25.04.2007 - 7.7 Bebauungsplan Nr. 4/63 -Bathey-Süd. I. Nachtrag...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Panzer bezieht sich auf die Vorlage und nimmt kritisch Stellung.

 

Herr Schumacher   vertritt die Auffassung, dass um die Ansiedlung eines weiteren großflächigen Einzelhandels im Hagener Stadtgebiet steuern zu können, für Bathey die Einleitung des Änderungsverfahrens  notwendig sei.

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Nord empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

zu a)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des 3. Änderungsverfahrens nach § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB in der zur Zeit gültigen Fassung für den Bebauungsplan Nr. 4/63 – Bathey–Süd – I. Nachtrag.

 

Geltungsbereich :

Die Änderung umfasst den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4/63 – Bathey–Süd – I. Nachtrag sowie der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4/63 – Bathey–Süd –.

Der Geltungsbereich dieses Bebauungsplans umfasst das Gebiet zwischen der Dortmunder Straße, einer etwa 25 m bis 85 m vor- und zurückspringenden Linie nördlich parallel zur Kabeler Straße über die Straße "Auf dem Graskamp" hinweg bis zur DB – Trasse Schwerte – Siegen, dieser DB – Trasse, der BAB A1 (Bremen – Köln) und der Wandhofener Straße.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

zu b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Verzicht auf die Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Punkt 1 BauGB in der zur Zeit gültigen Fassung.

 

 

Die öffentliche Auslegung der Änderung ist im Spätherbst 2007 zu erwarten

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 14

Dagegen:

   0

Enthaltungen:

   0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=847&TOLFDNR=51935&selfaction=print