08.03.2007 - 3 Mündlicher Bericht zur Haushaltslage
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 08.03.2007
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:10
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Herr Gerbersmann gibt den mündlichen Bericht zur Haushaltslage ab
(Anlage 1 der Niederschrift). Ergänzend
dazu erläutert er unter der Überschrift Gewerbesteuerabgang, dass die Stadt
Hagen in den nächsten drei Jahren mit erheblichen Gewerbesteuermindereinnahmen
wird rechnen müssen. Herr Oberbürgermeister Demnitz und Herr Gerbersmann haben
sich darauf verständigt, mit der betreffenden Firma ein Gespräch zu führen, um sich
über die Ursache dieser Einnahmeminderung zu informieren.
Zur Krankenhausinvestitionsumlage führt Herr
Gerbersmann aus, dass die hier vorgenommene Erhöhung gerade deshalb so ärgerlich
ist, weil die Stadt Hagen über kein eigenes Krankenhaus verfügt, d. h. der
Erhöhung der Umlage kein eigener Ertrag gegenüber steht. Die Umlage beläuft
sich damit auf 11 € / Einwohner.
Herr Dr. Ramrath möchte wissen, ob das Investitionsvolumen im Landeshaushalt
für Krankenhausinvestitionen so stark angehoben worden ist, dass sich dies in
einer Erhöhung der Umlage von über 100 % niederschlägt.
Hier entlastet sich das Land über das
Haushaltsgesetz des Landes zu Lasten der Kommunen, erklärt Herr Schierau.
Es wurde lediglich die Mitfinanzierung auf die Kommunen verlagert; stärkere
Investitionen als bisher werden nicht vorgenommen.
Herr Thielmann weist darauf hin, dass der Kämmerer in seiner früheren Funktion als
Fraktionsvorsitzender der CDU der Gewerbesteuer sehr kritisch gegenüber
gestanden hat. Im letzten Jahr, so hat Herr Thielmann dies empfunden, hat sich
aufgrund der verbesserten Einnahmen in diesem Bereich, die Grundhaltung von
Herrn Gerbersmann geändert. Herr Thielmann ist der Ansicht, dass die Gewerbesteuer
keine Steuerart ist, die auf Dauer benötigt wird; er sieht hier die
Notwendigkeit einer Reform.
Eine Gemeindefinanzreform hält Herr
Gerbersmann für sinnvoll. Er weist jedoch darauf hin, dass er bereits in
seiner ersten Haushaltsrede als Kämmerer die Bertelsmann-Stiftung dahingehend
zitiert habe, dass mit einer Gemeindefinanzreform, die zu einer Entlastung der
Kommunen führt, nicht gerechnet werden kann. Diese Ansicht der Stiftung teilt
Herr Gerbersmann nach wie vor. Zur Hagener Situation weist er darauf hin, dass
man von größeren Schwankungen bei den Gewerbesteuereinnahmen bisher verschont
geblieben sei, weil man nicht auf die Einnahmen aus zwei oder drei großen Betrieben
angewiesen sei, sondern die Einnahmen auf einer breiteren Basis fußen. Dies
kann jedoch, wenn sich bei einer der größten Firmen die Vorzeichen ändern,
nicht verhindern, dass es auch in Hagen zu deutlichen Schwankungen kommt. Herr
Gerbersmann weist jedoch auch darauf hin, dass die Situation bei der
Gewerbesteuer auch bei einem Ansatz von rd. 90 Mio. € nicht als schlecht
zu bezeichnen ist.
Herr Riechel hält es vor diesem Hintergrund für geboten, eine kontinuierliche Planung
unter Einbeziehung von Sonderfällen, durchzuführen. Ein Risikomanagement, bei
dem man sich auch mit Eintrittswahrscheinlichkeiten auseinandersetzt, hält er
für zwingend erforderlich.
Herr Gerbersmann weist erneut darauf hin, dass die aktuelle
Situation die Stadt Hagen überrascht hat. Es handelt sich dabei allerdings
nicht um eine Situation, die auch in anderen Kommunen beobachtet werden kann,
wodurch sie nicht vorhersehbar war. Ein Verschmelzungsverlust in der hier
vorliegenden Größenordnung kann nicht vorhergesehen und somit auch nicht für
den Gewerbesteueransatz eingeplant werden. Er hält es auch nicht für den
richtigen Weg, aus Gründen der Vorsicht ohne erkennbare Not den realistischen
Ansatz deutlich nach unten zu korrigieren, damit man sich anschließend, wenn
der Negativfall nicht eintritt, über eine Ansatzüberschreitung erfreut zeigen
kann. Darüber hinaus würde dieses Vorgehen dazu führen, dass der strukturelle
Haushaltsausgleich erneut um einige Jahre nach hinten verschoben werden müsste.
Die Frage, ob in anderen Kommunen der
Gewerbesteueransatz prophylaktisch nach unten korrigiert wird und ob ein
solches Vorgehen vom Städtetag und / oder der Landesregierung empfohlen wird,
interessiert Herrn Dr. Ramrath. Er kann es sich nicht vorstellen, dass
Sonderfälle in der hier vorliegenden Größenordnung in eine Prognose eingestellt
werden. Die Gewerbesteuer wird anhand von Orientierungsdaten des Landes festgesetzt.
Damit bewegt sich die Stadt Hagen auf der selben Ebene, wie dies alle anderen
Kommunen auch tun. Rechtfertigen bestimmte Kriterien eine individuelle Anpassung,
so wird diese auch vorgenommen.
Herr Strüwer möchte wissen, ob das betreffende Unternehmen die Mitteilung getätigt
hat, oder ob es sich um eine Aussage der Finanzbehörde handelt.
Die Stadt Hagen wurde durch einen Antrag auf
Messbetragsneufestsetzung an das Finanzamt informiert, teilt Herr Schierau
mit.
Anlagen
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(wie Dokument)
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