16.08.2007 - 6.4 Gesamtstädtisches Strategiekonzept zur langfris...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.4
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 16.08.2007
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB 2/KM Konsolidierungsmanagement
- Bearbeitung:
- Beate Wegehaupt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Riechel merkt zu der Verwaltungsvorlage an, dass es aus Sicht seiner Fraktion zu
einem schleichenden Wandel der Spielregeln gekommen ist, die sich die Politik
selbst im Rahmen der Konsolidierung gegeben hat. Jede Konsolidierungsmaßnahme
sollte Gegenstand einer inhaltlich vollwertigen Beratung in den Gremien sein.
Es sollte keine Kürzung als beschlossen gelten, nur weil diese in einer
listenhaften Aufzählung enthalten ist. Jede Maßnahme in einer solchen Liste,
wie der vorliegenden, sollte den Charakter eines Vorschlages haben. Dies war
Konsens in der Lenkungsgruppe und im Ältestenrat. Mit der Verwaltungsvorlage
zum Baumschutz hat sich die Verwaltung aus Sicht von Herrn Riechel von den
Vereinbarungen entfernt. Dort wird die Maßnahme seiner Ansicht nach so
begründet, als sei der Beschluss mit Verabschiedung des Haushaltssicherungskonzeptes
bereits gefällt worden und die Einzelvorlage erweckt den Anschein, sie diene
nur dem Nachvollzug. Da diese Maßnahme sowie eine Reihe anderer Maßnahmen, die
im Haushaltssicherungskonzept gestanden haben, in die heute vorliegende Liste
mit aufgenommen worden sind, teilt Herr Riechel im Namen der Fraktion Bündnis
90 / Die Grünen mit, dass man dieser Liste nicht zustimmen werde. Darüber
hinaus werde man auch weiterhin entsprechenden Listen so lange nicht zustimmen,
wie eine Klärung über den Umgang mit den Spielregeln, die man sich
einvernehmlich gegeben habe, erfolgt ist. Dies wurde im Ältestenrat am
16.08.2007 ebenfalls thematisiert und es wurde zugesichert, dass sich der
Verwaltungsvorstand mit dieser Sache beschäftigen wird. Bis zur Herbeiführung
einer solchen Klärung wird sich seine Fraktion aus dem konstruktiven Prozess
ausklinken.
Herr Weber weist darauf hin, dass die Listen bisher immer einvernehmlich diskutiert
worden sind. Auch in der Frage der Baumschutzsatzung wurde der Weg der Beratung
nicht verlassen. Es ist eine Verwaltungsvorlage zur Einzelentscheidung
eingespeist worden. Er stimmt jedoch zu, dass die inhaltliche Qualität dieser
Vorlage strittig ist. Vor dem Hintergrund des vereinbarungsgemäß eingehaltenen
Ablaufs kann Herr Weber die Sichtweise von Herrn Riechel nicht nachvollziehen.
Er hält es nach wie vor für den richtigen Weg, dass man in der Vergangenheit
und auch jetzt entsprechende Listen hat anfertigen lassen, um die Transparenz
zu gewinnen, wo man mit den Konsolidierungsbemühungen steht.
Herr Riechel ist der Ansicht, dass hier das Verfahren umgekehrt worden ist, indem zunächst
eine Stelle im Stellenplan gestrichen worden sei und daraus der Wegfall der Aufgabe
resultiere. Er weist darauf hin, dass es die Begründung in der
Verwaltungsvorlage auch so darstellt.
Herr Dr. Bleicher pflichtet Herrn Weber bei, dass der für
Konsolidierungsmaßnahmen vereinbarte Weg nicht verlassen wurde. Es wurde bisher
keine Stelle im Stellenplan gestrichen, sondern es wird mittels der
Verwaltungsvorlage - die in der nächsten Runde auch zur Beratung im Haupt- und
Finanzausschuss zur Beratung ansteht - zunächst im Beschlussvorschlag die
Aufgabe in Frage gestellt und erst im zweiten Teil des Beschlussvorschlages der
Wegfall der Stelle behandelt.
Das Vorgehen zur Erstellung von
Verwaltungsvorlagen im Bereich der Konsolidierung wurde im Ältestenrat am
16.08.2007 noch einmal bestätigt, teilt Herr Dr. Schmidt mit. Die
Kenntnisnahme des hier vorliegenden Berichts bedeutet demnach nicht, dass die
einzelnen Maßnahmen, die noch anstehen, bereits beschlossen sind. Es ist mit
der Kenntnisnahme lediglich die Zustimmung verbunden, die Verwaltung möge sich
mit den Einzelmaßnahmen weiter befassen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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424,8 kB
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