24.04.2007 - 5.16 1. Bebauungsplan der Innenentwicklung Vorha...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.16
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Mitte
- Datum:
- Di., 24.04.2007
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Erich Engel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Berichterstatter: Herr Niggemann
Hinweis der
Schriftführerin:
Eine Ergänzung bzw. Berichtigung der Vorlage durch den Fachbereich für Stadtentwicklung und Stadtplanung vom 23.04.2007 ist als Tischvorlage ausgelegt und als Anlage 18 Gegenstand der Niederschrift.
Herr Niggemann berichtet, dass zu diesem Bereich ein Antrag zu einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan vorliegt, ein Lebensmittelwarenhaus mit Parkebenen zu errichten. Die Zufahrt zu den Parkebenen soll über den unteren Remberg erfolgen.
Durch schon vorhandenes Planungsrecht muss für das neue Vorhaben die Grundfassung des Bebauungsplanes geändert werden. Es sei dringend erforderlich, dass auf dieser Fläche etwas geschehe. Er erklärt, dass dieses Vorhaben seitens der Verwaltung positiv begleitet werde.
Eine Frage von Herrn Glaeser zum Umweltverfahren wird von Herrn Niggemann so erläutert, dass der Verzicht auf einen neuen Umweltbericht nicht bedeute, dass dieses Thema außer acht gelassen werde. Es würden die neuerlichen Belastungen durch das Projekt sowie die bereits vorhandenen Feinstaubprobleme durch begleitende Gutachten abgearbeitet.
Frau Richter richtet sich ausdrücklich gegen dieses Vorhaben, da dieses Grundstück nicht bebaut werden solle, um eine Innenstadtbelüftung weiterhin zu gewährleisten. Durch die voranschreitenden Klimaveränderungen sei dies von erheblicher Bedeutung, daher solle auf jeglichen Lückenschluss verzichtet werden.
Auch im Hinblick auf die einzurichtenden künftigen Umweltzonen wäre ein solcher schon stark belasteter Bereich entlastungswürdig. Durch dieses Vorhaben jedoch, würden sich die Umweltprobleme noch dramatisch vervielfältigen. Bereits im Verfahren zum Rembergcenter 1998 sei auf mangelnde Begrünung von Flächen hingewiesen worden. Auch eine Entsiegelung von Flächen sei aus umweltpolitschen Gesichtspunkten von erheblicher Bedeutung. Sie regt daher an, hier auf eine Bebauung zu verzichten und stattdessen eine Begrünung der Fläche vorzuziehen.
Ebenso bemängelt Frau Richter, dass auf eine frühzeitige Bürgerbeteiligung verzichtet werden solle.
Herr Niggemann erwidert, man könne über die Art der Nutzung verschiedener Auffassung sein, wolle jedoch den gestellten Antrag positiv begleiten. Auch in diesem vereinfachten Verfahren werde zu einem späteren Zeitpunkt eine Bürgerbeteilung stattfinden, wobei in der Verwaltung bekannt sei, dass auch die Bürgermeinung hier sehr konträr sei.
Auf einen Einwand von Herrn Oberste-Berghaus zu den erheblichen Kanalbaukosten, die seinerzeit für das geplante Rembergcenter entstanden seien und nun durch Verlegung der Parkflächen auf die Obergeschosse unnötig gewesen wären, sagt Herr Hegerding, dass die Kosten in Höhe von damals, auch vom Land bezuschussten, 12 Mio. DM nicht nur auf dem Hintergrund des zu erwartenden Rembergcenters entstanden seien, sondern auch aus anderen Gesichtspunkten erforderlich waren.
Herr Tropitz macht deutlich, dass in diesem Bereich dringend Einkaufmöglichkeiten, auch fußläufig zu erreichen, benötigt werden, da im gesamten Innenstadtbereich Lebensmittelgeschäfte fehlen.
Herr Löwenstein unterstreicht, dass durch das vereinfachte Verfahren die Sicherung von zentralen Versorgungsbereichen erleichtert werden solle.
Jedoch gehe es hier um ein sehr kontroverses Thema, bei dem auch die Umweltbelastung dieses Bereiches nicht unterschätzt werden dürfe und die Abwägung der Interessen, auch durch eine Bürgerbeteiligung, stattfinden müsse.
Frau Richter sieht im Bezug auf die fussläufigen Einkaufsmöglichkeiten die Einzelhändler in der Pflicht, solche Möglichkeiten zu schaffen, und regt an, das ehemalige Plaza-Gebäude für solche Zwecke zu reaktivieren und auf immer mehr Billigläden zu verzichten, und verweist in diesem Zusammenhang auf die ihrer Meinung nach wichtige frühzeitige Bürgerbeteiligung.
Auch Herr Glaeser kritisiert die sehr eingeschränkten Einkaufsmöglichkeiten in der Innenstadt und lässt über den Beschlussvorschlag mit der ergänzenden Berichtigung abstimmen.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen
folgenden Beschluss zu fassen:
1a) Der Rat
der Stadt stimmt dem Antrag des Vorhabenträgers vom 7.2. 2007 auf Einleitung eines Verfahrens zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6/07 (593) „Kaufland /
Bettermanngelände“ gemäß § 12 Abs. 2
in Verbindung mit § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) zu und beschließt die
Einleitung des Verfahrens nach § 2 BauGB
in der zur Zeit gültigen Fassung.
1b) Der Rat
der Stadt beschließt den Verzicht auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach §
13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich umfasst das
Eckgrundstück (sogenannte Bettermanninsel)
südlich der Rathausstraße und östlich des märkischen Ringes, das
Grundstück Rembergstr. 4 und den Hof des CVJM ( Märk. Ring 101).
In dem im Sitzungssaal ausgehängten
Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist
Bestandteil des Beschlusses.
2a) Der Rat
der Stadt beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung der vorhabenbezogenen
Bebaungspläne Nr. 8/98 (497) „Remberg-Center“ und die 1. Änderung
gemäß § 12 Abs. 6 in Verbindung mit § 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der zur Zeit gültigen Fassung.
Geltungsbereich:
Die Geltungsbereiche umfassen die
gesamten Plangebiete der vorhabenbezogenen Bebauungspläne Nr. 8/98 (497)
„Remberg-Center“ und der 1. Änderung.
Die Pläne liegen im Sitzungssaal aus und
werden Bestandteil des Beschlusses.
2b) Der Rat
der Stadt beschließt den Verzicht auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach §
13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB.
Nächster
Verfahrensschritt:
Als nächster Verfahrensschritt ist
nach Erstellung der erforderlichen Gutachten durch den Vorhabenträger Ende 2007
die öffentliche Auslegung vorgesehen.
Anlagen zur Vorlage
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Anlagen
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49,9 kB
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