21.08.2007 - 4.3 Förderung der Musikvereinigungen des Stadtbezir...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Glaeser verweist auf einen Beschlussvorschlag der Kommission zur Förderung der Musikpflege aus der Bezirksvertretung Hagen-Mitte, der als Tischvorlage ausgelegt ist, und lässt darüber abstimmen.

 

Hinweis der Schriftführerin:

Der Beschlussvorschlag der Kommission stimmt inhaltlich mit dem Beschlusstext überein.

 

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Beschluss:

 

1.                  Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte stockt die Mittel aus dem Haushalt für die Förderung der Musikvereinigungen aus ihren bezirksbezogenen Mitteln (Haushaltsstelle 3000.718.00401) um 308,84 € auf.

 

2.                  Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte unterstützt die folgenden Musikvereinigungen des Stadtbezirks Mitte im Jahr 2007 mit den folgenden Beträgen:

 

 

Nr.

 

Verein

Betrag

(in EUR)

1

Bach-Chor Hagen e.V.

361,90

2

Spielmannszug Altenhagen

726,19

3

Hagener Barock Orchester

361,90

4

Hagener Mozart-Konzertchor

301,19

5

Shanty-Chor der M.K. Hagen

685,71

6

Varta-Chor Hagen

301,19

7

Ostdeutscher Heimatchor Hagen

422,62

8

Mandolinen Konzert Gesellschaft Hagen 1924 e.V.

361,90

9

Kath. Kirchenchor St. Elisabeth

200,00

10

Gospelchor "The Redbrick Gospels"

260,71

11

Hagener Kammerorchester

402,38

12

Markuskantorei

301,19

13

Johanniskantorei

442,86

14

Hagener Akkordeon Orchester e.V.

301,19

15

MGV 1846 Rheingold-Hagen-Eppenhausen

827,38

16

Mixed Michels

240,48

17

Kirchenchor St. Michael

301,19

 

 

Summe

 

6800,00

 

Die Verwaltung wird gebeten, die Antragsteller darauf hinzuweisen, dass

1.         nur solche Veranstaltungen berücksichtigt werden, die auch belegt sind          (Zeitungsartikel, Programme, schriftliche Bestätigungen des Veranstalters),

2.         Auftritte bei Jubiläen, Beerdigungen, Hochzeiten, Geburtstagen und sonstige             Ständchen bei Vereinsmitgliedern sowie Auftritte von Kirchenchören in             Gottesdiensten der eigenen Gemeinde nicht berücksichtigt werden.

3.         Honorareinnahmen bei Mitwirkung an Veranstaltungen bzw. die Finanzierung            (Kosten und Kostendeckung) bei eigenen Veranstaltungen anzugeben sind.

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

19

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0