16.08.2007 - 6.7 Standortentscheidung Berufskolleg Kaufmannsschu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Dr. Fischer begrüßt die zahlreich erschienen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Kollegiums der Kaufmannsschule II und erläutert, dass die Verwaltungsvorlage heute ihre Einbringung in den Beratungsgang im Haupt- und Finanzausschuss erfährt. Eine Abstimmung findet nicht statt. Die Verwaltungsvorlage wird dann am 19.09.2007 im Schulausschuss als Fachausschuss beraten. Dort wird es zu einer Abstimmung kommen. Nach erfolgter Diskussion und Abstimmung wird die Verwaltungsvorlage dann im Haupt- und Finanzausschuss am 25.10.2007 erneut beraten und es ist vorgesehen, dass dann die endgültige Beschlussfassung erfolgt.

 

Herr Weber weist darauf hin, dass die Verwaltungsvorlage im wirtschaftlichen und finanziellen Teil unter kameralen Gesichtspunkten erstellt worden ist. Möglicherweise ergibt sich eine neue Sichtweise, wenn eine Beurteilung nach NKF-Gesichtspunkten erfolgt. Dies war Gegenstand der Diskussion in der SPD-Fraktion. Im Namen der SPD-Fraktion bittet Herr Weber darum, dass die Verwaltung unter NKF-Gesichtspunkten ein Papier für die Sitzung des Schulausschusses am 19.09.2007 vorbereitet, damit auch unter diesem Aspekt eine Diskussion erfolgen kann. Hierbei sind in dem Papier die Liquiditätsgesichtspunkte, die seitens des Stadtkämmerers beigesteuert werden können, mit einzubeziehen. Den inhaltlichen Willen hat seine Fraktion bereits in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.05.2007 bekundet.

 

Zum Verfahrensablauf erklärt Herr Strüwer, dass er diesen so in Erinnerung habe, dass man in der letzten Haupt- und Finanzausschusssitzung vor den Sommerferien sich darauf verständigt habe, dass die abschließende Beschlussfassung im Rat erfolge. Die nun vorliegende Verwaltungsvorlage sieht dies jedoch nicht vor.

Herr Weber erklärt dazu, dass es sich hier um ein Wahrnehmungsproblem handelt, weil die Haupt- und Finanzausschusssitzung am 31.05.2007 im Ratssaal stattgefunden hat und auch in seiner Fraktion dadurch der Eindruck entstanden war, dass eine Beschlussfassung im Rat erfolgen werde.

 

Herr Strüwer bewertet es als positiv, dass seitens der Verwaltung auf der Kostenseite deutliche Veränderungen vorgenommen wurden. Die Differenz zwischen den beiden zur Disposition stehenden Modellen - Anbau Systembau und Funktionsstandort Gasstraße - wiesen in der letzten Verwaltungsvorlage eine Differenz von 83.000 € auf, die in der jetzigen Verwaltungsvorlage auf 57.000 € gesunken ist. Er sieht hierin die Bestätigung, der Aussagen derjenigen, die die inhaltliche Richtigkeit der Ursprungsvorlage in Teilen angezweifelt haben. Allerdings haben die Veränderungen im neuen Zahlenwerk dazu geführt, dass er auch hier einiges nicht nachvollziehen kann. Daher formuliert Herr Strüwer die folgenden Fragen:

 

1.) In der Maivorlage waren beim Funktionsstandard Gasstraße die Nutzflächen in einer Größenordnung von 3.439 m² zugrunde gelegt worden. Die neue Vorlage gibt den Hinweis "reduzierte Fläche / korrigierte Fläche" 2.880 m². Trotz gleichbleibender Zahlen zum Energieverbrauch, Reinigung usw. ist die Nutzfläche um 600 m² gesunken. Daher möchte Herr Strüwer wissen, wie man zu diesen Ergebnis gekommen ist, d. h. welche Flächen möglicherweise aus der Betrachtung herausgenommen worden sind oder ob es sich um eine Verrechnung in der Ursprungsvorlage gehandelt hat.

 

2.) Die zweite Frage zielt auf die jährlichen Energiekosten ab. Hier sind auch die Folgekosten berechnet worden. Der Unterschied, der sich hier ergibt, ist erheblich: 6.450 € beim Systembau, 35.720 € in der Gastraße. Da es darum geht, die Kostenentwicklung auch langfristig zu berücksichtigen, stellt Herr Strüwer die Frage, ob man auf der Grundlage gerechnet hat, dass die Energiekosten in den nächsten 15 oder 25 Jahren konstant bleiben oder ob hier ein Index eingerechnet worden ist. Die gleiche Frage stellt sich für ihn bei den Reinigungskosten.

 

3.) Bei den bisherigen Beratungen wurde auch der Zinssatz in Höhe von 4,5 % angesprochen. Dabei ging es darum, wie der Zinssatz in eine Rechnung eingebracht werden kann und darum, dass man zumindest zu einem Teil berücksichtigen muss, dass ein Teil der Summe auch über die Schulpauschale finanziert werden sollte. Daher ist es aus Sicht von Herrn Strüwer nicht angemessen, die Gesamtsumme mit dem Zinssatz von 4,5 % zu betrachten.

 

4.) Ferner wurde in der Diskussion gesagt, dass der Systembau erheblich weniger Baunebenkosten verursacht. Es wurden jedoch für den Anbau an der Letmather Straße pauschal 20 % hierfür angesetzt. Angesichts der Tatsache, dass die Leistungen von der GWH erbracht werden, stellt sich für Herrn Strüwer die folgende Frage: Wenn der Aufwand eher niedriger anzusehen, weil man z. B. über bestimmte Genehmigungen an dieser Stelle schon verfügt, bestimmte Leistungen von der ausführenden Firma erbracht werden und nicht von der GWH zu erbringen sind, ob man dann nicht eine realistische Zahl statt der Pauschale von 20 % hier einbringen sollte. Herr Strüwer kann sich vorstellen, dass man hier eine Einsparung im sechsstelligen Bereich zugrunde legen könnte.

 

5.) Eine weitere Frage betrifft den möglichen Invest in den nächsten 15 oder 25 Jahren. Es ist hier nicht in Frage gestellt worden, ob der zweite Standort, selbst wenn man von einem Zeitraum von 25 Jahren ausgeht, noch erforderlich wäre. Bei den in den verschiedenen Gremien diskutierten Sanierungs- und Renovierungsmaßnahmen geht es auch im Bereich Energie, Boden, Heizung darum, noch einmal deutlich zu machen, wie alt die Fenster im Gebäude Gasstraße sind und wie alt die Heizungsanlage dort ist. Ferner möchte Herr Strüwer wissen, was die GWH in vergleichbaren anderen Schulen zugrunde legt, nach wie vielen Jahren ein Invest in jedem Fall erforderlich ist, um dem Verschleiß Rechnung zu tragen. Wenn die anzunehmende Sanierung, die dem Durchschnitt entspricht, nach z. B. 25 Jahren erfolgen muss, dann wäre es aus Sicht von Herrn Strüwer sinnvoll, diesen Sanierungsbedarf auch in die Betrachtung mit einfließen zu lassen.

 

Herr Gerbersmann weist bezüglich der in der Wirtschaftlichkeitsberechnung angeführten Verzinsungen darauf hin, dass eine Wirtschaftlichkeitsberechnung ohne Abzinsung für ihn nicht vorstellbar ist, weil es sich dann nicht um eine Wirtschaftlichkeitsberechnung handeln würde. Es ist unabhängig davon, ob Kreditmittel oder Mittel aus der Schulpauschale verwendet werden, zu betrachten, ob eine Abzinsung vorgenommen wird. Er weist vor diesem Hintergrund darauf hin, dass die Stadt Hagen in jedem Jahr glücklicherweise in der Lage ist, mehr Mittel für Schulsanierungen aufzubringen, als dies die Schulpauschale ermöglichen würde.

Zur Fragestellung bezüglich NKF sagt Herr Gerbersmann eine Zusammenstellung zu, weist aber darauf hin, dass diese Darstellung voraussichtlich nicht zu einer Verbesserung der Situation aus Sicht der Politik führen wird. Die bilanzielle Darstellung der Behebung von Sanierungsstaus in der Gasstraße ist über Rückstellungsauflösungen für unterlassene Instandhaltungen möglich. Für den Neubau sind entsprechende Abschreibungssummen nach NKF einzustellen. Dies wird dazu führen, dass sich die Situation nicht verbessern, sondern eher verschlechtern wird. Diese Betrachtung ist seiner Ansicht nach auch nicht erheblich, weil hier keine bilanzielle Berechnung, sondern eine Wirtschaftlichkeitsberechnung zugrunde gelegt worden ist. Herr Gerbersmann plädiert daher dafür, das Augenmerk bei der Betrachtung auf die Wirtschaftlichkeit zu legen, sichert aber zu, dass auf Wunsch auch eine bilanzielle Darstellung vorgenommen werden kann.

 

Herr Feste stellt folgende Fragen:

 

1.) Ist der Verwaltung bekannt, dass die Schülerzahlen der Kaufmannsschule II - gegenüber dem letzten Schuljahr - wiederum um ca. 100 Schüler gestiegen sind, was drei neuen Klassen entspricht und erhöhten Raumbedarf nach sich zieht?

2.) Ist der Verwaltung das Einzugsgebiet der Kaufmannsschule II bekannt?

 

Nach Kenntnisstand von Herrn Feste kommen über 300 Schüler aus sehr entfernten Orten, z. B. Meschede, Brilon, Siegen, Wilnsdorf. Er weist auf die frühe Abfahrtzeit, die diese Schüler von ihren Wohnorten haben und darauf hin, dass seiner Ansicht nach neben der frühen Abfahrt und langen Fahrtzeit in Hagen vor Ort noch einmal ca. 30 Minuten Fahrtzeit benötigt werden, um zur Gasstraße zu gelangen, was seiner Berechnung nach einer täglichen Fahrtzeit von rd. Fünf Stunden entspricht, die er für unzumutbar hält. In der Konsequenz könnte dies dazu führen, dass sich die betroffenen Schüler künftig eine andere Schule suchen und man sich daher die grundsätzliche Frage stellen muss, ob es Sinn ergibt, so vorzugehen.

 

Herr Marscheider stellt die Frage, ob es Gespräche mit der Schulleitung gegeben habe.

 

Herr Thielmann erinnert daran, dass zu Beginn der Diskussion darauf hingewiesen wurde, dass es hier um den finanziellen Aspekt geht und man nun in eine Diskussion um Inhalte abgleitet, die im Schulausschuss zu führen ist. Er plädiert dafür, dass hier Frage, die den finanziellen Aspekt betreffen, aufgenommen werden sollten und man sich zu diesen in der Haupt- und Finanzausschusssitzung im Oktober äußert.

 

Herr Riechel erinnert daran, dass der Haupt- und Finanzausschuss zu Sitzungsbeginn über den Standort einer Fachhochschule und die Steigerung der Attraktivität Hagens gesprochen hat. Er weist darauf hin, dass auch Berufsschulen untereinander im Wettbewerb stehen. Soll der Standort in Hagen attraktiv sein, so kann man seiner Ansicht nach hier keine reine Betrachtung nach der Wirtschaftlichkeit anstellen, sondern muss Überlegungen dazu anstellen, wie der Standort auf Dauer attraktiv erhalten werden kann. Dies setzt seiner Ansicht nach ein vernünftiges Gebäude mit einer vernünftigen Ausstattung voraus.

 

Frau Herms dankt Herrn Thielmann für den Hinweis, dass die inhaltliche Diskussion im Schulausschuss zu führen ist. Sie bringt als finanziellen Aspekt die Transportkosten ins Spiel. Ihrer Ansicht nach vermittelt die Verwaltungsvorlage den Eindruck, die Gasstraße sei für die Schülerinnen und Schüler fußläufig erreichbar. Diese Meinung wird von der Politik nicht geteilt, so dass Frau Herms die Frage stellt, welche Transportkosten für den Transport der Schülerinnen und Schüler von der Hohenlimburger Innenstadt bis zur Gasstraße anfallen würden.

 

Als Zusatzfrage hierzu möchte Herr Dr. Ramrath wissen, ob es bei den Fraktionen oder in der Verwaltung Informationen darüber gibt, welcher Prozentsatz von Schülern mit welchem Verkehrsmittel anreist. Reist eine erhebliche Zahl mit PKW an oder werden schwerpunktmäßig öffentliche Verkehrsmittel genutzt?

 

Herr Dr. Schmidt schlägt vor, dass die Fragen heute gesammelt und über die GWH, das Schulamt, Amt des Oberbürgermeisters/Abteilung für Statistik und bezüglich NKF von der Kämmerei, beantwortet und für die Sitzung des Schulausschusses am 19.09.2007 eingespeist werden.

 

Herr Marscheider insistiert, dass seine Frage aufgrund ihrer mangelnden Komplexität direkt zu beantworten sein sollte. Frau Grebe erklärt, dass das Schulamt mit der Schulleitung gesprochen habe.

 

Herr Dr. Fischer sichert zu, dass die hier aufgeworfenen Fragen von der Verwaltung abgearbeitet und rechtzeitig vor der Sitzung des Schulausschusses am 19.09.2007 eingespeist werden, damit der Politik eine Sitzungsvorbereitung ermöglicht wird.

 

Herr Feste bittet darum, noch bezüglich der Stellplätze die Frage zur Beantwortung bis zur Schulausschusssitzung mit aufzunehmen, ob die Stellplätze auf dem gewidmeten Parkplatz "Scheffelau" umgewidmet werden können.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss erklärt sich mit der Vorgehensweise einverstanden und betrachtet die Beratung als 1. Lesung.

 

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Beschluss:

 

1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

2. Das Gebäude Gasstr. 15 wird künftig als Standort der Kaufmannsschule II genutzt. Hierzu ist das Gebäude funktionsgerecht herzurichten. Die erforderlichen Mittel zur funktionsgerechten und sicherheitsrelevanten Sanierung des Gebäudes stehen in der Schulpauschale zur Verfügung.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen zur Herrichtung des Gebäudes Gasstr. 15 umgehend vorzubereiten und nach Auszug der dort vorübergehend untergebrachten Heinrich-Heine-Realschule umzusetzen. Die Nutzung des Gebäudes Gasstr. 15 durch die Kaufmannsschule II soll zum Schuljahresbeginn 2008 / 2009 beginnen.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

Der Haupt- und Finanzausschuss betrachtet die Beratung als 1. Lesung.