31.01.2007 - 7.5 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2/07 (589) ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Decker spricht den geringen Abstand der geplanten Baugrundstücke zum Wald hin an. Er möchte wissen, wer die Sicherungspflicht bei evtl. Sturmschäden gegenüber den Eigentümern habe.

 

Bei schweren Stürmen müsse die Stadt Hagen für die Schäden aufkommen, teilt Herr Gerbersmann mit. Da das Forstamt in der Pflicht sei, auch diesen Waldabschnitt zu beobachten und die Straße „Erlhagen“ dem Bauabschnitt vorgelagert sei, sei aus seiner Sicht eine Bebauung vertretbar.

 

Herr Kohaupt sieht der geplanten Bebauung positiv entgegen.

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Nord empfiehlt dem rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt stimmt dem Antrag der Vorhabenträger vom Dezember 2006 auf Einleitung eines Verfahrens zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2/07 (589) – Wohnen am Erlhagen - gemäß § 12 Abs.2 Baugesetz­buch (BauGB) zu und beschließt die Einleitung des Verfahrens nach § 2 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.

 

 

Geltungsbereich/Plangebiet:

 

Der Geltungsbereich liegt südlich der Straße Erlhagen, östlich der Weidekampstraße und umfasst die Flurstücke 147, 148, 170, 188 und 189 in der Gemarkung Fley, Flur 4.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlus­ses.

 

 

Nächster Verfahrensschritt:

 

Als nächster Verfahrensschritt ist nach Erstellung der erforderlichen Gutachten durch den Vorhabenträger  im Herbst/Winter 2007 die öffentliche Auslegung vorgesehen.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 12

Dagegen:

   0

Enthaltungen:

   0

 

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