30.05.2007 - 5.6 Endgültige Teileinziehung der Sedanstraße zwisc...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Mitte beschließt gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.September 1995 (GV NRW S. 1028/SGV NRW 91; ber. in GV NRW 1996 S. 355), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2004 (GV NRW S. 259), aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohles die endgültige Teileinziehung des Straßenabschnitts der Sedanstraße zwischen dem Abzweig zur Plessenstraße und der Wendeplatte im Bereich der Grundstücke Sedanstr. 3a und 5 .

 

Die Widmung wird auf den Fußgänger und Radfahrverkehr beschränkt.

 

Die teileinzuziehende Straßenfläche ist in dem im Sitzungssaal aufgehängten Lageplan gelb markiert und rot schraffiert dargestellt.

 

Der Plan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 17

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

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