08.08.2007 - 7.4 2. Lesung zum Landschaftsplan Hagen - 6. Landsc...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Arnusch wiederholt Eingangs eine Frage aus der letzten Sitzung und erklärt sich anschließend als befangen.

Er bittet die Bezirksvertretung seinen Antrag zur Beratung vorzutragen und verlässt daraufhin den Sitzungsraum.

Herr Leisten formuliert den Antrag nach kurzer Diskussion mit den Mitgliedern der SPD- Fraktion wie folgt:

Ergänzender Beschluss:

Die unter Ziffer 1.1.31 auf Seite 33 des Landschaftsplanes der Stadt Hagen ausgewiesene Entwicklungsfläche im Bereich des Naturschutzgebietes Weißenstein soll textlich als Abgrabungsfläche ausgewiesen werden.

 

Dieselbe Bemerkung stehe bereits unter 3.7/1.1.31 auf Seite 109.

 

Herr Hulvershorn sieht keinen weiteren Klärungsbedarf und lässt über den Antrag abstimmen.

 

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Beschluss:

 

 

 Zu a) Der Rat der Stadt weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange, die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der nach § 12 LG NRW anerkannten Verbände sowie die im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen zurück bzw. entspricht ihnen ganz  oder teilweise im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen in der Vorlage.

           

            Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Zu b) Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten bzw.   ausgelegten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf der 6.  Landschaftsplanänderung , bestehend aus:

1.           dem textlichen Änderungsentwurf für den Entwicklungs- und   Festsetzungsteil einschließlich der in grau unterlegten Änderungen, Erweiterungen und Streichungen

2.           dem Änderungsentwurf für die Entwicklungs- und Festsetzungskarte

3.           der Anlagenkarte FFH- Gebiete  

 

gemäß § 16 Abs. 2 und § 29 Abs. 1 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG) in der Fassung der Bekanntmachung v. 21. Juli 2000 (GV. NRW. S. 568), zuletzt geändert durch Gesetz v. 15.12.2005 (GV.NRW. S. 791) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der z.Z. gültigen Fassung als Satzung.

 

Nach der Beschlussfassung über die Anregungen und Bedenken und dem Satzungsbeschluss ist der Höheren Landschaftsbehörde/ Regierungspräsident Arnsberg ein Bericht  und die Verfahrensunterlagen zur Genehmigung vorzulegen.

 

Die 6. Landschaftsplanänderung tritt am Tage der Bekanntmachung der Genehmigung  in Kraft.

 

Ergänzender Beschluss:

 

Die unter Ziffer 1.1.31 auf Seite 33 des Landschaftsplanes der Stadt Hagen ausgewiesene Entwicklungsfläche im Bereich des Naturschutzgebietes Weißenstein

soll textlich als Abgrabungsfläche ausgewiesen werden.

 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

Dafür:

      

Dagegen:

      

Enthaltungen:

      

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=857&TOLFDNR=55136&selfaction=print