21.08.2007 - 5.18 Teiländerung Nr. 87 - Bahnhofshinterfahrung - 1...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.18
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Mitte
- Datum:
- Di., 21.08.2007
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Martin Bleja
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Homm fragt nach, wie mit dem 2. Bauabschnitt verfahren werden wird, wenn der erste Bauabschnitt schon 21,7 Mio. € kosten soll und damit eventuell der zweite Bauabschnitt in Gefahr sei, nicht realisiert zu werden.
Insbesondere möchte er wissen, wie weit die Gespräche mit der Spedition Schmitz gediehen sind.
Frau Grebe erwidert, dass es sich hier noch nicht um den Baubeschluss handele und bis dahin noch andere Verfahrensschritte folgen.
Heute habe zu den Kosten des ersten Bauabschnittes noch ein Gespräch mit dem Ministerium und der Bezirksregierung stattgefunden, das recht positiv verlaufen sein soll.
Zu den Gesprächen mit der Fa. Schmitz will sich Frau Grebe im nichtöffentlichen Teil der Sitzung äußern.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen
folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt den
im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf der
Teiländerung Nr. 87 - Bahnhofshinterfahrung - 1. Teilabschnitt zum
Flächennutzungsplan der Stadt Hagen sowie die dazugehörige Begründung vom
30.07.2007 inkl. Umweltbericht nach § 3 (2) BauGB in der zuletzt gültigen
Fassung.
Die Verwaltung wird beauftragt,
die Teiländerung Nr. 87 - Bahnhofshinterfahrung - 1. Teilabschnitt des FNP der
Stadt Hagen mit der Begründung inkl. Umweltbericht für vier Wochen öffentlich
auszulegen.
Die Begründung vom 30.07.2007
wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der
Niederschrift.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet umfasst den
Bereich der im gültigen FNP dargestellten Bahnhofshinterfahrung nördlich der
Ennepe zwischen der Weidestraße im Osten und deren Anschluss an die
Nordumgehung Haspe im Westen. In Nord/Süd-Ausdehnung umfasst das Plangebiet den
Bereich Wehringhausen zwischen der Ennepe im Norden und der Wehringhauser
Straße im Süden.
Nächster Verfahrensschritt:
Der Verfahrensabschluss wird im
1. Quartal 2008 angestrebt. Danach wird der beschlossene Plan der
Bezirksregierung Arnsberg zur Genehmigung vorgelegt. Die Bezirksregierung hat
drei Monate Zeit zur Prüfung. Mit der Bekanntmachung der Genehmigung wird die
Teiländerung des FNP rechtswirksam.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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452 kB
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2
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(wie Dokument)
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675,6 kB
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