zugang zu beauftragen und dies abzugleichen mit Transportkosten zum zunächst gelegenen Bahnhof.

 

Herr Eschenbach schlägt vor sich der Beschlussformulierung von Herrn Leisten anzuschließen und prüfen zu lassen, ob es technische Möglichkeiten im Wege der Umbaumaßnahmen für die Errichtung eines solchen Zugangs gebe.

 

 

 Der Beschlussvorschlag wird formuliert.

 

Herr Hulvershorn lässt darüber abstimmen.

 

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Beschluss:

 

1. Die Bezirksvertretung Hohenlimburg beauftragt das Rechtsamt der Stadt Hagen den

    Brief der DB Station&Service AG vom 18.06.2007 bezüglich der Ausführungen zur

    gültigen Rechtslage zu prüfen.

 

2. Die Bezirksvertretung Hohenlimburg beauftragt die Fachverwaltung die Kosten für die

    Errichtung eines mobilitätsgerechten Zugangs zum Bahnhof Hohenlimburg zu

    ermitteln.

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

Dafür:

      

Dagegen:

      

Enthaltungen:

      

 

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Anlagen