30.05.2007 - 5.6 Endgültige Teileinziehung der Sedanstraße zwisc...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.6
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Mitte
- Datum:
- Mi., 30.05.2007
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Mitte beschließt gemäß § 7 des Straßen- und
Wegegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23.September 1995 (GV NRW S. 1028/SGV NRW 91; ber. in GV NRW
1996 S. 355), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2004 (GV NRW S. 259), aus
überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohles die endgültige Teileinziehung des
Straßenabschnitts der Sedanstraße zwischen dem Abzweig zur Plessenstraße und
der Wendeplatte im Bereich der Grundstücke Sedanstr. 3a und 5 .
Die Widmung wird auf den Fußgänger und Radfahrverkehr beschränkt.
Die teileinzuziehende Straßenfläche ist in dem im Sitzungssaal
aufgehängten Lageplan gelb markiert und rot schraffiert dargestellt.
Der Plan ist Bestandteil des Beschlusses.
