21.08.2007 - 5.18 Teiländerung Nr. 87 - Bahnhofshinterfahrung - 1...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Homm fragt nach, wie mit dem 2. Bauabschnitt verfahren werden wird, wenn der erste Bauabschnitt schon 21,7 Mio. € kosten soll und damit eventuell der zweite Bauabschnitt in Gefahr sei, nicht realisiert zu werden.

Insbesondere möchte er wissen, wie weit die Gespräche mit der Spedition Schmitz gediehen sind.

 

Frau Grebe erwidert, dass es sich hier noch nicht um den Baubeschluss handele und bis dahin noch andere Verfahrensschritte folgen.

Heute habe zu den Kosten des ersten Bauabschnittes noch ein Gespräch mit dem Ministerium und der Bezirksregierung stattgefunden, das recht positiv verlaufen sein soll.

 

Zu den Gesprächen mit der Fa. Schmitz will sich Frau Grebe im nichtöffentlichen Teil der Sitzung äußern.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf der Teiländerung Nr. 87 - Bahnhofshinterfahrung - 1. Teilabschnitt zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen sowie die dazugehörige Begründung vom 30.07.2007 inkl. Umweltbericht nach § 3 (2) BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Teiländerung Nr. 87 - Bahnhofshinterfahrung - 1. Teilab­schnitt des FNP der Stadt Hagen mit der Begründung inkl. Umweltbericht für vier Wochen öffentlich auszulegen.

Die Begründung vom 30.07.2007 wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet umfasst den Bereich der im gültigen FNP dargestellten Bahnhofs­hinterfahrung nördlich der Ennepe zwischen der Weidestraße im Osten und deren Anschluss an die Nordumgehung Haspe im Westen. In Nord/Süd-Ausdehnung umfasst das Plangebiet den Bereich Wehringhausen zwischen der Ennepe im Norden und der Wehringhauser Straße im Süden.

Nächster Verfahrensschritt:

Der Verfahrensabschluss wird im 1. Quartal 2008 angestrebt. Danach wird der beschlossene Plan der Bezirksregierung Arnsberg zur Genehmigung vorgelegt. Die Bezirksregierung hat drei Monate Zeit zur Prüfung. Mit der Bekanntmachung der Genehmigung wird die Teiländerung des FNP rechtswirksam.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

17

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage