25.10.2007 - 6.8 Gestaltungshandbuch zur Vereinheitlichung der A...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Kingreen bittet um Erklärung, wie die Aussage in der Verwaltungsvorlage, dass die erforderlichen Mittel in Höhe von 12.500 € auf dem Sachkonto "Stadtwerbung" zusätzlich bereitgestellt werden, zu verstehen ist.

 

Herr Mook erklärt, dass diese Ausgabe sachlich und rechnerisch im Bereich der Stadtwerbung anzusiedeln ist, weil die Bereiche corporate design und corporate identity in der Abteilung "Stadtmarketing" im Amt des Oberbürgermeisters abgearbeitet werden. Diese Abteilung bewirtschaftet auch die entsprechende Haushaltsstelle. Innerhalb der Verwaltung wurde abgestimmt, dass man versuchen wird, die Mittel über innere Verrechnung, ohne zusätzliche Bereitstellung aus den vorhandenen Haushaltsmitteln, zu entnehmen.

 

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Beschluss:

 

1.      Der Rat der Stadt Hagen beschließt das der Vorlage als Anlage beigefügte Gestaltungshandbuch zur Vereinheitlichung der Außendarstellung der Stadtverwaltung.

2.      Das Gestaltungshandbuch tritt nach Erlass einer Dienstanweisung in Kraft. Altbestände mit der seit 1980 geltenden Wortbildmarke können noch bis zum 30.06.2008 verbraucht werden.

3.      Die Anwendung der im Gestaltungshandbuch getroffenen Regelungen ist für alle Regiebetriebe (Fachämter und Fachbereiche) und für die Eigenbetriebe der Stadt Hagen verbindlich.

4.      Zur Reduzierung des Aufwandes bei der Einführung einer neuen Wortbildmarke soll die Anbringung der neuen Beschilderungen schrittweise im Rahmen der Auswechslung bestehender Beschilderungen bei Verschleiß oder Zerstörung/Vandalismus erfolgen. Gleiches gilt für die Aufdrucke bei städtischen Fahrzeugen, soweit diese nicht mit einfacher Laminiertechnik zu verändern sind.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 15

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 1

 

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Anlagen zur Vorlage