23.05.2007 - 2.3 FNP-Teiländerung Nr. 80 - Windenergieanlage - z...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.3
- Gremium:
- Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
- Datum:
- Mi., 23.05.2007
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:10
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
An der folgenden Diskussion beteiligen sich Frau Priester-Büdenbender,
Frau Ellner, sowie die Herren Schulz (SPD), Neuhaus, Grzeschista und von der
Verwaltung Herr Bleja vom Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung.
Herr Bleja macht dazu deutlich, dass aufgrund der Änderung des
Windenergieerlasses der dritte Standort nicht mehr realisierbar sei. Nach dem
alten Erlass wäre es möglich gewesen, solch eine Anlage inmitten eines Waldes
zu platzieren. Was die Höhenfestsetzung betreffe, so habe diese die Stadt Hagen
freiwillig festgelegt. Für eine Abweichung davon bedarf es demnach auch keine
Abstimmung mit der Bezirksregierung. Zudem sei die Höhenfestsetzung an vielen
Stellen, an der die Sichtbarkeit dieser Anlagen viel stärker wahrnehmbar sei,
nicht umgesetzt worden, da die Anlagen bereits gebaut waren bevor die
Festsetzung im Flächennutzungsplan festgelegt wurde. Es gebe also bereits etwa
drei bis vier Anlagen, deren Höhe schon bei 125 Meter liege. Auch die benachbarte
Anlage von Herrn Beckmann sei ebenfalls bereits 125 Meter hoch.
Somit werde keine optische Verschlechterung des Landschaftsbildes
geschaffen, sondern Herrn Beckmann die Möglichkeit gegeben, mit seinen
bisherigen Investitionen in Infrastruktur und der notwendigen Legung von
Leitungen diesen Standort wirtschaftlich auch nachhaltig zu sichern.
Insofern bittet Herr Bleja die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl seinem
Plädoyer zu folgen und der Aufstockung zuzustimmen.
Frau Priester-Büdenbender führt dazu aus, dass sie sich über den
Beschluss der Bezirksvertretung Eilpe/Dahl bezüglich der Festsetzung auf 100
Meter zwar bewusst sei, plädiert jedoch dafür, dem Vorschlag der Verwaltung aus
den genannten Gründen zu folgen. Einmal gefasste Beschlüsse könnten jederzeit
neu überdacht und neu gestaltet werden.
Herr Grzeschista erinnert an die damalige parallel verlaufene
Vereinbarung bezüglich der Höhenfestsetzung der Stadt Hagen mit dem Märkischen
Kreis. So möchte Herr Grzeschista wissen, ob zu dieser möglichen Abweichung der
Stadt Hagen eine Stellungnahme des Märkischen Kreises existiere, die er gegebenenfalls
zunächst hören möchte.
Herr Bleja verneint diese Frage und teilt dazu mit, dass sich die Stadt
Hagen seinerzeit einvernehmlich mit dem Märkischen Kreis auf 125 Meter geeinigt
habe. Die Anlage, die Herr Beckmann gebaut habe und im Grenzbereich zum Märkischen
Kreis (Schalksmühle) stehe ist 125 Meter hoch. Die Obere Landschaftsbehörde
habe hier schon mitgeteilt, dass dies keine Beeinträchtigung des
Landschaftsbildes sei. Auch eine andere Anlage füge sich in das Landschaftsbild
ein. Dies sei ausschließlich ein Hagener Thema, welches mit Zustimmung der
Bezirksvertretungen und dem Rat der Stadt Hagen ohne Bedenken genehmigungsfähig
sei.
Frau Ellner drückt vehement ihre Ablehnung zu dieser Vorlage aus. So
verschandeln bereits 100 Meter hohe Windenergieanlagen die Landschaft. Zudem
könne dies keine für die Zukunft ausgerichtete, nachhaltige Energiequelle
darstellen, da bereits eine Abschaltung der Anlagen bei Windstärken von sechs
bis sieben erforderlich sei. Demzufolge werde sie dem Vorschlag der Verwaltung
nicht zustimmen.
Herr Neuhaus gibt zu Bedenken, dass bei einer jetzigen Zustimmung zu
dieser Höhenaufstockung ein erneuter Antrag anderer Eigentümer solcher Anlagen
möglicherweise nicht lange auf sich warten lasse. Wenn nun nach und nach
weitere Anträge mit der Bitte um Aufstockung zu erwarten seien und deren
Anträge zugestimmt werde, so entspreche dies einem Widerspruch in der damaligen
Entscheidungsfindung, sich auf 100 Meter festgelegt zu haben.
Herr Bleja pflichtet diesem Argument bei, teilt aber dazu mit, dass es
diese Ungerechtigkeit bereits jetzt schon gebe, aufgrund der unterschiedlichen
Höhen dieser Anlagen. Dies müsse jedoch nach dem jeweiligen Standort bewertet
werden. So seien die anderen Anlagen zum Beispiel von der Stadtmitte aus gut
sichtbar. Diese Anlage jedoch entspreche keiner Beeinträchtigung des
Landschaftsbildes.
Herr Schulz (SPD) sieht überhaupt keinen Grund für eine Ablehnung dieser
Vorlage. Man diskutiere schließlich nicht über die Errichtung einer neuen
Anlage. Eine Aufstockung auf weitere 25 Meter werde keine Beeinträchtigung des
Landschaftsbildes hervorrufen, sodass er ohne Bedenken dem Antrag der
Verwaltung zustimmen werde.
Weiteren Diskussionsbedarf gibt es nicht.
Beschluss:
a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt das 80. FNP –
Teiländerungsverfahren –
Windenergieanlage südlich Niggenbölling
– einzustellen.
b) Erteilung einer Befreiung von der im Flächennutzungsplan festgesetzten
Höhenbegrenzung für die unmittelbar
benachbarte Windkraftanlage von 100 m auf
125 m.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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258,8 kB
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