13.12.2007 - 5.42 Änderung der Vorkaufsrechtsatzung Nr. 9/00 (527...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt

 

1.      die Umbenennung der Vorkaufsrechtsatzung nach § 25 BauGB  für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 9/00 (527) –Wehringhauser Straße/VARTA-  zu Vorkaufsrechtsatzung nach § 25 BauGB für den Bereich –Wehringhauser Straße/VARTA-,

2.      die Erweiterung des Plangebietes

3.      und die Änderung der Geltungsdauer der Satzung.

 

Die Satzung über das Besonderes Vorkaufsrecht ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

Der Beschluss wird sofort umgesetzt.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage