22.08.2007 - 7.5 Bebauungsplan Nr. 9/61 (014)-Schul- und Sportge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Schumacher gibt anhand des ausgehängten Lageplanes einen Sachstand zur Plangebietserweiterung. Um den bereits bestehenden Zustand planungsrechtlich zu sichern, sei ein Änderungsverfahren notwendig.

 

Herr Mosch möchte geklärt wissen ob sich für die Anwohner erschließungsrechtliche Änderungen durch die Erweiterung ergeben.

 

Frau Kurte merkt an, dass das Änderungsverfahren nach dem Versand der Heranziehungsbescheide vorgelegt worden sei. Sie möchte wissen, ob  mit diesem Plan festgelegt sei, dass das Schul- und Sportgelände nunmehr über den Lönsweg durch die Zuwegung  erschlossen sei.

 

Herr Schumacher stimmt den Ausführungen von Frau Kurte zu.

 

Weiterhin möchte Frau Kurte wissen, warum es nicht möglich gewesen sei, die Änderung des Bebauungsplanes vor einem Ausbau des Lönsweges vorzulegen

 

Aus Sicht von Herr Schumacher  sei dies planungsrechtlich gesichert. 

 

 

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Beschluss:

 

Die BV-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

zu a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des 2. Änderungsverfahrens gemäß § 13 BauGB (Baugesetzbuch) in der zur Zeit gültigen Fassung für den Bebauungsplan Nr. 9/61 (014) -Schul- und Sportgelände Boelerheide-, 1. Nachtrag.

 

zu b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Plangebietserweiterung des Bebauungsplans Nr. 9/61 (014) -Schul- und Sportgelände Boelerheide-, 1. Nachtrag

 

Geltungsbereich :

Der Geltungsbereich des 2. Änderungsverfahrens (Plangebietserweiterung)

umfasst die Flurstücke Gemarkung Boele, Flur 15, Flurstücke 538, 539 tlw., 540 tlw. sowie Gemarkung Boele, Flur 16, Flurstücke 198 und 573.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

zu c) Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Verzicht auf die frühzeitige Öffentlichkeits– und Behördenbeteiligung gem. § 13 Abs. 2 Punkt 1 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.

 

 

zu d) Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, für den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 9/61 (014) -Schul- und Sportgelände Boelerheide-, 1. Nachtrag, 2. Änderung nach § 13, mit den in echtorangener Farbe eingetragenen Änderungen einschließlich der Begründung vom, 21.06.2007 gemäß § 13 Abs. 2, Punkt 2 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 und die Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung durchzuführen.

 

Die Begründung vom 21.06.2007 ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

 

Der Satzungsbeschluss wird für Ende 2007 angestrebt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

12

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=849&TOLFDNR=56614&selfaction=print