14.08.2007 - 5.2 Verwendung bezirksbezogener Mittel nach § 37 Ab...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Wölm stellt den Tagesordnungspunkt vor und teilt dazu mit, dass eine Probe für die Beleuchtung dieser Bauwerke stattgefunden habe, an der er ebenfalls anwesend war. Dabei habe er erleben dürfen, welche Aufwertung die Beleuchtung an den genannten Fassaden und damit für das Stadtgebiet Dahl bewirke.

Herr Wölm schlägt somit einen Betrag in Höhe von 5000,00 Euro vor, mit dem sich die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl ausschließlich an den Anschaffungskosten/ Herstellungskosten beteiligen würde.

 

Beratungsbedarf besteht nicht, sodass wie folgt abgestimmt wird:

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl stellt aus ihren bezirksbezogenen Mitteln für die Beleuchtung der Gebäude „Haus Dahl“ und „Dahler Kirche

 

aus der Haushaltsstelle 0020.660.0040.4 - Allgemeine Verfügungen - einen Gesamtbetrag in Höhe von

 

                                                            5000,00 Euro

 

zur Verfügung.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 12

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen