28.11.2007 - 7.7 Bebauungsplan Nr. 16/77 (322) -Grünzug Hamecke-...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.7
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Nord
- Datum:
- Mi., 28.11.2007
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Thomas Schellhase
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Kohaupt berichtet,
dass es Gespräche mit Interessenten gegeben habe, die die leerstehenden Räumlichkeiten des
„Wal Mart“ einer neuen Nutzung für einen großflächigen
Lebensmittel-Vollsortimenter der EDEKA - Gruppe und einen Großflächigen Elektro
/ Elektronik Einzelhandel (Media -Markt)
zuführen möchten. Er bittet die Verwaltung darum, in Zukunft solche Informationen nicht aus der
Presse zu erfahren, sondern im Vorfeld von der Verwaltung in Kenntnis gesetzt
zu werden.
Herr Niggemann gibt einen
Sachstandsbericht zu dem Bebauungsplan
–Grünzug Hamecke-.
Herr Panzer möchte die
Formulierung „Tragfähigkeit der Bevölkerung“ erläutert wissen.
Weiterhin fragt er nach, ob die Ansiedlung eines Media – Marktes in
diesem Bereich nicht zentrenschädlich sei.
Herr Niggemann entgegnet, dass
für die Elektro - Fachrichtung noch Bedarf bestehe. Die Ansiedlung könne ohne
Einzelhandelsgutachten nicht erfolgen.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Nord empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden
Beschluss zu fassen:
zu a) Der Rat der Stadt Hagen
beschließt die Einleitung des 4. Änderungsverfahrens gemäß § 13 BauGB
(Baugesetzbuch) in der zur Zeit gültigen Fassung für den Bebauungsplan Nr.
16/77 (322) –Grünzug Hamecke.
Geltungsbereich :
Der Geltungsbereich des 4. Änderungsverfahrens - umfasst den Bereich zwischen Alexanderstraße, Freiligrathstraße, der südlichen Bebauung an der Hameckestraße und dem Sportplatz im westlichen Bereich des Freizeitparks Hamecke (Flurstücke 375, 376, und 377, Flur 5, Gemarkung Eckesey).
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
zu b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Verzicht auf die frühzeitige Öffentlichkeits– und Behördenbeteiligung gem. § 13 Abs. 2 Punkt 1 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.
Die Begründung vom 26.11.2007 ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Der Satzungsbeschluss wird für Mitte/Ende 2008 angestrebt.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
401 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
503,6 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
359,9 kB
|
