30.01.2007 - 5.1 Feuerwehrgerätehaus Dahl
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Gremium:
- Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
- Datum:
- Di., 30.01.2007
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Vorlage:
-
0046/2007 Feuerwehrgerätehaus Dahl
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- 31 Zentrales Bürgeramt
- Bearbeitung:
- Iris Schünadel
Wortprotokoll
Herr Wisotzki vom Amt für Brand- und Katastrophenschutz berichtet den
Mitgliedern der Bezirksvertretung Eilpe/Dahl wie folgt den Sachstand zum Thema
Feuerwehrgeräte-häuser.
Durch Ratsbeschluss vom 30.01.1997 wurde ein Investitionsvolumen von 10,2
Mio. Euro festgelegt.
Zwischenzeitlich sei die Planung für das Feuerwehrgerätehaus für Haspe,
Tücking, Wehringhausen erfolgt, dessen Baubeginn in den nächsten Tagen geplant
sei.
Aufgrund von Umplanungen konnten die Kosten, die sich zunächst auf ca. 7
Mio. Euro beliefen, auf 4,9 Mio. Euro reduziert werden.
Diese Umplanungen seien nun auch für alle anderen Feuerwehrgerätehäuser
umzusetzen, ohne die Funktionsfähigkeit herabzusetzen.
Eine Hochrechnung der Kosten für den Neubau aller Feuerwehrgerätehäuser
ergab einen Investitionsaufwand von 26,4 Mio. Euro, somit eine Deckunglücke von
16,2 Mio. Euro. Dieser enorme Aufwand entstand durch zusätzlich gestellte
Anforderungen. Als Beispiele genannt wurden die Integration von zwei neuen
Rettungswachen in Haspe und Vorhalle, eine Jugendfeuerwehr für Haspe, Tücking,
Wehringhausen, die erstmalige Ausweisung von Architektenhonoraren und die
Installation von Entrauchungsanlagen aufgrund der Dieselemissionen.
Darauf hin habe der Verwaltungsvorstand im November die Prüfung für
mögliche weitere Einsparungen in Auftrag gegeben.
Unter Federführung vom Amt für Brand- und Katastrophenschutz soll also
eine Verwaltungsvorlage erstellt werden, in der die Notwendigkeit aller
baulichen Anlagen beschrieben werden soll. Weiterhin soll aufgrund des
„Hasper Konzeptes“ versucht werden, weitere Einsparungen zu
erzielen und das neue Kostenvolumen mit der Kostensteigerung offengelegt
werden. Weiterhin soll eine Prioritätenliste erstellt werden, die finanztechnisch
und einsatztaktisch abgearbeitet werden kann. Darüber hinaus soll geprüft werden,
ob ein Eigenbetriebs- und Erwerbsmodell möglich ist, oder ein PPP-Modell.
Diese Gesamtvorlage wird derzeitig von der Verwaltung erstellt und soll
in die Bezirksvertretungen, dem Haupt- und Finanzausschuss und dem Rat der
Stadt Hagen im April/Mai diesen Jahres eingebracht werden.
An der Prioritätenliste, die bereits im März 2006 vorgestellt wurde, habe
sich nichts geändert. An dritter Position stand gleichrangig mit dem
Feuerwehrgerätehaus Altenhagen, Eckesey, Boelerheide das Feuerwehrgerätehaus in
Dahl.
An der anschließenden Diskussion beteiligen sich Frau Priester-Büdenbender,
die Herren Wölm, Neuhaus, Schulz (SPD), Dr. Lemme, Dr. Bleicher und Herr
Wisotzki.
Herr Wölm kritisiert den Punkt zu den Prioritäten. Warum werden die Bezirksvertretungen,
die immerhin beratendes Recht besitzen, bezüglich der Frage nach der Priorität
nicht informiert und gefragt. Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl habe sich im
Vorwege bereits eine entsprechend schwierige Fläche für den Bau eines
Feuerwehrgerätehauses gesichert und müsse nun erfahren, dass zumindest
mittelfristig aufgrund der bestehenden Prioritätenliste, nicht mit dem Bau
gerechnet werden kann.
Frau Priester-Büdenbender schließt sich der Meinung von Herrn Wölm an und
weist auf den wesentlichen Aspekt bezüglich der vorgesehenen Fläche hin,
nämlich das diese als Retentionsfläche ausgewiesen ist, sodass sich die Frage
stellt, wie lange diese Fläche
für das Feuerwehrgerätehaus freigehalten werden kann. Zudem könne es
nicht sein, dass im Wirtschaftsplan der GWH bis 2012 nicht einmal ein Ansatz
für das Feuerwehrgerätehaus Dahl verzeichnet sei.
Herr Wisotzki erklärt, dass bereits 2006 mitgeteilt wurde, dass aus
brandschutzrechtlichen Gesichtspunkten das Feuerwehrgerätehaus Vorhalle
vorrangig zu behandeln ist. Zudem sei das Feuerwehrgerätehaus in Dahl von allen
anderen noch mit am besten erhalten.
Für die vorgesehene Fläche bestehe nach dem Baurecht eine gültige
Bauvoranfrage, sodass nach Planungsrecht eine entsprechende Bebauung zulässig
ist. Diese Anfrage läuft dieses Jahr ab – eine Verlängerung wird jedoch
rechtzeitig vom Amt für Brand- und Katastrophenschutz für ein Jahr beantragt.
Herr Wisotzki bittet um Verständnis und Rücksicht dafür, dass er alle Bezirke
und damit alle Einwohner gleichberechtigt zu betrachten habe und annähernd
gleich versorgen müsse.
Herr Neuhaus macht eindringlich darauf aufmerksam, dass zumindest eine
planungsrechtliche Berücksichtigung für den Bau des Feuerwehrgerätehauses in
Dahl geschaffen werden sollte.
Frau Priester-Büdenbender bittet ein besonderes Augenmerk darauf zu
haben, dass Dahl auch absolut gleichrangig mit dem genannten
Feuerwehrgerätehaus für Altenhagen, Eckesey und Boelerheide gesehen werde.
Herr Wisotzki bittet die Mitglieder der Bezirksvertretung Eilpe/Dahl abzuwarten, bis die Vorlage erstellt ist, gleichzeitig aber auch dann auf einsatztaktische Entscheidungen Rücksicht zu nehmen.
