25.10.2007 - 6.14 Einrichtung des erweiterten Ganztagsbetriebes a...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.14
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 25.10.2007
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB40 - Schule
- Bearbeitung:
- Dietmar Bock
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Aufgrund der erfolgten Beschlussfassung zum
Berufskolleg Kaufmannsschule II und den Aussagen, die bezüglich der
Schulpauschale getroffen wurden, stellt Frau Herms die Frage, ob der
erweiterte Ganztagsbetrieb an Hauptschulen trotzdem noch aus den Mitteln der
Schulpauschale finanziert werden kann. Sie verweist darauf, dass der Schulausschuss
den Beschluss gefasst hat, die Errichtung des erweiterten Ganztagsbetriebes an
Hauptschulen nur dann umzusetzen, wenn noch Mittel aus der Schulpauschale zur
Verfügung stehen. Unter Hinweis auf die Tischvorlage (Anlage 4 der Niederschrift) möchte Frau Herms wissen, ob die
Position "Offene Ganztagsschulen Eigenanteil" in Höhe von 1,5 Mio.
€ so zu verstehen ist, dass diese Mittel noch hinzukommen und für 2008
oder 2009 noch eingesetzt werden könnten. Sie weist ferner darauf hin, dass dem
Schulausschuss signalisiert wurde, den Beschluss zur Errichtung des erweiterten
Ganztages an Hauptschulen bis Ende Oktober 2007 fassen zu müssen, sofern dies gewünscht
werde. Gleichzeitig wurde mitgeteilt, dass nicht alle Baumaßnahmen in 2008
abgearbeitet werden können. Frau Herms möchte diesbezüglich wissen, ob die
Bezirksregierung Arnsberg erwartet, dass beide Maßnahmen in 2008 begonnen
werden oder ob es möglich ist, eine Maßnahme auch in das Jahr 2009 zu
verschieben. Weiter möchte Frau Herms wissen, warum in der Tabelle für den
Brandschutz weitere 100.000 € ausgewiesen werden, wo für 2008 aus der
Schulpauschale doch bereits 1,9 Mio. € für Brandschutzmaßnahmen
eingeplant worden sind. Sie stellt ferner die Frage, warum bei der
Kaufmannsschule II ein Minusbetrag von 500.000 € für 2007 notiert ist. Da
dieser Betrag von vorneherein für 2007 veranschlagt war, in diesem Jahr jedoch
nicht mehr ausgegeben werden kann, möchte sie wissen, ob er nun auf die Summe
für 2008 aufgeschlagen werden kann.
Herr Koch erklärt, dass es sich bei den 1,5 Mio. € bei "Offene
Ganztagsschule Eigenanteil" um Eigenmittel handelt, die seit 2006 von der
Stadt Hagen vorfinanziert werden, weil die Landesmittel in Höhe von 1 Mio.
€, die zu diesen Maßnahmen gehören, noch nicht eingegangen sind. Bei den
weiteren 500.000 € handelt es sich um Ausgaben, die in 2007 getätigt
wurden und bei denen der Eingang von Landeszuweisungen noch nicht
sichergestellt ist. Aufgrund der augenblicklichen Kassenliquiditätssituation
ist es nicht vertretbar, diese Vorfinanzierung einfach stehen zu lassen und die
Schulpauschale gleichzeitig noch in voller Höhe für andere Maßnahmen zu
verwenden. Solange diese Vorfinanzierung besteht, sollte die Schulpauschale in
Höhe des gleichen Betrages blockiert sein. Es wird noch mit Ausgaben für den
offenen Ganztag in Höhe von einer weiteren Million Euro gerechnet. Erhält man
hierfür keine Landeszuweisungen, ist die Schulpauschale um diesen weiteren
Betrag zu blockieren.
Herr Strüwer stellt zu diesen Ausführungen die Frage, ob es einen
Bewilligungsbescheid des Landes über die 1,5 Mio. € gibt. Er weist darauf
hin, dass die Beschlussfassungen in den Ausschüssen seinerzeit unter der
Maßgabe erfolgt sind, dass die Landeszuweisungen tatsächlich zu erwarten sind.
Herr Koch erklärt, dass Bewilligungsbescheide vorliegen.
Herr Hermann führt aus, dass mehrere Bewilligungsbescheide für den Bereich der offenen
Ganztagsschulen, der Wilhelm-Busch-Schule und der erweiterten Hauptschule vorliegen.
Mit dem Maßnahmebeginn wird die erste Hälfte der Fördersumme ausgezahlt. Hier
geht die Stadt Hagen noch nicht in Vorleistung. Die zweite Hälfte erhält die
Stadt erst dann, wenn sie die Beendigung der jeweiligen Maßnahme erklärt. In
der Zwischenzeit geht die Stadt in Vorleistung. Erst, wenn die
Abrechnungsunterlagen der GWH vorliegen und gegenüber der Bezirksregierung
erklärt wird, dass die Maßnahme beendet ist, kann die Stadt Hagen beim nächsten
Auszahlungstermin des Landes bedacht werden. Teilweise hat man hier einen
Zeitverzug von einem Jahr. Da sich augenblicklich viele Maßnahmen in der
Abwicklung befinden, kommt es dazu, dass sich die Stadt mit 1,5 Mio. € in
der Vorfinanzierung befindet.
Frau Neuhaus erklärt, dass ihres Wissens nach im Bereich des offenen Ganztags, bis
auf wenige Ausnahmen, die Maßnahmen abgeschlossen sind, so dass jetzt die Landeszuweisungen
fließen müssten.
Derzeit wird auf die Abrechnung der GWH gewartet,
teilt Herr Hermann mit.
Herr Gerbersmann stellt fest, dass man in Hagen - aus Sicht des
Kämmerers - mit der Schulpauschale recht großzügig umgeht. Es wurde seitens der
Verwaltung bisher noch nicht geprüft, welche Maßnahmen an Investitionen im
Schulbereich, über die vom Schulausschuss beschlossenen hinaus, noch zusätzlich
in der Schulpauschale abrechnungsfähig sind. Hier würde es sich um eine
Vielzahl von Maßnahmen handeln. Es ist allerdings erforderlich, die
Finanzierung über eine vorübergehende Blockierung der Mittel aus der Schulpauschale
sicherzustellen, damit diese nicht auch noch den städtischen Haushalt zur Last
fällt. Hier darf man sich nicht der Kassenkredite bedienen.
Auf entsprechende Frage von Frau Herms
teilt Herr Gerbersmann mit, dass nach Eintreffen der Landesmittel die in
der Schulpauschale blockierten 1,5 Mio. € noch für die Vorfinanzierung einiger
anderer Maßnahmen verwendet werden müssen.
Frau Neuhaus führt aus, dass man mit der Einrichtung des offenen Ganztagsbetriebes
bei allen Schulen, die angemeldet werden konnten und bewilligt wurden, fertig
ist. Wenn der Ausbau beendet und die Landesmittel eingetroffen sind, ist für
sie nicht ersichtlich, wofür weiterhin Mittel blockiert werden müssen.
Das Schulverwaltungsamt erhält derzeit die
Abrechnungen der GWH für die Starter-II-Schulen, teilt Herr Hermann mit.
Es wird noch auf die Abrechnung der Starter-III- und der Starter-IV-Schulen
gewartet. Somit wird deutlich, dass für eine Vielzahl von Schulen noch nicht
die zweite Rate angefordert werden konnte. Er möchte dies auch nicht tun, da er
mit der Anforderung der zweiten Rate die betreffende Maßnahme für beendet erklärt.
Alle Ausgaben, die nach der Anforderung getätigt werden, fallen aus dem Bewilligungszeitraum
heraus. Die Fachverwaltung wird Abrechnungen, sobald diese vorliegen,
weitergeben, sichert Herr Hermann zu.
Frau Neuhaus möchte wissen, ob die Rechnungen für Leistungen, die die GWH vor zwei
oder drei Jahren erbracht hat, noch nicht vorliegen.
Die Rechnungen von vor drei Jahren liegen vor,
die von vor zwei Jahren liegen teilweise vor, erklärt Herr Hermann. Auf
die Abrechnungen der Starter-III- und Starter-IV-Schulen wird noch gewartet.
Herr Koch setzt die Beantwortung der Fragen von Frau Herms fort. Zu dem Minus von
500.000 € bei der Kaufmannsschule II erläutert er, dass dieser Betrag
abgesetzt wurde, weil dieser Betrag in 2007 nicht mehr abfließen wird. Der
Betrag findet sich in den 2,5 Mio. € für 2008 bereits wieder. In der
alten Liste zum Schulprogramm stehen für 2008 auch 500.000 €. Zum
Brandschutz führt er aus, dass die GWH mittlerweile bei der Mängelbeseitigung
deutlich schneller, als in den vorangegangenen Jahren ist. Hier ist die GWH mit
ihren Leistungen der Finanzierung vorweggelaufen, so dass noch etwas nachzulegen
ist.
Herr Hermann antwortet auf die Frage von Frau Herms zum Maßnahmebeginn, dass vom
Ministerium ein Schreiben vorliegt, wonach dieses zum 01.08.2008 noch 116
Hauptschulen in NRW fördern möchte. Nach telefonischen Auskünften, auch von der
Bezirksregierung Arnsberg, wird das Programm damit voraussichtlich auslaufen. So
erklärt sich die Wichtigkeit der Bemühungen um eine Förderung für die Hauptschulen.
Da der Maßnahmebeginn für den 01.08.2008 vorgegeben ist, war die Information
von Herrn Hermann im Schulausschuss wichtig, dass noch nicht alle Mittel in
2008 verbaut sein werden. Es ist aber auch wichtig, dass man dem Anspruch an
einen offenen Ganztag zu diesem Zeitpunkt schon gerecht werden kann, d. h. dass
eine provisorische Mensa vorhanden sein muss und der Betrieb beginnen können
muss. Es wurde vor diesem Hintergrund der Kämmerei mitgeteilt, dass ein Teil
der Mittel für 2008 und ein Teil für 2009 anzusetzen ist.
Herr Dr. Ramrath möchte wissen, wann sich die Verwaltung in der
Lage sieht, Vorschläge zu unterbreiten, wie die Überbeanspruchung der
Schulpauschale zum Ende 2008 in der Größenordnung von 2,5 Mio. €
aufgelöst werden kann.
Diesen Weg hat Herr Dr. Schmidt mit dem Hinweis
auf seine Empfehlung an den Oberbürgermeister, den Beschluss zur
Kaufmannsschule II zu beanstanden, aufgezeigt, erklärt Herr Gerbersmann.
Herr Feste stellt in dem Zusammenhang die Frage, ob eine Beschlussfassung zur Errichtung
des erweiterten Ganztagsbetriebs an Hauptschulen nun überhaupt gefasst werden
kann.
Herr Gerbersmann erklärt, dass ein Beschluss in dieser Sache aus
Sicht des Kämmerers so nicht mehr möglich wäre, wenn der Beschluss zur
Kaufmannsschule II nicht beanstandet würde, weil anders, als in der
Verwaltungsvorlage beschrieben, die Mittel nicht mehr aus der Schulpauschale
gedeckt werden könnten. Er weist darauf hin, dass bis zur abschließenden Beschlussfassung
im Rat am 08.11.2007 noch Zeit zur Verfügung steht, um zu klären, ob eine
Beanstandung erfolgen wird oder nicht. Sollte diese nicht erfolgen, müsste die
Verwaltung überlegen, der Politik zu empfehlen, den Beschluss zum erweiterten
Ganztagsbetrieb nicht zu fassen.
Aus Sicht von Herrn Dr. Ramrath kann vor
diesem Hintergrund ein Beschluss nur so gefasst werden, dass man ergänzt, dass
dieser unter dem Vorbehalt des Bereitstehens von Mitteln aus der Schulpauschale
getroffen wird.
Herr Feste erläutert, dass man im Schulausschuss davon ausgegangen ist, dass - sofern
in 2008 keine Mittel zur Verfügung stehen - die Maßnahmen in 2009 umgesetzt
werden sollten. Er möchte wissen, ob dies mit dem Betrieb der erweiterten
Hauptschule so machbar ist.
Herr Hermann teilt mit, dass vor einigen Tagen ein Schreiben des Ministeriums eingetroffen
ist, mit dem die Ausschlussfrist auf dem 15.11.2007 verlängert wurde, so dass
noch ein paar Tage Spielraum zur Verfügung stehen. Er weist erneut darauf hin,
dass es möglich ist, mit Übergangslösungen zu starten, dass dies jedoch zum
01.08.2008 erfolgen muss. Dafür muss ein Mindestmaß an Ausstattung und Struktur
für den offenen Ganztag vorhanden sein. D Umsetzung ist an Schulen, die bereits
über eine bestimmte Struktur verfügt haben, leichter gefallen. Als Beispiele
führt er hier die Hauptschule Dahl und die Hauptschule Remberg an. Wie man dies
bei den anderen beiden Hauptschulen nun erreichen kann, vermag er noch nicht zu
beurteilen.
Frau Herms stellt ergänzende Fragen zu den Zahlen in der Tischvorlage und zieht hierzu
die Anlage der Verwaltungsvorlage zwecks Abgleichs heran.
Diese ergänzenden Fragen werden von Herrn Koch
und Herrn Gerbersmann näher erläutert. Da es trotz der Erläuterungen
schwer nachvollziehbar bleibt, stellen beide Herren für die Ratssitzung eine
neue Darstellung zur Verwendung der Schulpauschale in Aussicht.
Weil es vor dem Hintergrund der zu diesem
Zeitpunkt nicht zu klärenden Unwägbarkeiten schwierig ist, einen Beschluss zu
fassen, schlägt Frau Kramps den Mitgliedern des Haupt- und
Finanzausschusses vor, die Beschlussfassung auf die Ratssitzung am 08.11.2007
zu verschieben.
Bedenken, so zu verfahren, bestehen nicht.
Anlagen zur Vorlage
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