06.06.2007 - 3.2 Einführung des erweiterten Ganztagsbetriebs an ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mi., 06.06.2007
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 161 Bezirksverwaltungsstelle Hohenlimburg
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Hulvershorn zitiert aus der als Anlage unter 3.2 vorliegenden
Mitteilung.
Frau Fischbach fragt nach, wie
diese Ablehnung begründet sei. Denn in der Mitteilung stehen 5 Gründe und sie
möchte wissen, welcher Grund für die Hauptschule Hohenlimburg zutreffe.
Herr Dr. Schmidt führt aus, dass ihm auch keine weiteren Informationen vorliegen
und interpretiert, dass sich die Bezirksregierung Anrnsberg offensichtlich in allgemeine Formulierungen
rette.
Er schildert, dass nach seinem Kenntnisstand die Hauptschule Hohenlimburg
alle Kriterien erfülle. Die Anträge waren aus Sicht der Verwaltung hinreichend begründet.
Herr Dr. Schmidt sagt zu, weitere Anträge zu stellen und meint, dass es
nach seiner Ansicht nicht an den Qualitätsmerkmalen der Schule liege.
Herr Leisten zitiert aus der Mitteilung und bezieht sich auf die
schulfachlichen Gründe, wie die Qualität und Stimmigkeit des pädagogischen
Konzepts, die zur Entscheidung über die Ablehnung geführt habe.
Er bemerkt, dass es nur zwei Möglichkeiten gäbe, entweder es stimme oder
es stimme nicht.
Für die Hagener Schulen wäre es schädlich, wenn sie es an Qualität oder
an der Stimmigkeit ihres pädagogischen Konzepts missen lassen würden. Diese
Entscheidung sei für ihn ein vernichtendes Urteil.
Herr Dr. Schmidt greift die Ausführungen auf und will die
Bezirksregierung fragen, wie es zu dieser Entscheidung gekommen sei. Er bemerkt,
dass es sich wahrscheinlich um ein finanzielles Verteilungsproblem handele.
Er werde zunächst Herrn Kortmann fragen, ob er etwas Näheres weiß und werde
ihn auffordern, an die Bezirksregierung zu
schreiben, um die schulfachlichen Gründe näher zu definieren.
Herr Arnusch teilt mit, dass die SPD- Fraktion dies genauso kritisch wie
die anderen Fraktionen sähe und bemerkt, dass sie sich auch weiterhin für die
Einrichtung einer Ganztagshauptschule aussprechen würden.
Herrn Eschenbach würde es interessieren, ob Hagen überhaupt noch mal eine
Chance habe, eine Ganztagshauptschule zu bekommen. Nach diesem Urteil müsste es
Jahre dauern, bis man berücksichtigt werden würde.
Herr Strüwer schildert, dass er in einer Ratssitzung verstanden habe, es sei
schwierig für Hagen eine dritte Ganztagshauptschule realisieren zu können. Hagen
sei anstatt mit einer gleich mit zwei Ganztagshauptschulen berücksichtigt
worden. Für die weitere Beurteilung wäre dies eine wichtige Information.
Herr Strüwer kann sich nicht vorstellen, dass die Stadt Hagen bei zwei
erfolgreichen Bewerbungen, bei der dritten nicht vergleichsweise argumentiere.
Er kann sich vorstellen, dass es am regionalen Proporz gefehlt habe und
Hohenlimburg aus diesem Grunde nicht zum Zuge gekommen sei. Die Landerregierung
habe begründet, dass es extreme Bemühungen auch mit finanziellen Zuwendungen in
den nächsten Jahren geben werde, um die Zahl der Ganztagshauptschulen erheblich
auszuweiten. Der Hagener Rat habe sich einstimmig für die Hauptschule in
Hohenlimburg ausgesprochen, daher meint Herr Strüwer, dass Hohenlimburg bei der
nächsten Vergabe zum Zuge komme.
Herr Buschkühl bedauert, dass die Entscheidung so getroffen worden sei.
Er verweist auf Seite zwei der Mitteilung, auf der der entscheidende Satz stehe,
gegenüber höher bewerteten Anträgen konnte sich dieser Antrag nicht
durchsetzen. Er stellt sich als höher bewertet vor, dass die regionale
Verteilung der neuen oder der bereits
bestehenden Ganztagshauptschulangebote im Bezirk durchaus ein Kriterium sei. Er
ist der Meinung, dass die Bezirksvertretung Hohenlimburg damit rechnen könne,
dass hier auch eine Ganztaghauptschule genehmigt werden würde, wenn die
Grundversorgung gewährleistet sei.
Herr Dr. Schmidt wiederholt, die Bezirksregierung müsse aus finanziellen
Gesichtspunkten die Ablehnungsgründe nennen.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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736,5 kB
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