30.05.2007 - 5.12 Bebauungsplan Nr. 3/05 Am Höing/Pferdewiesea) ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.12
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Mitte
- Datum:
- Mi., 30.05.2007
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Löwenstein möchte wissen, ob sich die Ausweisung dieses Bereiches
als Baugebiet negativ auf den Aus-oder Neubau der Ischelandhalle auswirken
könnte.
Dieser Frage schließt sich Herr Homm an.
Herr Niggemann führt aus, dass dieses Gebiet außerhalb des
Einwirkungsbereiches des Ischelandbades und auch der Halle befände.
Herr Stroschein möchte wissen, wie der Stand der Bemühungen sei, in
diesem Bereich neue Weidemöglichkeiten für die Pferde vom Reiterverein
anzubieten. Der Wegfall der Weiden durch die Bebauung wurde in der
durchgeführten Bürgeranhörung bemängelt.
Herr Niggemann und Herr
Althaus können bisher keine Lösung anbieten. Man sei weiter bestrebt, Lösungen
zu finden.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen
folgenden Beschluss zu fassen:
Zu a)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt das Bebauungsplanverfahren Nr. 3/05 auf der Grundlage der Neufassung des Baugesetzbuches vom 01.01.2007 als vereinfachtes Verfahren der Innenentwicklung nach § 13a BauGB fortzuführen.
Zu b)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Änderung bzw. Verkleinerung des Bebauungsplanes
Zu c)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 3/05 – Am Höing/Pferdewiese nebst der Begründung vom 08.05.2007 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet befindet sich im
Stadtbezirk Hagen - Mitte und ist Teil des Flurstücks Gemarkung Hagen, Flur 1,
Flurstück 276. Das Gebiet wird von der Straße "Am Höing", dem
Sportplatz Höing, dem Schulgrundstück des Theodor-Heuss- Gymnasiums und den
Grundstücken Am Höing 31 und 33 begrenzt.
Nächster
Verfahrensschritt
Nach der Durchführung der öffentlichen Auslegung kann voraussichtlich im IV Quartal der Satzungsbeschluss gefasst werden.
Anlagen zur Vorlage
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1
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73,8 kB
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4
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449,2 kB
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5
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14,3 kB
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2,8 MB
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