25.10.2007 - 7 Anfragen gemäß § 6 Absatz 8 der Geschäftsordnun...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 25.10.2007
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Frau Herms hat eine Anfrage zur Büchereizweigstelle Boele. Dort wurde der Gesamtschule
Boele vor zwei Tagen mitgeteilt, dass diese Büchereizweigstelle in 2009 geschlossen
wird. Hierdurch können rd. 65.000 € eingespart werden. Sie möchte wissen,
wer dies beschlossen hat.
Herr Gerbersmann erläutert, das es sich hier um eine Ersatzmaßnahme
handelt, die aus dem Bereich von Herrn Dr. Schmidt kommt. Die ursprünglich
vorgesehenen Maßnahmen zur Umsetzung des Büchereientwicklungsplanes im
Konsolidierungsbereich lassen sich nicht wie geplant umsetzen, weshalb diese
Ersatzmaßnahme vorgeschlagen worden ist. Herr Gerbersmann geht davon aus, dass
hierzu noch eine Verwaltungsvorlage erstellt wird. Er hält es aber auch für
normal, dass der Schule intern mitgeteilt wird, dass solche Überlegungen
angestellt werden.
Frau Herms findet die Reihenfolge des Vorgehens nicht gut. Herr Gerbersmann
weist darauf hin, dass - wenn die Schule erst nach einer entsprechenden
Beschlussfassung informiert wird - diese die Vorgehensweise auch beklagen wird.
Herr Hartmann weist darauf hin, dass kürzlich in der Zeitung zu lesen war, dass die
Stadt Hagen einen Prozess im Zusammenhang mit der Bebauung "Ergster
Weg" / Jugendbildungsstätte Berchum verloren hat. Zur Begründung des
Gerichts wurde ausgeführt, dass das Verlieren des Prozesses nicht in
Sachmängeln, sondern in Verfahrensmängeln begründet lag. Nach Ansicht von Herrn
Hartmann handelt es sich hier um eine missliche Lage für diejenigen, die in
diesem Bereich bereits Grundstücke erworben haben und sich teilweise - so die
Aussagen in der Presse - vor dem Bankrott wähnen. Er erklärt, dass somit ein
mit dem Bebauungsplanverfahren befasster Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin
der Verwaltung, die vom Baurecht vorgeschriebenen Verfahrensregeln nicht
beachtet hat. Dies hat die Stadt Geld (Prozesskosten) gekostet und daher wollte
Herr Hartmann eigentlich die Frage an Herrn Oberbürgermeister Demnitz richten,
ob dies zu Konsequenzen für den betreffenden Mitarbeiter / die betreffende
Mitarbeiterin führen wird oder ob dies nicht der Fall sein wird.
Da sowohl Herr Oberbürgermeister Demnitz als auch
der Technische Beigeordnete, Herr Grothe, nicht in der Sitzung anwesend sind,
sichert Frau Kramps die schriftliche Beantwortung der Anfrage zu.
