24.04.2007 - 5.19 Teiländerung Nr. 88 - Bahnhofshinterfahrung - 2...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt für den im Lageplan aufgezeigten räumlichen Geltungsbe­reich die Teiländerung Nr. 88 – Bahnhofshinterfahrung – 2. Teilabschnitt – zum Flä­chennutzungsplan der Stadt Hagen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches in der zuletzt gültigen Fassung, einzuleiten. Der Lageplan mit dem aufgezeigten räumli­chen Geltungsbereich liegt dem Rat vor.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet umfasst den Bereich der im gültigen FNP dargestellten Bahnhofshinter­fahrung westlich der Ennepe zwischen der Weidestraße im Süden und dem Anschluss an die  Altenhagener Brücke/Eckeseyer Straße im Norden. In Ost/West – Ausdehnung umfasst das Plangebiet den Bereich zwischen dem Hauptbahnhof unter Ausschluss des Krupp – Werksgeländes im Osten und der des Geländes oberhalb der Ennepe im Wes­ten.

 

Weiteres Verfahren:

Die Planoffenlage soll in 2008 erfolgen. Der Verfahrensabschluss wird für das 2. Quartal 2008 angestrebt.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 17

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

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Anlagen zur Vorlage