13.12.2007 - 5.39 1) Teiländerung Nr. 68 – Herbeck – zum Flächenn...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.39
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 13.12.2007
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sabine David
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Zu 1:
a)
Der Rat der Stadt
weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten
Belange, die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, der
Behördenbeteiligung und der im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten
Stellungnahmen zurück bzw. entspricht ihnen ganz oder teilweise im Sinne der
nachfolgenden Stellungnahmen in der Vorlage gemäß § 1 Abs. 6 BauGB.
b)
Der Rat der Stadt
beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden
Entwurf des Flächennutzungsplan - Teiländerungsverfahrens Nr. 68 –Herbeck
nebst geänderten Begründung vom 15.10.2007 nach §§ 2 und 5 Baugesetzbuches in
der zuletzt gültigen Fassung.
Die
Begründung ist Bestandteil dieses Beschlusses und als Anlage Bestandteil der
Niederschrift.
Zu 2
a)
Der Rat der Stadt
weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten
Belange, die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, der
Behördenbeteiligung und der im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten
Stellungnahmen zurück bzw. entspricht ihnen ganz oder teilweise im Sinne der
nachfolgenden Stellungnahmen in der Vorlage gemäß § 1 Abs. 6 BauGB.
b)
Der Rat der Stadt
beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden
Entwurf des Bebauungsplans Nr. 11/01 (538) Herbeck-West nebst der geänderten
Begründung vom 16.10.2007 nach §§ 2 und 10 des Baugesetzbuches in der zuletzt
gültigen Fassung.
Die
Begründung ist Bestandteil dieses Beschlusses und als Anlage Bestandteil der
Niederschrift.
Geltungsbereich der Flächennutzungsplan –
Teiländerung
Der Geltungsbereich der FNP-
Änderung liegt nördlich der Bundesautobahn A46 zwischen dem Gewerbegebiet
Sudfeld und der Ortslage Herbeck, südlich der Dolomitstraße.
In dem im Sitzungssaal
ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt.
Dieser Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Geltungsbereich des Bebauungsplanes:
Der Bebauungsplan liegt in
der Gemarkung Hohenlimburg. Flur 14.
Die Abgrenzung verläuft
-
im Westen am
Ölmühlenbach entlang bis zu dem Bereich, wo das Flurstück Nr. 95 in südlicher
Richtung abknickt,
-
im Süden verläuft
die Grenze unter Einbeziehung der Flurstücke
Nr. 94, 95 und 96 weiter in westlicher Richtung bis zum Herbecker Weg,
-
im Osten am
Herbecker Weg,
-
im Norden entlang
der Dolomitstraße
In dem im Sitzungssaal
ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig
dargestellt. Dieser Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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548,3 kB
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2
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3,3 MB
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(wie Dokument)
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60,1 kB
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4
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(wie Dokument)
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564,8 kB
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5
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(wie Dokument)
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190,6 kB
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6
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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7
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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8
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(wie Dokument)
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2,7 MB
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