22.08.2007 - 7.6 Bebauungsplan Nr. 9 / 07 (596)-Volmarsteiner St...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.6
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Nord
- Datum:
- Mi., 22.08.2007
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Thomas Schellhase
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Schumacher macht
deutlich, dass es sich hier nicht um die für die Firma Putsch angedachte Fläche,
sondern um die benachbarte nord- östlich angrenzende Fläche handele. Durch die
Erweiterung könne die Firma Ottensmann ihre Logistikprobleme beheben.
Auf die Frage von Herr Panzer, ob die Fläche unterhalb der
Hochspannungsleitungen der Firma Ottensmann zugeführt werden solle, entgegnet
Herr Schumacher, dass die Nutzung in diesem Bereich noch zu prüfen sei.
Beschluss:
Die BV-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplans Nr.: 9/07 (596)
–Volmarsteiner Straße / Am Tempel– gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.
Geltungsbereich:
Der
Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Fläche zwischen dem
südwestlichen Teil des Rangierbahnhofs Vorhalle entlang der Volmarsteiner
Straße, einschließlich der Weststraße von der Eisenbahnüberführung bis zur
Einmündung der Volmarsteiner Straße, der Volmarsteiner Straße, der Straße "Am
Tempel" und der Straße Oberste Hülsberg unter Ausschluss der östlichen
Wohnbebauung.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:1000 ist Bestandteil des Beschlusses.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden soll nach Ausarbeitung entsprechender Nutzungskonzepte bis zur Sommerpause 2008 erfolgen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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286,9 kB
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