04.12.2007 - 4.14 Bebauungsplan der InnenentwicklungBebauungsplan...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.14
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Mitte
- Datum:
- Di., 04.12.2007
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Annette Hölmer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Hinweis der
Schriftführerin:
Die Vorlage ist als Tischvorlage ausgelegt und als Anlage 5 Gegenstand der Niederschrift.
Herr Grothe berichtet, dass ein entsprechender Beschluss unabdingbar sei, um Zeit zu gewinnen, diese Art der baulichen Veränderung an prägender Stelle zu beurteilen, die in dieser Form Grundsatzfragen aufwerfe.
An der anschließenden Aussprache beteiligen sich die Herren Glaeser, Stroschein, Fischer, Löwenstein, Thormählen sowie die Damen Purps und Metz und für die Verwaltung Herr Grothe.
Seitens der Bezirksvertretung wird bemängelt, dass auch bei dieser Vorlage wesentliche Informationen zur Entscheidungsfindung fehlen und nur auf Umwegen die Bezirksvertretung erreicht haben.
Herr Grothe sagt zu, in der Januar-Sitzung einen entsprechenden Bericht über das Planungskonzept vorzulegen.
Herr Glaeser lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen
folgenden Beschluss zu fassen:
Zu a)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung
des Bebauungsplanverfahrens Nr. 3/07 (590) Wehringhausen - Wohnquartier
zwischen Eugen-Richter-Straße und Falkenstraße
gemäß § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 a BauGB in
der zuletzt gültigen Fassung.
Zu b)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Verzicht
auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich umfasst den gesamten Baublock
begrenzt durch die Gutenbergstraße, Eugen-Richter-Straße, Borsigstraße und
Falkenstraße.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist
das oben genannte Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab
1 : 500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Als nächster Verfahrensschritt soll die
Offenlegung des Planes in 2008 erfolgen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
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(wie Dokument)
|
2,2 MB
|
