23.05.2007 - 2.3 FNP-Teiländerung Nr. 80 - Windenergieanlage - z...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

An der folgenden Diskussion beteiligen sich Frau Priester-Büdenbender, Frau Ellner, sowie die Herren Schulz (SPD), Neuhaus, Grzeschista und von der Verwaltung Herr Bleja vom Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung.

 

Herr Bleja macht dazu deutlich, dass aufgrund der Änderung des Windenergieerlasses der dritte Standort nicht mehr realisierbar sei. Nach dem alten Erlass wäre es möglich gewesen, solch eine Anlage inmitten eines Waldes zu platzieren. Was die Höhenfestsetzung betreffe, so habe diese die Stadt Hagen freiwillig festgelegt. Für eine Abweichung davon bedarf es demnach auch keine Abstimmung mit der Bezirksregierung. Zudem sei die Höhenfestsetzung an vielen Stellen, an der die Sichtbarkeit dieser Anlagen viel stärker wahrnehmbar sei, nicht umgesetzt worden, da die Anlagen bereits gebaut waren bevor die Festsetzung im Flächennutzungsplan festgelegt wurde. Es gebe also bereits etwa drei bis vier Anlagen, deren Höhe schon bei 125 Meter liege. Auch die benachbarte Anlage von Herrn Beckmann sei ebenfalls bereits 125 Meter hoch.

Somit werde keine optische Verschlechterung des Landschaftsbildes geschaffen, sondern Herrn Beckmann die Möglichkeit gegeben, mit seinen bisherigen Investitionen in Infrastruktur und der notwendigen Legung von Leitungen diesen Standort wirtschaftlich auch nachhaltig zu sichern.

Insofern bittet Herr Bleja die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl seinem Plädoyer zu folgen und der Aufstockung zuzustimmen.

 

Frau Priester-Büdenbender führt dazu aus, dass sie sich über den Beschluss der Bezirksvertretung Eilpe/Dahl bezüglich der Festsetzung auf 100 Meter zwar bewusst sei, plädiert jedoch dafür, dem Vorschlag der Verwaltung aus den genannten Gründen zu folgen. Einmal gefasste Beschlüsse könnten jederzeit neu überdacht und neu gestaltet werden.

 

Herr Grzeschista erinnert an die damalige parallel verlaufene Vereinbarung bezüglich der Höhenfestsetzung der Stadt Hagen mit dem Märkischen Kreis. So möchte Herr Grzeschista wissen, ob zu dieser möglichen Abweichung der Stadt Hagen eine Stellungnahme des Märkischen Kreises existiere, die er gegebenenfalls zunächst hören möchte.

 

Herr Bleja verneint diese Frage und teilt dazu mit, dass sich die Stadt Hagen seinerzeit einvernehmlich mit dem Märkischen Kreis auf 125 Meter geeinigt habe. Die Anlage, die Herr Beckmann gebaut habe und im Grenzbereich zum Märkischen Kreis (Schalksmühle) stehe ist 125 Meter hoch. Die Obere Landschaftsbehörde habe hier schon mitgeteilt, dass dies keine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes sei. Auch eine andere Anlage füge sich in das Landschaftsbild ein. Dies sei ausschließlich ein Hagener Thema, welches mit Zustimmung der Bezirksvertretungen und dem Rat der Stadt Hagen ohne Bedenken genehmigungsfähig sei.

 

Frau Ellner drückt vehement ihre Ablehnung zu dieser Vorlage aus. So verschandeln bereits 100 Meter hohe Windenergieanlagen die Landschaft. Zudem könne dies keine für die Zukunft ausgerichtete, nachhaltige Energiequelle darstellen, da bereits eine Abschaltung der Anlagen bei Windstärken von sechs bis sieben erforderlich sei. Demzufolge werde sie dem Vorschlag der Verwaltung nicht zustimmen.

 

Herr Neuhaus gibt zu Bedenken, dass bei einer jetzigen Zustimmung zu dieser Höhenaufstockung ein erneuter Antrag anderer Eigentümer solcher Anlagen möglicherweise nicht lange auf sich warten lasse. Wenn nun nach und nach weitere Anträge mit der Bitte um Aufstockung zu erwarten seien und deren Anträge zugestimmt werde, so entspreche dies einem Widerspruch in der damaligen Entscheidungsfindung, sich auf 100 Meter festgelegt zu haben.

 

Herr Bleja pflichtet diesem Argument bei, teilt aber dazu mit, dass es diese Ungerechtigkeit bereits jetzt schon gebe, aufgrund der unterschiedlichen Höhen dieser Anlagen. Dies müsse jedoch nach dem jeweiligen Standort bewertet werden. So seien die anderen Anlagen zum Beispiel von der Stadtmitte aus gut sichtbar. Diese Anlage jedoch entspreche keiner Beeinträchtigung des Landschaftsbildes.

 

Herr Schulz (SPD) sieht überhaupt keinen Grund für eine Ablehnung dieser Vorlage. Man diskutiere schließlich nicht über die Errichtung einer neuen Anlage. Eine Aufstockung auf weitere 25 Meter werde keine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes hervorrufen, sodass er ohne Bedenken dem Antrag der Verwaltung zustimmen werde.

 

Weiteren Diskussionsbedarf gibt es nicht.

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Beschluss:

 

a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt das 80. FNP – Teiländerungsverfahren –
    Windenergieanlage südlich Niggenbölling – einzustellen.

b) Erteilung einer Befreiung von der im Flächennutzungsplan festgesetzten
    Höhenbegrenzung für die unmittelbar benachbarte Windkraftanlage von 100 m auf
    125 m.

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Abstimmungsergebnis:

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

 6

Dagegen:

 5

Enthaltungen:

 0

 

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Anlagen zur Vorlage