08.03.2007 - 3 Mündlicher Bericht zur Haushaltslage

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Wortprotokoll

Herr Gerbersmann gibt den mündlichen Bericht zur Haushaltslage ab (Anlage 1 der Niederschrift). Ergänzend dazu erläutert er unter der Überschrift Gewerbesteuerabgang, dass die Stadt Hagen in den nächsten drei Jahren mit erheblichen Gewerbesteuermindereinnahmen wird rechnen müssen. Herr Oberbürgermeister Demnitz und Herr Gerbersmann haben sich darauf verständigt, mit der betreffenden Firma ein Gespräch zu führen, um sich über die Ursache dieser Einnahmeminderung zu informieren.

Zur Krankenhausinvestitionsumlage führt Herr Gerbersmann aus, dass die hier vorgenommene Erhöhung gerade deshalb so ärgerlich ist, weil die Stadt Hagen über kein eigenes Krankenhaus verfügt, d. h. der Erhöhung der Umlage kein eigener Ertrag gegenüber steht. Die Umlage beläuft sich damit auf 11 € / Einwohner.

 

Herr Dr. Ramrath möchte wissen, ob das Investitionsvolumen im Landeshaushalt für Krankenhausinvestitionen so stark angehoben worden ist, dass sich dies in einer Erhöhung der Umlage von über 100 % niederschlägt.

Hier entlastet sich das Land über das Haushaltsgesetz des Landes zu Lasten der Kommunen, erklärt Herr Schierau. Es wurde lediglich die Mitfinanzierung auf die Kommunen verlagert; stärkere Investitionen als bisher werden nicht vorgenommen.

 

Herr Thielmann weist darauf hin, dass der Kämmerer in seiner früheren Funktion als Fraktionsvorsitzender der CDU der Gewerbesteuer sehr kritisch gegenüber gestanden hat. Im letzten Jahr, so hat Herr Thielmann dies empfunden, hat sich aufgrund der verbesserten Einnahmen in diesem Bereich, die Grundhaltung von Herrn Gerbersmann geändert. Herr Thielmann ist der Ansicht, dass die Gewerbesteuer keine Steuerart ist, die auf Dauer benötigt wird; er sieht hier die Notwendigkeit einer Reform.

Eine Gemeindefinanzreform hält Herr Gerbersmann für sinnvoll. Er weist jedoch darauf hin, dass er bereits in seiner ersten Haushaltsrede als Kämmerer die Bertelsmann-Stiftung dahingehend zitiert habe, dass mit einer Gemeindefinanzreform, die zu einer Entlastung der Kommunen führt, nicht gerechnet werden kann. Diese Ansicht der Stiftung teilt Herr Gerbersmann nach wie vor. Zur Hagener Situation weist er darauf hin, dass man von größeren Schwankungen bei den Gewerbesteuereinnahmen bisher verschont geblieben sei, weil man nicht auf die Einnahmen aus zwei oder drei großen Betrieben angewiesen sei, sondern die Einnahmen auf einer breiteren Basis fußen. Dies kann jedoch, wenn sich bei einer der größten Firmen die Vorzeichen ändern, nicht verhindern, dass es auch in Hagen zu deutlichen Schwankungen kommt. Herr Gerbersmann weist jedoch auch darauf hin, dass die Situation bei der Gewerbesteuer auch bei einem Ansatz von rd. 90 Mio. € nicht als schlecht zu bezeichnen ist.

 

Herr Riechel hält es vor diesem Hintergrund für geboten, eine kontinuierliche Planung unter Einbeziehung von Sonderfällen, durchzuführen. Ein Risikomanagement, bei dem man sich auch mit Eintrittswahrscheinlichkeiten auseinandersetzt, hält er für zwingend erforderlich.

Herr Gerbersmann weist erneut darauf hin, dass die aktuelle Situation die Stadt Hagen überrascht hat. Es handelt sich dabei allerdings nicht um eine Situation, die auch in anderen Kommunen beobachtet werden kann, wodurch sie nicht vorhersehbar war. Ein Verschmelzungsverlust in der hier vorliegenden Größenordnung kann nicht vorhergesehen und somit auch nicht für den Gewerbesteueransatz eingeplant werden. Er hält es auch nicht für den richtigen Weg, aus Gründen der Vorsicht ohne erkennbare Not den realistischen Ansatz deutlich nach unten zu korrigieren, damit man sich anschließend, wenn der Negativfall nicht eintritt, über eine Ansatzüberschreitung erfreut zeigen kann. Darüber hinaus würde dieses Vorgehen dazu führen, dass der strukturelle Haushaltsausgleich erneut um einige Jahre nach hinten verschoben werden müsste.

 

Die Frage, ob in anderen Kommunen der Gewerbesteueransatz prophylaktisch nach unten korrigiert wird und ob ein solches Vorgehen vom Städtetag und / oder der Landesregierung empfohlen wird, interessiert Herrn Dr. Ramrath. Er kann es sich nicht vorstellen, dass Sonderfälle in der hier vorliegenden Größenordnung in eine Prognose eingestellt werden. Die Gewerbesteuer wird anhand von Orientierungsdaten des Landes festgesetzt. Damit bewegt sich die Stadt Hagen auf der selben Ebene, wie dies alle anderen Kommunen auch tun. Rechtfertigen bestimmte Kriterien eine individuelle Anpassung, so wird diese auch vorgenommen.

 

Herr Strüwer möchte wissen, ob das betreffende Unternehmen die Mitteilung getätigt hat, oder ob es sich um eine Aussage der Finanzbehörde handelt.

Die Stadt Hagen wurde durch einen Antrag auf Messbetragsneufestsetzung an das Finanzamt informiert, teilt Herr Schierau mit.

 

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Anlagen