06.06.2007 - 5.1 Ehemaliges EGA- Gelände
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mi., 06.06.2007
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Vorlage:
-
0526/2007 Ehemaliges EGA- Gelände
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- 161 Bezirksverwaltungsstelle Hohenlimburg
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Dr. Schmidt erklärt, dass über einzelne Regelungen eines städtebaulichen
Vertrags mit dem Projektentwickler verhandelt würde, um Einzelhandel und
Wohnungen zu realisieren.
Dieser sei der Auffassung die Stadt Hagen möge das mögliche Restrisiko
von Altlasten, besonders im Bereich Grundwasser, übernehmen. Die Stadt Hagen
würde das Risiko nicht übernehmen können. Die Verwaltung verlange, dass ein definierter
Sanierungsplan bzgl. der Grundwassersanierung von dem Projektentwickler
abgearbeitet würde. Dieser sei bislang nicht dazu bereit, über das zugesagte
Maß hinaus aus zu koffern. Die Stadt Hagen wisse aus Analysen, dass das
Grundwasser bereits belastet sei und fordere, dass aufgrund der Maßnahme auch die Sanierung
abschließend durchgeführt würde. Herr
Dr. Schmidt bemerkt, dass die Eröffnung im nächsten Jahr vorgesehen sei. Auch darüber sei mehrfach im Verwaltungsvorstand diskutiert worden. Er
bedauere, dass es bis heute keine Unterschrift unter dem städtebaulichen Vertrag
gebe.
Herr Strüwer betont, dass man im Grunde froh sein könne, wenn jemand die
Industriebrache revitalisiere. Er könne sich kaum vorstellen, dass die Stadt
Hagen einen Nachnutzer finde, der bereit sei, die Altlastensanierung vorzunehmen.
Er glaubt, dass es in elementarem Interesse sei, zu einer Lösung zu kommen.
Wenn die Positionen jetzt so verhärtet seien, fragt Herr Strüwer, wo sei der
Spielraum zu einem Kompromiss zu finden. Er fragt weiterhin, wann die Entscheidung zur
Grundsatzfrage sein werde.
Herr Dr. Schmidt macht darauf aufmerksam, dass in einer öffentlichen
Sitzung nicht weitere Details beraten werden sollten.
Wenn sich aufgrund der Altlastensanierung der Unterschriftstermin
verschiebe, werde sich die Eröffnung verschieben.
Er ist der Meinung, dass ein Sanierungsplan mit Kostenbegrenzung
auszuhandeln sei, um das Restrisiko zu begrenzen.
Das Risiko bleibe beim Eigentümer, in diesem Fall der Insolvenzverwalter.
Herr Leisten äußert, dass die Kommune Interesse daran haben müsse, solche
Brach- und Altindustrieflächen neu zu gestalten. Deshalb müsse ein strategisches
Konzept entwickelt werden, das Unternehmen die Möglichkeit eröffne, solche
Flächen risikogering zu erwerben. Solange kostengünstigere Gebiete zur
Ansiedlung von Unternehmen in unmittelbarer Nähe seien, müsse man sich Gedanken
machen, wie man Altlasten verkaufen und entwickeln könne.
Herr Eisermann meint, dass ein interfraktionelles Gespräch zur Sache
geführt werden sollte, um aus dem EGA-Gelände keine „Nahmer 2“ zu
machen.
Herr Dr. Schmidt versichert, dass Herr Dr. Bleicher intensiv verhandele
und nur in Teilbereichen zustimmen könne, sonst könne man davon ausgehen, dass
auch andere Firmen ihre Hinterlassenschaften dem Staat in Rechnung stellen. In
NRW fallen jährlich 10 Mio. an um herrenlose Grundstücke, die belastet seien,
wieder aufzubereiten. Dies gilt aber nur, wenn der Besitzer nicht bekannt sei. Er
hofft, dass es in diesem Fall einen geeigneten Kompromiss geben werde.
Herr Leisten hält es nach wie vor für einen Skandal wie z. B. Krupp das
Gelände in der Nahmer hinterlassen habe, gibt aber zu bedenken, dass es sich im
EGA-Projekt um einen Insolvenzfall handele.
Herr Arnusch merkt an, dass Großunternehmen immer Rückstellungen bilden
müssten, die im Rahmen einer Insolvenz greifbar wären. Dies wäre sinnvoll
landes- oder bundesgesetzgebend zu regeln.
Es sei beklagenswert, dass Unternehmen in Insolvenz gehen und sich die
Kommunen mit den entsprechenden Altlasten beschäftigen müssen. Er frage die
Verwaltung, ob es Mittel von der Europäischen Union dafür gäbe, Flächen, die
mit Altlasten belastet seien wieder freizumachen.
Herr Dr. Schmidt sagt eine zeitnahe Information zum Sachstand zu.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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