26.04.2007 - 6.9 Über- und außerplanmäßige Ausgaben für das Haus...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.9
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 26.04.2007
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:27
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Bearbeitung:
- Beate Wegehaupt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Marscheider fragt zum letzten Absatz auf Seite 10
"Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft", Nummern 42, 43 und 44, wie es
zum Restbetrag der nicht verwendeten Sportpauschale, der nicht verwendeten
Schulpauschale und der nicht verwendeten Ablösung für Stellplatzverpflichtungen
im Jahr 2006 kommt.
Es handelt sich hier um veranschlagte
Haushaltsausgabeansätze, teilt Herr Schierau mit. Die Mittel sind nicht
in Anspruch genommen worden und werden im Rahmen von Jahresabschlussbuchungen
wieder in die allgemeine Rücklage überführt, damit sie dort in den folgenden
Jahren für den Zweck der drei Positionen wieder zur Verfügung stehen. Da Herr
Schierau in der Sitzung keine näheren Angaben machen kann, sichert er zu, diese
Information für die Niederschrift zur Verfügung zu stellen.
Stellungnahme der Kämmerei im Nachgang zu der
Sitzung:
"1. Restbeträge Schul- und Sportpauschale
Die Zuführung nicht verwendeter Restbeträge der Schul- und Sportpauschale an die Allgemeine Rücklage stellt sich wie folgt dar:
Schulpauschale
Einnahme aus Landeszuweisung 2006 5.841.750,00 €
Ausgabe Rechnungsergebnis 2006
Vermögens- und Verwaltungshaushalt 5.341.648,81 €
Restbetrag über nicht abgeflossene Mittel
bei folgenden Maßnahmen:
Hauptschule Remberg Physikraum
Werk- und Kunsträume Th.-Heuss-Gymnasium
Einrichtung Lehrküche Aug.-Hermann-Francke-Schule
Neubau Sporthalle Emst
und somit erforderliche Zuführung an die
Allgemeine Rücklage 500.101,19 €
Sportpauschale
Einnahme aus Landeszuweisung 2006 534.136,00 €
Ausgabe Rechnungsergebnis 2006
Vermögens- und Verwaltungshaushalt 378.840,17 €
Restbetrag über nicht abgeflossene Mittel
bei folgender Maßnahme:
Sanierung Ischelandhalle
und somit erforderliche Zuführung an die
Allgemeine Rücklage 155.295,83 €
Die nicht abgeflossenen Beträge werden der Allgemeinen Rücklage zugeführt, damit in Folgejahren erneut eine zweckgebundene Verwendung im Rahmen der jeweiligen Pauschale vorgenommen werden kann.
2. Ablösungen für Stellplatzverpflichtungen
Die Verwendung der vereinnahmten Stellplatzablösebeträge ergibt sich aus § 51 Landesbauordnung. Die Art der Verwendung wird hier abschließend aufgeführt.
Da die Verwendung nicht immer im
gleichen Haushaltsjahr möglich ist, in dem die Einnahme erzielt worden ist,
werden alle nicht verwendeten Beträge der allgemeinen Rücklage zugeführt und
wieder aus der Rücklage entnommen, sobald eine Verwendung geplant ist."
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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106,9 kB
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