08.03.2007 - 6.13 Erhebung von Indikatoren für eine nachhaltige E...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.13
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 08.03.2007
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:10
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Roswitha Kleinert
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Ergänzend zu Punkt 4 des Jugendhilfeausschusses
hat die CDU-Fraktion den Wunsch, weitere Punkte in den Beschluss mit
aufzunehmen, teilt Herr Röspel mit. Organisatorisch sollen diese im
Statistischen Jahrbuch mit aufgehen, alle Ergebnisse statistischer Erhebungen
sollen zusammengefasst sowie Doppelerhebungen vermieden und die Auswertung
vorhandener Erhebungen vorrangig betrieben werden. Herr Röspel hat darüber
hinaus weitere Indikatoren aufgezählt, die er dem Beschluss hinzuzufügen bittet
(Anlage 2 der Niederschrift). Diese
trägt Herr Röspel für die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses vor.
Herr Oberbürgermeister Demnitz sichert zu, dass die Indikatoren in den
Beschluss mit aufgenommen werden, kann aber zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen,
ob diese auch alle zur Umsetzung kommen können. Es wird zu gegebener Zeit
berichtet, was leistbar ist und was nicht.
Die Ergänzungen der CDU-Fraktion in den Beschluss
mit aufzunehmen, wird von Herrn Thielmann befürwortet, da dies in den
Themenkomplex "Arbeitsmarkt / Wirtschaft" passt. Darüber hinaus
befürwortet er im Namen der FDP-Fraktion auch die Beschlussfassung zu den
Punkten 1 bis 3 sowie die vom Jugendhilfeausschuss eingespeiste Ergänzung des
Punktes 4. Er weist allerdings darauf hin, dass in der Begründung ausgeführt
wird, dass bei der Erhebung von Indikatoren kein Vergleich mit anderen Kommunen
angestellt werden soll. Gerade dieses "Benchmarking" mit anderen
Kommunen hält er jedoch für wünschenswert und begründet dies.
Herr Oberbürgermeister Demnitz erklärt, dass eine Prozesskostenermittlung das
geeignetere Mittel darstellen könnte, um die Stadt Hagen in ein
"Benchmarking" eintreten zu lassen. Um sich mit anderen Kommunen
vergleichen zu können, müssen die Prozesskosten jedoch auch so dargestellt
werden, dass sie vergleichbar sind. Er erläutert dies anhand des Beispiels vom
Ausstellen eines Personalausweises. Hier kann der Kunde lediglich hinterher
angeben, einen solchen Ausweis erhalten zu haben. Jede Kommune hat in der
Bearbeitung jedoch andere Feinheiten, die kostenmäßig bewertet und dann in den
interkommunalen Vergleich gestellt werden müssen.
Aus Sicht von Herrn Riechel geht es hier
um die Festschreibung von Indikatoren als Standards, die von der Stadt Hagen
bei der Zukunftsplanung angelegt werden sollen. Er hält daher einen festen
Kriterienkatalog, der zur Anwendung kommt, für unabdingbar. Darüber hinaus
sieht er die Möglichkeit, ein "Benchmarking" später mit hinzuzunehmen,
jedoch nicht zum jetzigen Zeitpunkt.
Herr Dr. Schmidt schlägt ein stufenweises Vorgehen vor, damit
sichergestellt werden kann, dass der Vergleich auf einer einheitlichen Basis
erfolgt. Er hält die Chance für gering, dass andere Kommunen die selben
Indikatoren erheben, wie die Stadt Hagen. Herr Dr. Schmidt weist darüber hinaus
darauf hin, dass es im Rat seinerzeit kontrovers diskutiert wurde, Personal für
die Erhebung von Indikatoren aufzuwenden. Daher ergänzt er seinen Vorschlag
dahingehend, dass zunächst geprüft werden sollte, welche, der von Herrn Röspel
genannten Indikatoren ohne großen Aufwand erhoben werden können, diese zu
erheben und zu gegebener Zeit mit anderen Kommunen abzugleichen, ob hier
vergleichbare Indikatoren angewandt werden. Echtes "Benchmarking" erfordert
jedoch Personalaufwand, so dass er vermutet, dass dies von Herrn Thielmann so
nicht bezweckt wird. Zu der letzten Aussage signalisiert Herr Thielmann Widerspruch.
Herr Dr. Ramrath verdeutlicht anhand eines Beispiels, was seitens
der CDU-Fraktion mit der Ergänzung der Indikatoren bezweckt wird. Er hat hierzu
auch Ausführungen in der letzten Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses
getätigt. Zum Thema "Arbeitsmarkt / Wirtschaft" wurden z. B. einige
Größen - wie die Zahl der Beschäftigten - benannt. Hierbei handelt es sich um
eine absolute Zahl, die seiner Ansicht nach jedoch nicht hilfreich ist und auch
keinen Indikator darstellt. Sinnvoll ist nach Ansicht von Herrn Dr. Ramrath die
Verwendung relativen Zahlenmaterials, das in diesem Fall die Beschäftigten in Beziehung
zu Parametern setzt, die die Stadt Hagen selbst beeinflussen kann, wie z. B.
Gewerbeflächen. Er weist darauf hin, dass es im Rahmen der Aufstellung des
neuen Flächennutzungsplanes zur Diskussion kommen wird, ob weitere Gewerbeflächen
oder auch Reserveflächen für Gewerbe ausgewiesen werden sollen oder nicht. Hier
könnte es hilfreich sein, wenn eine Entwicklung dargestellt werden könnte.
Beispielsweise könnte die Fragestellung lauten, wie viel Quadratmeter
Nutzfläche heute für einen Beschäftigten benötigt wird. Nach Ansicht von Herrn
Dr. Ramrath liegt dieser Flächenbedarf pro Kopf heute höher, als z. B. in den
siebziger Jahren, zum Ende der industriellen Phase, wo in Hagen in großen
Betrieben auf kleinem Raum sehr viele Beschäftigte arbeiteten. Braucht man
heute relativ gesehen mehr Gewerbefläche, so könnte dies bei der Aufstellung
des Flächennutzungsplanes entsprechend berücksichtigt werden. Dies wäre aus
seiner Sicht ein Beispiel für nachhaltiges Denken und Handeln.
Herr Dr. Schmidt stimmt zu, dass eine Zahl / ein Indikator erst
in der von ihr aufgezeigten Tendenz wichtig wird. Mit dem Ampelsystem in der
Anlage zur Vorlage ist nicht mehr beabsichtigt, als Aufmerksamkeit auf einen
bestimmten Punkt zu lenken, erläutert er.
Herr Weber bittet in Punkt 2 des Beschlussvorschlages den Satz "Zu diesem
Zeitpunkt wird die Diskussion erneut geführt, ob sich die Stadt Hagen mit
anderen Kommunen vergleicht." mit aufzunehmen. So kann man beim nächsten
bericht in zwei Jahren die Diskussion fortführen.
Ein "Benchmarking" mit anderen Kommunen
anzustellen, hält Herr Thielmann jetzt schon für sinnvoll (z. B. bei der
Zahl der Wohnungslosen, den Straftaten pro 1.000 Einwohnern). Den Nachhaltigkeitsbericht
befindet er für gut, weil man hieraus relativ schnell erkennen kann, in welche
Richtung man sich in bestimmten Bereichen bewegt.
Frau Machatschek plädiert dafür, zunächst mit dem Zahlenmaterial
zu arbeiten, bevor ein Vergleich zu anderen Städten forciert wird. Zunächst
sollte daher die Entwicklung in der eigenen Stadt betrachtet werden. Sie weist
darauf hin, dass man jedoch z. B. sein Augenmerk auf die Zahl der
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten richten kann. Um hier aber einen
steigen Rückgang zu erkennen, muss man das Zahlenmaterial mehrerer Jahre
hintereinander betrachten.
Herr Riechel hält ein Handeln ohne Maßstab für den falschen weg. Man sollte sich z.
B. am Landes- oder Branchendurchschnitt orientieren. Problematisch könnte es jedoch
sein, ob auf die gleichen Basisdaten zurückgegriffen wird. Eine Richtschnur für
die Steuerung der eigenen Planung hält er jedoch für wichtig.
Die Problematik in dem Bericht liegt aus Sicht
von Herrn Asbeck in der Bewertung mittels der Ampel und der mangelnden
Nachvollziehbarkeit der selbigen. Eine Bewertung kann seiner Ansicht nach erst
vorgenommen werden, wenn man über ein "Benchmarking" verfügt. Die
Datenerhebung hält er für eine wichtige Basis auf dem weg dorthin.
Frau Priester-Büdenbender weist darauf hin, dass der vorliegende Bericht
zumindest das Ziel erreicht hat, eine Diskussion in Gang zu bringen. Sie hält
den bericht für einen guten Einstieg. Ein "Benchmarking" würde sie
zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht empfehlen. Sie weist darauf hin, dass man im
Auge behalten muss, dass auch die Personalfrage zu klären sein wird.
Da keine weiteren Wortmeldungen zu verzeichnen
sind, lässt Herr Oberbürgermeister Demnitz den Punkt 1, Punkt 2 mit dem
Ergänzungssatz von Herrn Weber, Punkt 3 und Punkt 4 des Jugendhilfeausschusses,
ergänzt um die von Herrn Röspel benannten Indikatoren, getrennt abstimmen. Er
weist ferner darauf hin, dass die Verwaltung zu gegebener Zeit berichten wird,
welche Aufgaben leistbar sind und mit welchem personellen Aufwand dies zu
betreiben ist.
(Anmerkung der Schriftführerin: Da das
Abstimmungsergebnis zu allen vier Punkten gleich ausfällt, erfolgt im Beschluss
die Bündelung.)
Beschluss:
1.
Der erste
Hagener Nachhaltigkeitsbericht wird zur Kenntnis genommen.
2.
Die
Verwaltung wird beauftragt die Indikatoren fortzuschreiben und der Politik alle
zwei Jahre einen Bericht vorzulegen. Zu
diesem Zeitpunkt wird die Diskussion erneut geführt, ob sich die Stadt Hagen
mit anderen Kommunen vergleicht.
3.
Für den
Bereich Lärm werden im Rahmen der Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie
Daten erhoben.
4.
Unter dem Gesichtspunkt des demographischen
Wandels sollen die Ergebnisse sowie die Ergebnisse anderer Erhebungen
zusammengefasst werden, um eine einheitliche Gesamtdarstellung herbeizuführen
und zukünftige Doppelerhebungen zu vermeiden. Dabei sollen folgende weitere
Indikatoren berücksichtigt werden:
- Zahl
der Unternehmen (nach Branchen)
-
mittelständische Unternehmen
- Unternehmen
mit hohem Marktanteil
- Zahl
der in den Unternehmen beschäftigten Mitarbeiter
-
Verhältnis prod. Gewerbe / Dienstleistungsgewerbe
- Zahl
der Unternehmensinsolvenzen
- Zahl
der Unternehmensneugründungen
- Zahl
der Unternehmensneuansiedlungen
- Zahl
der Unternehmensabwanderungen
-
Flächenverbrauch pro Arbeitsplatz im Bestand
-
Flächenverbrauch pro Arbeitsplatz bei neu gewonnenen Unternehmen
- Zahl
der Patentanmeldungen
-
Verhältnis Einwohnerzahl / Mitarbeiter des Konzerns Stadt
Anmerkung: die Punkte
wurden getrennt aufgerufen; das Abstimmungsergebnis war bei allen gleich.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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26,2 kB
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