16.05.2007 - 6.4 Landschaftsplan Hagen - 6. Landschaftsplanänder...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Frau Tommack erläutert die Vorlage anhand eines aufgehängten Planes.

 

Herr Weber empfiehlt vor Beschlussfassung eine parzellenscharfe Darstellung des FFH-Gebietes Gevelsberger Stadtwald.

 

Frau Tommack beantwortet die Frage von Herrn Dietrich, ob eine Freigabe der unter Schutz gestellten Gebiete möglich sei dahingehend, dass dies grundsätzlich kein Problem darstelle.

 

Nachdem Herr Weber fragt ob es Bedenken gegen den Beschlussvorschlag gibt und dies nicht der Fall ist, wird nachfolgender Beschluss gefasst.

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Beschluss:

Zu a)   Der Rat der Stadt weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange, die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der nach § 12 LG NRW anerkannten Verbände sowie die im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen zurück bzw. entspricht ihnen ganz  oder teilweise im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen in der Vorlage.

 

Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Zu b)   Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten bzw.   ausgelegten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf der 6.  Landschaftsplanänderung, bestehend aus:

1.         dem textlichen Änderungsentwurf für den Entwicklungs- und   Festsetzungsteil einschließlich der in grau unterlegten Änderungen, Erweiterungen und Streichungen

2.         dem Änderungsentwurf für die Entwicklungs- und Festsetzungskarte

3.         der Anlagenkarte FFH- Gebiete

 

gemäß § 16 Abs. 2 und § 29 Abs. 1 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG) in der Fassung der Bekanntmachung v. 21. Juli 2000 (GV. NRW. S. 568), zuletzt geändert durch Gesetz v. 15.12.2005 (GV.NRW. S. 791) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der z.Z. gültigen Fassung als Satzung.

 

Nach der Beschlussfassung über die Anregungen und Bedenken und dem Satzungsbeschluss ist der Höheren Landschaftsbehörde/ Regierungspräsident Arnsberg ein Bericht und die Verfahrensunterlagen zur Genehmigung vorzulegen.

 

Die 6. Landschaftsplanänderung tritt am Tage der Bekanntmachung der Genehmigung in Kraft.

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

Dafür:

12

 

Dagegen:

0

 

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage