13.12.2007 - 1 Einwohnerfragestunde
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 13.12.2007
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Herr P. bittet um Beantwortung seiner in den Ratssitzungen am 11.10.07 und 08.11.07
gestellten Fragen bezüglich der Renaturierung des Koenigsees und den Ergänzungskräften
und Fördermaßnahme sowie der pädagogischen Verantwortbarkeit im Bereich der
Offenen Ganztagsschule.
Hinweis des Schriftführers: Die von Herrn P.
in den Ratssitzungen vom 11.10.2007 und 08.11.2007 gestellten Fragen wurden
seitens der Verwaltung schriftlich beantwortet.
Des Weiteren stellt Herr P. Fragen zu den
Aufsichtsratsfunktionen des Ratsmitgliedes Herrn Asbeck.
Entgegen der Annahme von Herrn P. erklärt Herr
Dr. Schmidt, dass die Kinder –und Jugendbeauftragte der Stadt Hagen Frau
Schwanke und nicht Herr Goldbach sei. Darüber hinaus weist Herr
Dr. Schmidt die Ausführung von Herrn P., dass die Werkhof gem. GmbH
insolvent sei, entschieden zurück.
Herr O. möchte wissen, ob es nicht sinnvoller sei, die noch zur Abstimmung stehenden
200.000 Euro für die Investorensuche des Evolutionsparks den Kulturzentren zur
Verfügung zu stellen und gleichzeitig die Energiepreise in den Kulturzentren zu
senken, weil diese finanzielle Kürzungen für das Jahr 2008 hinnehmen müssten.
In diesem Zusammenhang möchte Herr O. wissen, ob Zeitschaltuhren an den vorgesehenen
Untertischwarmwassergeräten eingebaut und welche Kosten dadurch bisher
eingespart wurden.
Herr Oberbürgermeister Demnitz sichert eine schriftliche Antwort zu.
Herr Gerbersmann
korrigiert Herrn O. dahingehend, dass lediglich 20.000 Euro für die
Investorensuche zur Realisierung des Evolutionsparks bereitgestellt werden
sollen. Darüber hinaus werden die Kürzungen, der entsprechenden
Beschlussfassung vorausgesetzt, bei den Kulturzentren erst im Jahre 2009 realisiert.
Auf die Frage von Herrn O. zur
Heizkostenpauschale erklärt Herr Dr. Schmidt, dass die Stadt Hagen in
ihrer Rechtsauffassung an eine pauschalierte Zahlung der Heizkosten festhalte.
Das Gesetz sehe in diesem Zusammenhang vor, die angemessenen Heizkosten zu
erstatten. Sollte eine andere Regelung zu einem späteren Zeitpunkt als allgemeine
Rechtsmeinung gesetzlich zu berücksichtigen sein, so werde die bisherige Vorgehensweise
entsprechend angepasst.
Herr W. möchte wissen, warum der zuständige Sozialarbeiter an der
Ernst-Eversbusch-Hauptschule versetzt werde.
Herr Dr. Schmidt erläutert, dass es sich bei der Thematik
Schulsozialarbeit um eine Landesaufgabe handele. In einigen Fällen, wie zum
Beispiel in der Ernst-Eversbusch-Hauptschule, sollte der städtische
Sozialarbeiter aufgrund der Schließung der Spielstube Preußerstraße, gemäß
politischer Beschlussfassung, bis auf Weiteres seine Tätigkeit in dieser Stelle
fortführen.
Im Jahre 2007 habe der Rat der Stadt einen
Beschluss gefasst, ein Jugendzentrum in Wehringhausen zu errichten, und zwar in
Abstimmung mit der Schulverwaltung mit der Maßgabe, dass der angesprochene
Sozialarbeiter in dieses versetzt werden sollte. Herr Dr. Schmidt weist
darauf hin, dass die Stadt Hagen rechtlich nicht verpflichtet sei, Sozialarbeiterstellen
in Schulen zu finanzieren und vorzuhalten. Aufgrund der finanziellen schwierigen
Situation sieht sich Herr Dr. Schmidt außerstande, dem Rat oder den Ausschüssen
eine Verlängerung der Sozialarbeitertätigkeit an der
Ernst-Eversbusch-Hauptschule vorzuschlagen.
Herr Sch. möchte im Zusammenhang mit den hohen Kosten zur Bebauung des Elmarsportplatzes
am Krähnocken von den Fraktionsvorsitzenden im Rat wissen, was diese
wirtschaftlich fragwürdige Bebauung so attraktiv mache.
Herr Jochen Weber verdeutlicht, dass die in Rede stehende Fläche
nicht im Besitz der Stadt Hagen sei. Der private Eigentümer, hier die
Kirchengemeinde, beabsichtige, ihre private Fläche in Bauland umzuwandeln, um
mit dem daraus erwirtschafteten Gewinn andere soziale Aufgaben zu finanzieren.
Aus politischer Sicht gäbe es keine Gesichtspunkte, die gegen dieses Vorhaben
sprechen würde. Die Frage der Wirtschaftlichkeit müsse der Eigentümer selbst verantworten.
Herr Asbeck schließt sich den Worten seines Vorredners an und merkt an, dass eine
Bebauung an dieser Stelle in das Gesamtkonzept passe und aus planerischen Gesichtspunkten
nicht zu beanstanden sei. Die Kosten zur Realisierung der Maßnahme seien im dem
erstellten Gutachten festgehalten, so dass der Investor die erforderlichen
Entscheidungen treffen müsse. Ein privater Eigentümer, der eine Fläche zunächst
einer einseitigen Nutzung zur Verfügung stelle, kann nicht auf Dauer an diese
Nutzung gebunden werden. Aufgrund der Diskussion in der Bezirksvertretung
Eilpe-Dahl und im Stadtentwicklungsausschuss werde nach einer Lösung gesucht,
um die sportliche Betätigung von Kindern in diesem Bereich an einer anderen
Stelle zu realisieren.
Herr Thielmann erklärt für die FDP-Fraktion, dass diese das Vorhaben der Kirchengemeinde
begrüßen.
Herr Riechel erklärt für die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, dass in dieser Thematik
die Investoreninteressen vor den Kinderinteressen gestellt werden. Es sei nicht
erkennbar, dass die Kirche Ihrer sozialen Verpflichtung gerecht werde, indem
Sie in einem Stadtteil mit wenigen Spielmöglichkeiten für Kinder, ein solches
Gelände in Bauland umwandele. Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen werden eine
Bebauung an dieser Stelle ablehnen.
Herr Marscheider teilt mit, dass seine Fraktion Bürger für Hagen
das Bauvorhaben der Kirchengemeinde unterstützen werde.
Herr Sch. verweist auf die am Krähnocken bestehende Verkehrslage und fragt nach,
ob sich die Ratsmitglieder bei einer positiven Beschlussfassung zur
Realisierung des Baugebietes haftbar machen bzw. strafrechtlich herangezogen
werden können, wenn sich ein Unfall mit Personenschaden während der Bauphase ereignen
würde.
Herr Oberbürgermeister Demnitz entgegnet, dass die Verwaltung die Vorlagen und
die Beschlüsse rechtssicher vorbereite.
Herr Riechel äußert seine Zweifel dahingehend, dass die möglicherweise dadurch entstehenden
Kosten von der Stadt Hagen getragen werden müssen. Vor dem Hintergrund der
Haushaltskonsolidierung sei fraglich, ob solche Maßnahmen getroffen werden sollten.
Herr Oberbürgermeister Demnitz stellt fest, dass die von Herrn L.
gestellten Fragen, bezogen auf die Ratsmitglieder Herr Röspel und Herr
Meier, nicht vom allgemeinen kommunalpolitischen Interesse sind.
Frau H. fragt im Zusammenhang mit dem Vorschlag der FDP-Fraktion zum Einsatz von
Moosmatten nach, wie deren Wartung und Unterhaltung im Echteinsatz sichergestellt
werden soll. Darüber hinaus sollte über eine Neubepflanzung von Bäumen nachgedacht
werden, um gesundheitlichen Atemwegserkrankungen durch die Feinstaubbelastung
und den Folgen im Zusammenhang mit der Aufhebung der Baumschutzsatzung entgegenzutreten.
Herr Thielmann merkt an, dass die FDP-Fraktion sich für den Erhalt der Bauschutzsatzung
ausgesprochen habe. Die Diskussion zum Einsatz von Moosmatten werde heute im
Rat unter dem entsprechenden Tagesordnungspunkt beraten.
Herr R. zitiert aus einem Antwortschreiben der Verwaltung bezüglich der Bebauung
des Elmarsportplatzes und möchte wissen, warum die Interessen der Kinder
gegenüber einer Bebauung zurückgestellt werden sollen.
Herr Strüwer bemerkt, dass die Bebauung am Krähnocken im Jugendhilfeausschuss
diskutiert wurde. Im Abwägungsprozess sei dieser einvernehmlich zu der
Auffassung gekommen, dass der Kirchengemeinde der Verkauf dieses Grundstückes
zugestanden und gleichzeitig den Kindern und Jugendlichen eine
Ersatzspielfläche angeboten werden soll. Während der Diskussion sei deutlich
geworden, dass die katholische Kirchengemeinde keinen Gewinn aus der Umwandlung
des Grundstücks erwarte, sondern mit dem erzielten Erlös Ihre Gemeinwesen- und
Kindergartenarbeit sowie Seelsorgefunktion aufrecht erhalten möchte.
Herr O. fragt nach, wie die Stadt Hagen nach Einführung des neuen
Kindergartengesetzes (KiBiz) gewährleiste, dass auch die Kinder sozialschwacher
oder von Hartz IV betroffener Eltern eine gleichberechtigte pädagogische Versorgung
in den Tagestätten bekommen würden.
Herr Dr. Schmidt teilt mit, dass die Umsetzung des
Kinderbildungsgesetzes auf der heutigen Tagesordnung stehe und die Verwaltung
dem Rat vorschlagen werde, die Elternbeiträge im unteren Einkommensbereich so
zu gestalten, dass die Kinder, deren Eltern weniger als 17.499,-- Euro Jahreseinkommen
beziehen, von der Beitragspflicht befreit werden, aber durchaus die maximale
Betreuungszeit in Anspruch nehmen können. Darüber hinaus werde die Verwaltung
dem Rat vorschlagen, die bereits praktizierte „Zweitkinderregelung“
fortzuführen, d.h. wenn ein in der Familie zweites Kind den offenen Ganztag
oder Kindertageseinrichtung besucht, ist dieses Kind ebenfalls beitragsfrei.
Zusätzlich soll eine weitere kinderfreundliche Regelung für Familien mit drei oder mehr Kindern, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eingeführt werden. Für diese Kinder entfällt die Beitragspflicht.
Weiter möchte Herr O. wissen, wie
sichergestellt werde, dass die Kinder von Eltern die Arbeitslosengeld II
bekommen, gleichwertig am Schulunterricht teilnehmen können, insbesondere vor
dem Hintergrund der Beschaffung von Schulmaterial, Schulausstattung sowie der
Teilnahme an warmen Mahlzeiten in der Ganztagsbetreuung. Zusätzlich bittet Herr
O. um Auskunft, ob die Stadt Hagen bereit sei, über den Deutschen Städtetag
die Initiative von „Tacheless e.V. Wuppertal“ zu unterstützen, damit
der § 23 SGB II dahingehend verändert werde, um notwendigen Lernmittel als
einmalige Beihilfe zu gewähren.
Herr Dr. Schmidt informiert darüber, dass sich der Rat der Stadt
mit den von Herrn O. gestellten Fragen mehrfach befasst und die
Schulverwaltung gebeten habe, gemeinsam mit den Fördervereinen auf unbürokratischen
Wege dafür Sorge zu tragen, dass die Erstausstattung mit Schulbüchern keine
Benachteiligung mit sich bringe. Nach Kenntnis von Herrn Dr. Schmidt ist
diese Regelung umgesetzt worden und werde auch im nächsten Jahr voraussichtlich
fortgeführt. Darüber hinaus gäbe es einen Ratsbeschluss zu den Mahlzeiten an
Offenen Ganztagsschulen. Durch entsprechende Fördermittel vom Land, werde der
dazu notwendige Betrag um rd. 100.000 Euro erhöht, so dass die von Herrn O.
angesprochenen Kinder im nächsten Jahr regelmäßig ihre warmen Mahlzeiten
einnehmen können.
Herr Oberbürgermeister Demnitz verneint die Frage von Herr O., ob dieser
ihm zustimme, dass die Tätigkeit von Fördervereinen an Schulen dem Bankrott des
Sozialstaatsprinzips gleichkomme und dass der Ausschluss verarmte Kinder von
gleichberechtigten Bildungschancen die Verrottung des Deutschen Bildungssystems
in Hagen dokumentiere.
Herr Sch. bezieht sich in seiner Anfrage auf die städtischen Derivatgeschäfte und
fragt nach, ob der finanzielle Aufwand zur Einrichtung der Caps in der Zinslast
der Derivatgeschäften enthalten sei und ob die Verwaltung dem Bürger bewusst
etwas vorenthalte. Zusätzlich möchte Herr Sch. wissen, welche
städtischen Gesellschaften und in welcher Höhe sich diese an den hohen
Verlustgeschäften beteiligt haben. In diesen Zusammenhang fragt Herr Sch.
nach, inwieweit städtische Gesellschaften spekulative Finanzgeschäfte durchführen
dürften.
Herr Gerbersmann teilt mit, dass mit der Einziehung der Caps eine
Zinsobergrenze eingezogen wurde, um das Risiko aus den Derivatgeschäften zu
begrenzen. Die Zinsobergrenze kann in absolut zu rechnende Zahlen oder mit der
entsprechenden Verzinsung berechnet werden. Im Grundsatz liege die
Zinsobergrenze bei rd. 50 Millionen Euro. Darin sind die Ausgaben für die Caps
mit einzuberechnen. Wie sich die Geschäfte unter der Berücksichtigung der
Zinsobergrenze entwickeln werden, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht
vorhergesehen werden. Herr Gerbersmann weist den Vorwurf der Verschleierung
entschieden zurück. Die Verwaltung habe die für die Öffentlichkeit zulässigen
Zahlen und Diskussionsinhalte transparent dargestellt.
Herr Gerbersmann bejaht die Frage von Herrn Sch., ob die bisher
geleisteten Zinszahlungen in der Zinsobergrenze enthalten gewesen sind.
