01.02.2007 - 6.6 Gründung eines gesamtstädtischen Jugendrates
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.6
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 01.02.2007
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Beate Westermann
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss:
1. Der Rat beschließt die Gründung eines gesamtstädtischen Jugendrates unter Einbeziehung der von der Planungsgruppe vorgeschlagenen Ergänzung zu Punkt V der Vorlage:
„ Wählen und gewählt werden
- können alle Mitglieder der Bezirksjugendräte, die im Zeitpunkt der Wahl mindestens 10 und noch keine 18 Jahre alt sind“
- können über diese Altersgrenze hinaus alle Mitglieder der Bezirksjugendräte bis zum Abschluss einer allgemeinbildenden Schulausbildung, längstens aber bis 21 Jahre.
Darüber hinaus besteht für alle Mitglieder der Bezirksjugendräte die Möglichkeit, bis längstens 21 Jahre als beratendes Mitglied tätig zu sein.
2. Das in Zusammenarbeit mit der "Planungsgruppe Gesamtstädtischer Jugendrat" erarbeitete "Konzept der Hagener Jugendräte" wird beschlossen.
3. Der gesamtstädtische Jugendrat erhält ein eigenes Budget. Die Mittel werden im Rahmen des Budgets Kinder- und Jugendarbeit ohne Haushaltsausweitung bereit gestellt und jeweils durch den Jugendhilfeausschuss beschlossen.
4. Die Umsetzung der Vorlage erfolgt nach der Sitzungsrunde 1/07 der Bezirksjugendräte bis zum 30.04.2007.
