04.12.2007 - 1 Einwohnerfragestunde

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Wortprotokoll

a)      Frau T. möchte wissen wie eine zusätzliche Außengastronomie auf dem Friedrich-Ebert-Platz an der Sparda-Bank gestaltet werde solle. Es müsse auf jeden Fall auf die Fußgänger Rücksicht genommen werden, indem ein ungehindertes Passieren der Tische und Stühle sichergestellt werde. Dies sei bei der benachbarten Gaststätte „Extrablatt“ in den Sommermonaten nicht immer gewährleistet.

 

          Herr Hegerding verweist auf einen der Vorlage angehängten Plan, auf dem eindeutig zu erkennen sei, dass ein ausreichender Durchgang gewährleistet werde. Die Art der Außengastronomie werde der des Extrablattes angeglichen. Für Fußgänger bestehe aber auch die Möglichkeit, die ehemalige Bustrasse als Ausweichmöglichkeit zu nutzen.

 

b)      Frau H. stellt die Frage, ob es nicht möglich sei, den Seiteneingang des Rathauses an der Volme, der über einen behindertengerechten Öffnungsmechanismus verfüge, auch geöffnet zu haben. Dieser sei wiederholt abgeschlossen gewesen.

          Frau Grebe erwidert, dass ihr dieser Umstand nicht bekannt sei. Sie werde Informationen einholen und die Frage schriftlich beantworten.

 

c)      Frau G., Chefin einer Firma aus der Sedanstraße fragt, wie es zu erklären sei, dass bei der Unterstützung der geplanten Verlegung der Moschee von der Boeler Straße zur Fehrbelliner Straße nicht die Situation der Firma berücksichtigt werde. Man sei eine seit 1955 in Hagen ansässige Firma mit zurzeit 70 Beschäftigten und sei auf die Freifläche an der Fehrbelliner Straße für das Abstellen von LKW dringend angewiesen.

 

          Herr Grothe erläutert, dass Gegenstand des zu beratenden Tagesordnungspunktes eine Bauvoranfrage sei, bei der das Einvernehmen mit der Gemeinde hergestellt werden solle. Es entstehe hier eine privatrechtliche Konkurrenzsituation. Man werde jedoch versuchen ein entsprechendes Grundstück bereitzustellen, was der Firma gerecht werde.

 

          Anschließend fragt Frau G. nach, ob es nicht möglich sei, die Entscheidung zu vertagen, damit geklärt werden könne, ob ein solches Grundstück zur Verfügung stehe. Sie könne sich nicht mit einer mündlichen Zusage zufrieden geben.

          Herr Glaeser verneint diesen Wunsch mit der Begründung, dass hier lediglich entschieden werde, ob man sich vorstellen könne, falls die Bahnentwicklungsgesellschaft der Islamischen Gemeinde den Zuschlag für das Grundstück gebe, dass an dieser Stelle eine Moschee entstehe. Außerdem könne sie sich auf das Wort von Herrn Grothe verlassen.

          Frau G. bedankt sich für die Antworten.

 

 

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