31.05.2007 - 6.9 II. Nachtrag der Satzung über die Erhebung von ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Weber führt aus, dass sich der Rat der Stadt Hagen vor einiger Zeit intensiv mit der Vergnügungssteuer befasst und den Hinweis gegeben hat, verstärkt zu kontrollieren. Dies schloss auch sog. "Clubs" mit ein, die auch Spielautomaten an den Wänden hängen haben. Er möchte vor diesem Hintergrund wissen, wie hoch die Kontrolldichte hier ist, wer die Kontrollen ausführt und ob diese Kontrollen mittlerweile auch auf eine breitere Basis gestellt worden sind. Als Beispiel führt er an, dass evtl. auch Lebensmittelkontrolleure, die entsprechende Gaststätten u. ä. zwecks Kontrollen aufsuchen, auch die wandhängenden Spielautomaten mit kontrollieren könnten.

 

Da die Frage nicht direkt beantwortet werden kann, sichert Herr Oberbürgermeister Demnitz schriftliche Beantwortung zu.

 

Herr Sondermeyer möchte wissen, wie viele sog. Bildschirmeinheiten es gibt und welche Auswirkungen die Kontrollen auf die Betreiber haben, da er befürchtet, dass diese durch die Besteuerung in die Insolvenz getrieben werden könnten.

Herr Schierau teilt mit, dass es keine Kalkulationen darüber gibt, dass aber bisher keine Insolvenzen aufgrund der Besteuerung zu verzeichnen sind. Mit dieser Verwaltungsvorlage soll keine Steueranhebung erfolgen, sondern eine begriffliche Konkretisierung vorgenommen werden.

 

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Beschluss:

 

Der II. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Hagen (Vergnügungssteuersatzung), die als Anlage Gegenstand der Niederschrift ist, wird beschlossen.

 

Realisierungstermin : 01.07.07

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 16

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 1