28.02.2007 - 7.8 Satzungsvorlage Ergster Weg (Vorlage wird nachv...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.8
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mi., 28.02.2007
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Dr. Strähler erläutert, warum es leider nicht möglich gewesen sei,
eine Verwaltungsvorlage für die heutige Sitzung erstellen zu können. Nach
Durchführung der Offenlage seien noch einige Bedenken und Anregungen
eingegangen, die abgearbeitet werden müssten. Er wolle anhand des ausgehängten
Planes dazu Erläuterungen vornehmen. Die Satzung und der Plan seien aus dem
Flächennutzungsplan (FNP) abgeleitet, was eine häufige Nachfrage der Bürger
gewesen sei. An einer kleinen Stelle werde in den Landschaftsschutz
eingegriffen. Sobald diese Satzung rechtskräftig werde, müsse ein kleiner
Streifen aus dem Landschaftsschutz herausgenommen werden.
Herr Dr. Strähler erläutert an dieser Stelle ausführlich den Planinhalt.
Der Charakter der bereits vorhandenen Wohnbebauung solle erhalten bleiben.
Der schwierigste Teil des Verfahrens sei der Immissionskonflikt am Nordbereich
des Satzungsgebietes. Man habe im FNP für die Ev. Jugendbildungsstätte eine
Gemeinbedarfsfläche und anschließend eine Wohnbaufläche. Beide Nutzungen
könnten nebeneinander existieren, was jedoch im Detail überprüft werden müsse.
Man habe ein Lärmgutachten erstellen lassen, welches die Nutzung bei Tag und
Nacht betrachte. Wenn Feste gefeiert würden, komme es schon mal zu
Lärmbelästigung, die sich nicht mit Wohnbebauung vertrage. Andererseits müsse
man sehen, dass hier bereits Wohnbebauung gebe, z.B. u.a. die Hausnummer 57,
die unmittelbar an das Gelände grenze und für die die Immissionswerte auch ohne
Satzung bereits heute nicht überschritten werden dürften. Man habe die Satzung
so aufgestellt, dass sich der Konflikt nicht verschärfe. Die neu geplante
Bebauung sei nicht so nahe an der Immissionsquelle gelegen wie die Hausnummer
57. Trotzdem habe man in der Satzung festgelegt, dass die zur Jugendbildungsstätte
zeigenden Giebel keine Fenster von Daueraufenthaltsräumen haben dürften.
Bezüglich der verkehrlichen Erschließung habe man nachrechnen lassen, wie es
sich auf den Verkehr auswirke, wenn 20 Wohneinheiten in diesem Gebiet
hinzukämen. Zur morgendlichen Spitzenzeit käme demnach auf sechs Minuten ein
zusätzliches Fahrzeug, was ein vertretbarer Verkehrszuwachs sei, zumal es sich
hier nicht um eine Durchgangsstraße handele. Außerdem sei die Problematik der
Entwässerung des Gebietes angesprochen worden. Die Versickerung des Oberflächenwassers
sei nicht ganz unproblematisch, da die Grundstücke zu klein seien, um das
Regenwasser an Ort und Stelle aufhalten zu können, d.h. ein Teil des
Flächenwassers gehe in den Mischwasserkanal, ein anderer Teil des Regenwassers
werde hier gesammelt und in den Bachlauf eingeführt.
Ein weiterer Punkt, der in der Offenlage angesprochen worden sei, sei der
Hinweis auf einen Judenfriedhof, den es hier einmal gegeben haben solle. Man
betreibe derzeit noch eine entsprechende Recherche.
Herr Buschkühl fragt nach, ob es ein zwingender Hinderungsgrund sei, wenn
sich herausstellte, dass es an dieser Stelle einen Friedhof gegeben habe?
Herr Dr. Strähler antwortet, in diesem Falle gebe es zwei Möglichkeiten. Bleibe
es bei einem bloßen Verdacht, so könne in den Plan aufgenommen werden, dass bei
entsprechenden Funden die Denkmalbehörde einzuschalten sei. Gebe es konkrete
Hinweise, dann werde man den Plan in dieser Form nicht beschließen können. Dann
müssten bestimmte Teile aus dem Satzungsgebiet herausgenommen werden. Bis jetzt
habe man allerdings auch in historischen Karten keinerlei Hinweise auf einen
Friedhof gefunden.
Frau Schönke weist darauf hin, dass das angesprochene Haus Nr. 57 seit
zwei Jahren wegen ständigen Ärgers über den Lärm aus der Jugendbildungsstätte
nicht bewohnt sei. Dies müsse berücksichtigt werden.
Frau Sauerwein meint, dieses Baugebiet beinhalte sehr viele Probleme. Sie
halte es angesichts der bestehenden Konflikte für problematisch, dort die
Wohnbebauung noch zu erweitern. Eine solche Nachbarschaft sei eine dauerhafte
Quelle für Beschwerden.
Außerdem wisse sie gern, warum man in einem solchen Gebiet ohne Not in
ein Landschaftsschutzgebiet hineinbaue. Sei dies ein Gebiet, in welchem von
einem Bauträger oder von Privatleuten gebaut werde? Sie erinnere an das Projekt
„100 Einfamilienhäuser“.
Herr Dr. Strähler antwortet, hier werde ein Bauträger bauen, dieses
Plangebiet gehöre nicht zu dem Programm „100 Einfamilienhäuser“.
Im Zuge dieser Planung entstünden noch ein paar private Baugrundstücke
ohne Bauträgerbindung.
Frau Sauerwein fragt noch einmal nach dem Eingriff in das
Landschaftsschutzgebiet.
Herr Dr. Strähler erwidert, der FNP gebe nur die groben Umrisse für das
Baugebiet vor.
Es sei nicht unüblich, kleinteilige Erweiterungen vorzunehmen. Dafür
müsse der FNP noch nicht geändert werden.
Herr Reinke merkt an, man müsse entstehende Lärmbelästigung
differenzieren. Früher habe es dort mehr Ausfälle gegeben, was wohl auch an
einer anderen Leitung gelegen habe. Soweit er wisse, gebe es ein zweites
Lärmgutachten, welches dem ersten Gutachten widerspreche. Hier werde man genau
hinschauen müssen. Im letzten Jahre habe es in Berchum zur Aufstellung des
neuen FNP eine Veranstaltung gegeben, auf welcher Herr Schädel gesagt habe,
dass Berchum aus Sicht der Stadtverwaltung keinen weiteren Verkehr vertragen
könne. Berchum habe nur eine Anbindung nach außen. Ihm sei gesagt worden, dass
die Erschließung der einzelnen Baugrundstücke nicht möglich sei, weil eine
Erschließung über private Grundstücke durchgeführt werden müsste. Es sei aber
keine Bereitschaft vorhanden, diese dafür herzugeben.
Herr Dr. Strähler entgegnet, diese Problematik sei ihm so nicht bekannt. Man
werde die Erschließung dort durchführen, wo ein Grunderwerb nicht nötig sei.
Herr Leisten meint, es sei unerheblich ob dort von einem Bauträger oder
von einem Privatkunden gebaut werde. Die geplante Neubebauung sei weiter weg
von der Ev. Bildungsstätte als bereits vorhandene Wohnbebauung, insofern sehe
er kein Problem.
Herr Eschenbach sieht dies ähnlich wie Herr Leisten. Er fragt, wie der
derzeitige Zeitplan aussehe. Am 18.04.07 sei erst die nächste planmäßige
Sitzung, erst dann könne die Satzung beschlossen werden.
Herr Hulvershorn verweist auf die Sondersitzung im März und fragt, ob bis
dahin eine Beschlussvorlage vorliegen könne.
Herr Dr. Strähler erwidert, er werde dies versuchen, allerdings gebe es
noch Unabwägbarkeiten Theoretisch könne noch etwas dazwischenkommen, er könne
daher keine 100%igen Versprechungen machen. Er werde es aber versuchen, sei an
einer zügigen Beschlussfassung interessiert.
Herr Niederköppern berichtet, die Interessengemeinschaft Lichtenböcken
befürchte, dass es zu Rechtsstreitigkeiten kommen könne und die Einrichtung
daraufhin möglicherweise geschlossen werden müsse. Er wolle gern wissen, wie
groß der Abstand der Wohnbebauung zur Bildungsstätte sei.
Herr Dr. Strähler antwortet, man habe einen Abstand von etwa 30m.
Frau Sauerwein sagt, mit der Jugendbildungsstätte verfüge man über ein
sehr schönes Freigelände für Kinder und Jugendliche. Dies werde nun durch
weitere Bebauung eingeschränkt. Sie sei sich ganz sicher, dass Beschwerden
kommen würden, was Einschränkungen für Kinder und Jugendliche nach sich ziehen
werde. Auch normales Spielen sei mit Lärm verbunden. Ihre Bedenken seien
keineswegs ausgeräumt.
Herr Reinke verweist auf die positive Jugendarbeit, die von der
Bildungsstätte geleistet werde. Seitens der Bezirksvertretung werde sehr viel
Wert auf die Förderung der Jugend gelegt. Es gebe verschiedene Urteile,
aufgrund derer z.B. Kindergärten wegen Beschwerden hinzugezogener Bürger
geschlossen worden seien. Bei der Bewertung der Lärmgutachten müsse man
kritisch prüfen, um welchen Lärm es sich handele, ob es tatsächlich um den ganz
normalen Außenspielbetrieb gehe.
Herr Buschkühl möchte nachfragen, um welchen Lärm es sich gehandelt habe,
als die Polizei gerufen worden sei. Er kenne die Lärmsituation vor Ort nicht
und wolle diese hinterfragen.
Herr Leisten erinnert an ähnliche Bedenken im Zusammenhang mit der
Veräußerung eines Grundstücks am Holthauser Dorfplatz. Es sei seinerzeit versichert
worden, dass dies kein Problem sei, es könne ein entsprechender Eintrag ins
Grundbuch vorgenommen werden. Ob dies im vorliegenden Fall nicht auch möglich
sei?
Herr Dr. Strähler antwortet, durch die ganz normale Nutzung entstehender
Lärm stelle kein Problem dar. Trotzdem habe man Vorsichtsmaßnahmen ergriffen,
wie z.B. die Abstandsflächen vergrößern, keine Fenster auf den Giebelseiten.
Die dritte Sicherung sei der Eintrag einer Immissionsduldungserklärung in das
Grundbuch, was voraussichtlich auch durchgeführt werde.
Herr Arnusch hinterfragt den rechtlichen Charakter einer solchen
Regelung.
Herr Dr. Strähler erläutert daraufhin den Sinn einer solchen Maßnahme.
Herr Königsfeld erklärt, eine Immissionsduldungsverpflichtung gelte nur
für den Eigentümer oder Erbbauberechtigten, nicht jedoch für einen Mieter. Dies
könne im Einzelfall problematisch sein, der Käufer von dem Grundstück Im
Klippchen sei von dem Kauf zurückgetreten.
Herr Hulvershorn verweist auf die Sondersitzung am 20.03.07.
