06.06.2007 - 5.1 Ehemaliges EGA- Gelände

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Dr. Schmidt erklärt, dass über einzelne Regelungen eines städtebaulichen Vertrags mit dem Projektentwickler verhandelt würde, um Einzelhandel und Wohnungen zu realisieren.

Dieser sei der Auffassung die Stadt Hagen möge das mögliche Restrisiko von Altlasten, besonders im Bereich Grundwasser, übernehmen. Die Stadt Hagen würde das Risiko nicht übernehmen können. Die Verwaltung verlange, dass ein definierter Sanierungsplan bzgl. der Grundwassersanierung von dem Projektentwickler abgearbeitet würde. Dieser sei bislang nicht dazu bereit, über das zugesagte Maß hinaus aus zu koffern. Die Stadt Hagen wisse aus Analysen, dass das Grundwasser bereits belastet sei und fordere, dass  aufgrund der Maßnahme auch die Sanierung abschließend  durchgeführt würde. Herr Dr. Schmidt bemerkt, dass die Eröffnung im nächsten Jahr vorgesehen sei.  Auch darüber sei mehrfach  im Verwaltungsvorstand diskutiert worden. Er bedauere, dass es bis heute keine Unterschrift unter dem städtebaulichen Vertrag gebe.

Herr Strüwer betont, dass man im Grunde froh sein könne, wenn jemand die Industriebrache revitalisiere. Er könne sich kaum vorstellen, dass die Stadt Hagen einen Nachnutzer finde, der bereit sei, die Altlastensanierung vorzunehmen. Er glaubt, dass es in elementarem Interesse sei, zu einer Lösung zu kommen. Wenn die Positionen jetzt so verhärtet seien, fragt Herr Strüwer, wo sei der Spielraum zu einem Kompromiss zu finden.  Er fragt weiterhin, wann die Entscheidung zur Grundsatzfrage sein werde.

Herr Dr. Schmidt macht darauf aufmerksam, dass in einer öffentlichen Sitzung nicht weitere Details beraten werden sollten.

Wenn sich aufgrund der Altlastensanierung der Unterschriftstermin verschiebe, werde sich die Eröffnung verschieben.

Er ist der Meinung, dass ein Sanierungsplan mit Kostenbegrenzung auszuhandeln sei, um das Restrisiko zu begrenzen.

Das Risiko bleibe beim Eigentümer, in diesem Fall der Insolvenzverwalter.

Herr Leisten äußert, dass die Kommune Interesse daran haben müsse, solche Brach- und Altindustrieflächen neu zu gestalten. Deshalb müsse ein strategisches Konzept entwickelt werden, das Unternehmen die Möglichkeit eröffne, solche Flächen risikogering zu erwerben. Solange kostengünstigere Gebiete zur Ansiedlung von Unternehmen in unmittelbarer Nähe seien, müsse man sich Gedanken machen, wie man Altlasten verkaufen und entwickeln könne.

Herr Eisermann meint, dass ein interfraktionelles Gespräch zur Sache geführt werden sollte, um aus dem EGA-Gelände keine „Nahmer 2“ zu machen.

Herr Dr. Schmidt versichert, dass Herr Dr. Bleicher intensiv verhandele und nur in Teilbereichen zustimmen könne, sonst könne man davon ausgehen, dass auch andere Firmen ihre Hinterlassenschaften dem Staat in Rechnung stellen. In NRW fallen jährlich 10 Mio. an um herrenlose Grundstücke, die belastet seien, wieder aufzubereiten. Dies gilt aber nur, wenn der Besitzer nicht bekannt sei. Er hofft, dass es in diesem Fall einen geeigneten Kompromiss geben werde.

Herr Leisten hält es nach wie vor für einen Skandal wie z. B. Krupp das Gelände in der Nahmer hinterlassen habe, gibt aber zu bedenken, dass es sich im EGA-Projekt um einen Insolvenzfall handele.

Herr Arnusch merkt an, dass Großunternehmen immer Rückstellungen bilden müssten, die im Rahmen einer Insolvenz greifbar wären. Dies wäre sinnvoll landes- oder bundesgesetzgebend zu regeln.

Es sei beklagenswert, dass Unternehmen in Insolvenz gehen und sich die Kommunen mit den entsprechenden Altlasten beschäftigen müssen. Er frage die Verwaltung, ob es Mittel von der Europäischen Union dafür gäbe, Flächen, die mit Altlasten belastet seien wieder freizumachen.

Herr Dr. Schmidt sagt eine zeitnahe Information zum Sachstand zu.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 Einstimmig beschlossen

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

X

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

Dafür:

      

Dagegen:

      

Enthaltungen:

      

 

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Anlagen zur Vorlage