07.02.2007 - 6.1 Neubau Polizeiwachehier: Bericht

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Müller zeigt die Chronologie auf. Demnach hat sich die Architektenkammer gemeldet und gegen den beabsichtigten Studentenwettbewerb für den Neubau der Polizeiwache Bedenken erhoben. Nach Ansicht der Architektenkammer solle ein Wettbewerb durch niedergelassene Architekten durchgeführt werden. Im weiteren Verlauf teilt Herr Müller mit, dass kein Wettbewerb erfolgen müsse, wenn der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB) selbst zwei bis drei Vorschläge vorlegen würde.

 

Herr Weber teilt mit, dass die Bezirksvertretung Haspe zu keinem Zeitpunkt beschlossen hat, einen Wettbewerb durchführen zu lassen sondern lediglich die Polizei gebeten habe, in der anstehenden Diskussion zum Neubau der Polizeiwache Planungsalternativen vorzustellen. In der Mitteilung der Verwaltung vom 08.12.2006 hat diese angeregt, ein eingeschränktes städtebaulich-architektonisches Workshopverfahren durchzuführen. Dies entspricht keinem Wettbewerb.

 

Herr Weber schlägt daher vor, den Beschluss wie folgt zu konkretisieren:

Die Bezirksvertretung Haspe nimmt den Bericht der Polizei zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung Haspe fordert die Polizei auf, möglichst zeitnah mehrere Varianten für den Neubau der Polizeiwache Haspe vorzustellen.

Die Bezirksvertretung Haspe hält ein städtebaulich-architektonisches Workshopverfahren, wie in der Stellungnahme der Verwaltung vom 08.12.2006 dargestellt, für nicht notwendig.

Die Bezirksvertretung Haspe erwartet in ihrer Sitzung am 07.03.2007 die Vorstellung der Planungen.

 

Herrn Grothe ist diese Gesamtentwicklung unbekannt. Um zu einem schnellen Ergebnis zu kommen, kann auch er sich vorstellen, dass vom BLB Vorschläge erarbeitet werden.

 

Herr Thieser empfiehlt dem von Herrn Weber vorgeschlagenen Beschluss zu folgen.

 

Herr Dietrich bestätigt dies.

 

Herr Müller teilt zum Verständnis mit, dass die Polizei weder Bauherr noch Bauträger ist. Bei dem ausgewählten Grundstück Haenelstraße/Kölnerstraße ist die Polizei zwingend auf den BLB angewiesen, da es sich um eine öffentliche Grünfläche handelt.

 

Abschließend möchte Herr Thieser folgendes wissen:

Kann die Verwaltung zweifelsfrei erklären, dass eine Bebauung Haenelstraße /Kölnerstraße zuschussunschädlich erfolgen kann?

 

Frau Grebe teilt mit, dass die Stadt Hagen für dieses Grundstück als öffentliche Grünfläche einen Zuschuss bekommen habe. Wenn hieraus jetzt eine Teilfläche zur Nutzung für die Polizei veräußert wird, werde dies aufgerechnet. Demnach ist eine Bebauung in dem genannten Bereich zuschussunschädlich. Die Stadt Hagen muss nichts zurückzahlen.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Haspe nimmt den Bericht der Polizei zur Kenntnis.

 

Die Bezirksvertretung Haspe fordert die Polizei auf, möglichst zeitnah mehrere Varianten für den Neubau der Polizeiwache Haspe vorzustellen.

 

Die Bezirksvertretung Haspe hält ein städtebaulich-architektonisches Workshopverfahren, wie in der Stellungnahme der Verwaltung vom 08.12.2006 dargestellt, für nicht notwendig.

 

Die Bezirksvertretung Haspe erwartet in ihrer Sitzung am 07.03.2007 die Vorstellung der Planungen.

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

Dafür:

15

 

Dagegen:

0

 

Enthaltungen:

0