14.08.2007 - 6.2 Gesamtstädtisches Strategiekonzept zur langfris...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

An der folgenden ausführlichen Diskussion beteiligen sich Frau Priester-Büdenbender, Frau Ellner sowie die Herren Schulz (SPD), Wölm, Dr. Preuß, Dr. Lemme, Springiewicz, Grzeschista, Neuhaus und von der Verwaltung Herr Heicappell, Herr Reike sowie Herr Dr. Bleicher.

 

So teilt Herr Heicappell bedauernd mit, dass bereits 48% der Planstellen beim Forstamt abgebaut wurden. Durch weitere auferlegte Personaleinsparungszwänge habe er nunmehr auch die letzte freiwillige Aufgabe des Forstamtes, den Baumschutz, abgeben müssen. Dies aber möglicherweise erst zu einem späteren Zeitpunkt tun zu müssen, nämlich mit Eintreten der Altersteilzeit des betroffenen Mitarbeiters, konnte kein ausreichendes Argument bieten.

 

Die SPD-Fraktion plädiert für eine 1. Lesung in dieser Angelegenheit. Man ist der Auffassung, dass mit dem vollständigen Wegfall der Baumschutzsatzung nunmehr jeder jeden beliebigen Baum entfernen könne, insbesondere auch alte Bäume mit besonderem Charakter, die bisher geschützt waren, deren Bestand dann zukünftig immer seltener werde. Hier müsse die Verwaltung darüber nachdenken, wie solche Baumbestände trotzdem geschützt bleiben.

Außerdem fehle in der Vorlage, dass durch die Satzung auch Einnahmen erzielt wurden.

Kritisch betrachtet wird auch die Aussage zur Einschätzung der damit verbundenen Einsparungen.

 

Ebenfalls wird als Argument für die Erhaltung der Baumschutzsatzung die hohe Feinstaubbelastung angeführt. So sei doch eher zu überlegen, wie Grün geschützt werden kann und damit auch die Städte attraktiver gestaltet werden können. Man müsse ja nicht an den Text dieser Satzung festhalten. Dass eine Weiterentwicklung dieser Satzung vorgenommen werden müsse, wird durchaus eingeräumt.

 

Auch das Argument, dass bei städtischen Bäumen sowieso die Bezirksvertretung oder aber der Umweltausschuss entscheide, habe doch nur mit der Existenz dieser Satzung eine Berechtigung, da diese Verfahrensweise in der Satzung selbst geregelt ist. So müsse zumindest für den Bereich der öffentlichen Bäume über eine Nachfolgelösung nachgedacht werden.

 

Andererseits wird die Meinung vertreten, dass jeder Eigentümer in seiner Eigenverantwortlichkeit entscheiden dürfen muss, ob ein Baum auf seinem privaten Grundstück stehen bleiben oder aber gefällt werden soll. Die Baumschutzsatzung sei damit auch ein Eingriff in die Privatsphäre.

Hier seien auch die Fälle genannt, in denen Bäume geschlagen wurden, damit diese erst gar nicht unter die Baumschutzsatzung fallen. Solche Ereignisse zum Beispiel sprechen eindeutig gegen eine solche Satzung.

 

Herr Dr. Bleicher hält ein vermehrtes Abholzen von Baumbeständen nach Wegfall der Satzung für sehr unrealistisch. Er macht deutlich, dass auch nur das Bestehen bleiben eines Rumpfes von der Baumschutzsatzung Kosten verursachen, die es einzusparen gilt. Ein Instrument für den Schutz besonderer Bäume könne möglicherweise die Verordnung über die Naturdenkmale bieten. Hier müsse darüber nachgedacht werden, ob solche Bäume in die Verordnung mit aufgenommen werden sollen.

Was die Einnahmeseite dieser Aufgabe betreffe, so würden diese von den Ausgaben um ein erhebliches überschritten. Aufgrund der starren Sparzwänge sei ein Wegfall der Satzung leider unumgänglich. So gelte für die nächsten 5 Jahre 10% der Personalkosten einzusparen.

 

Herr Heicappell bittet nachdrücklich darum, zwischen privatem Baumschutz und dem der öffentlichen Bäume zu unterscheiden. So tragen die Mitarbeiter mit jeder ihrer Entscheidung eine große Verantwortung.

Diese Aussage wird ebenfalls von Herrn Reike bestätigt, der zudem darüber informiert, dass in solchen Fällen eine persönliche Haftung der Mitarbeiter der Behörde bestehe.

 

So plädiert die SPD-Fraktion nochmals für eine 1. Lesung in dieser Angelegenheit und appelliert an alle Mitglieder der Bezirksvertretung, diesem Antrag heute zu folgen, um bis zur nächsten Sitzung eventuell über nutzbringende Lösungen abstimmen zu können.

 

Es wird wie folgt abgestimmt:

Reduzieren

Beschluss:

 

Die Vorlage wird in 1. Lesung beraten.

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

Dafür:

 4

Dagegen:

 5

Enthaltungen:

 0

 

 

Anschließend wird über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abgestimmt:

 

 

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.      Die Satzung zur Aufhebung der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Hagen (Baumschutzsatzung) vom 21. November 2000, die als Anlage Gegenstand der Niederschrift ist, wird mit Wirkung zum 31.10.2007 beschlossen.

 

2.      Gleichzeitig wird der entsprechende Aufgabenwegfall bei dem Amt 24 zum 31.10.2007 beschlossen. Die stellenplanrechtlichen Auswirkungen werden zum nächstmöglichen Stellenplan nachvollzogen.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

 5

Dagegen:

 4

Enthaltungen:

 0

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage