13.12.2007 - 1 Einwohnerfragestunde

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Wortprotokoll

Herr P. bittet um Beantwortung seiner in den Ratssitzungen am 11.10.07 und 08.11.07 gestellten Fragen bezüglich der Renaturierung des Koenigsees und den Ergänzungskräften und Fördermaßnahme sowie der pädagogischen Verantwortbarkeit im Bereich der Offenen Ganztagsschule.

 

Hinweis des Schriftführers: Die von Herrn P. in den Ratssitzungen vom 11.10.2007 und 08.11.2007 gestellten Fragen wurden seitens der Verwaltung schriftlich beantwortet.

 

Des Weiteren stellt Herr P. Fragen zu den Aufsichtsratsfunktionen des Ratsmitgliedes Herrn Asbeck.

 

Entgegen der Annahme von Herrn P. erklärt Herr Dr. Schmidt, dass die Kinder –und Jugendbeauftragte der Stadt Hagen Frau Schwanke und nicht Herr Goldbach sei. Darüber hinaus weist Herr Dr. Schmidt die Ausführung von Herrn P., dass die Werkhof gem. GmbH insolvent sei, entschieden zurück.

 

Herr O. möchte wissen, ob es nicht sinnvoller sei, die noch zur Abstimmung stehenden 200.000 Euro für die Investorensuche des Evolutionsparks den Kulturzentren zur Verfügung zu stellen und gleichzeitig die Energiepreise in den Kulturzentren zu senken, weil diese finanzielle Kürzungen für das Jahr 2008 hinnehmen müssten. In diesem Zusammenhang möchte Herr O. wissen, ob Zeitschaltuhren an den vorgesehenen Untertischwarmwassergeräten eingebaut und welche Kosten dadurch bisher eingespart wurden.

 

Herr Oberbürgermeister Demnitz sichert eine schriftliche Antwort zu.

 

Herr Gerbersmann korrigiert Herrn O. dahingehend, dass lediglich 20.000 Euro für die Investorensuche zur Realisierung des Evolutionsparks bereitgestellt werden sollen. Darüber hinaus werden die Kürzungen, der entsprechenden Beschlussfassung vorausgesetzt, bei den Kulturzentren erst im Jahre 2009 realisiert.

 

Auf die Frage von Herrn O. zur Heizkostenpauschale erklärt Herr Dr. Schmidt, dass die Stadt Hagen in ihrer Rechtsauffassung an eine pauschalierte Zahlung der Heizkosten festhalte. Das Gesetz sehe in diesem Zusammenhang vor, die angemessenen Heizkosten zu erstatten. Sollte eine andere Regelung zu einem späteren Zeitpunkt als allgemeine Rechtsmeinung gesetzlich zu berücksichtigen sein, so werde die bisherige Vorgehensweise entsprechend angepasst.

 

Herr W. möchte wissen, warum der zuständige Sozialarbeiter an der Ernst-Eversbusch-Hauptschule versetzt werde.

 

Herr Dr. Schmidt erläutert, dass es sich bei der Thematik Schulsozialarbeit um eine Landesaufgabe handele. In einigen Fällen, wie zum Beispiel in der Ernst-Eversbusch-Hauptschule, sollte der städtische Sozialarbeiter aufgrund der Schließung der Spielstube Preußerstraße, gemäß politischer Beschlussfassung, bis auf Weiteres seine Tätigkeit in dieser Stelle fortführen.

 

Im Jahre 2007 habe der Rat der Stadt einen Beschluss gefasst, ein Jugendzentrum in Wehringhausen zu errichten, und zwar in Abstimmung mit der Schulverwaltung mit der Maßgabe, dass der angesprochene Sozialarbeiter in dieses versetzt werden sollte. Herr Dr. Schmidt weist darauf hin, dass die Stadt Hagen rechtlich nicht verpflichtet sei, Sozialarbeiterstellen in Schulen zu finanzieren und vorzuhalten. Aufgrund der finanziellen schwierigen Situation sieht sich Herr Dr. Schmidt außerstande, dem Rat oder den Ausschüssen eine Verlängerung der Sozialarbeitertätigkeit an der Ernst-Eversbusch-Hauptschule vorzuschlagen.

 

Herr Sch. möchte im Zusammenhang mit den hohen Kosten zur Bebauung des Elmarsportplatzes am Krähnocken von den Fraktionsvorsitzenden im Rat wissen, was diese wirtschaftlich fragwürdige Bebauung so attraktiv mache.

 

Herr Jochen Weber verdeutlicht, dass die in Rede stehende Fläche nicht im Besitz der Stadt Hagen sei. Der private Eigentümer, hier die Kirchengemeinde, beabsichtige, ihre private Fläche in Bauland umzuwandeln, um mit dem daraus erwirtschafteten Gewinn andere soziale Aufgaben zu finanzieren. Aus politischer Sicht gäbe es keine Gesichtspunkte, die gegen dieses Vorhaben sprechen würde. Die Frage der Wirtschaftlichkeit müsse der Eigentümer selbst verantworten.

 

Herr Asbeck schließt sich den Worten seines Vorredners an und merkt an, dass eine Bebauung an dieser Stelle in das Gesamtkonzept passe und aus planerischen Gesichtspunkten nicht zu beanstanden sei. Die Kosten zur Realisierung der Maßnahme seien im dem erstellten Gutachten festgehalten, so dass der Investor die erforderlichen Entscheidungen treffen müsse. Ein privater Eigentümer, der eine Fläche zunächst einer einseitigen Nutzung zur Verfügung stelle, kann nicht auf Dauer an diese Nutzung gebunden werden. Aufgrund der Diskussion in der Bezirksvertretung Eilpe-Dahl und im Stadtentwicklungsausschuss werde nach einer Lösung gesucht, um die sportliche Betätigung von Kindern in diesem Bereich an einer anderen Stelle zu realisieren.

 

Herr Thielmann erklärt für die FDP-Fraktion, dass diese das Vorhaben der Kirchengemeinde begrüßen.

 

Herr Riechel erklärt für die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, dass in dieser Thematik die Investoreninteressen vor den Kinderinteressen gestellt werden. Es sei nicht erkennbar, dass die Kirche Ihrer sozialen Verpflichtung gerecht werde, indem Sie in einem Stadtteil mit wenigen Spielmöglichkeiten für Kinder, ein solches Gelände in Bauland umwandele. Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen werden eine Bebauung an dieser Stelle ablehnen.

 

Herr Marscheider teilt mit, dass seine Fraktion Bürger für Hagen das Bauvorhaben der Kirchengemeinde unterstützen werde.

 

Herr Sch. verweist auf die am Krähnocken bestehende Verkehrslage und fragt nach, ob sich die Ratsmitglieder bei einer positiven Beschlussfassung zur Realisierung des Baugebietes haftbar machen bzw. strafrechtlich herangezogen werden können, wenn sich ein Unfall mit Personenschaden während der Bauphase ereignen würde.

 

Herr Oberbürgermeister Demnitz entgegnet, dass die Verwaltung die Vorlagen und die Beschlüsse rechtssicher vorbereite.

 

Herr Riechel äußert seine Zweifel dahingehend, dass die möglicherweise dadurch entstehenden Kosten von der Stadt Hagen getragen werden müssen. Vor dem Hintergrund der Haushaltskonsolidierung sei fraglich, ob solche Maßnahmen getroffen werden sollten.

 

Herr Oberbürgermeister Demnitz stellt fest, dass die von Herrn L. gestellten Fragen, bezogen auf die Ratsmitglieder Herr Röspel und Herr Meier, nicht vom allgemeinen kommunalpolitischen Interesse sind.

 

Frau H. fragt im Zusammenhang mit dem Vorschlag der FDP-Fraktion zum Einsatz von Moosmatten nach, wie deren Wartung und Unterhaltung im Echteinsatz sichergestellt werden soll. Darüber hinaus sollte über eine Neubepflanzung von Bäumen nachgedacht werden, um gesundheitlichen Atemwegserkrankungen durch die Feinstaubbelastung und den Folgen im Zusammenhang mit der Aufhebung der Baumschutzsatzung entgegenzutreten.

 

Herr Thielmann merkt an, dass die FDP-Fraktion sich für den Erhalt der Bauschutzsatzung ausgesprochen habe. Die Diskussion zum Einsatz von Moosmatten werde heute im Rat unter dem entsprechenden Tagesordnungspunkt beraten.

 

Herr R. zitiert aus einem Antwortschreiben der Verwaltung bezüglich der Bebauung des Elmarsportplatzes und möchte wissen, warum die Interessen der Kinder gegenüber einer Bebauung zurückgestellt werden sollen.

 

Herr Strüwer bemerkt, dass die Bebauung am Krähnocken im Jugendhilfeausschuss diskutiert wurde. Im Abwägungsprozess sei dieser einvernehmlich zu der Auffassung gekommen, dass der Kirchengemeinde der Verkauf dieses Grundstückes zugestanden und gleichzeitig den Kindern und Jugendlichen eine Ersatzspielfläche angeboten werden soll. Während der Diskussion sei deutlich geworden, dass die katholische Kirchengemeinde keinen Gewinn aus der Umwandlung des Grundstücks erwarte, sondern mit dem erzielten Erlös Ihre Gemeinwesen- und Kindergartenarbeit sowie Seelsorgefunktion aufrecht erhalten möchte.

 

Herr O. fragt nach, wie die Stadt Hagen nach Einführung des neuen Kindergartengesetzes (KiBiz) gewährleiste, dass auch die Kinder sozialschwacher oder von Hartz IV betroffener Eltern eine gleichberechtigte pädagogische Versorgung in den Tagestätten bekommen würden.

 

Herr Dr. Schmidt teilt mit, dass die Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes auf der heutigen Tagesordnung stehe und die Verwaltung dem Rat vorschlagen werde, die Elternbeiträge im unteren Einkommensbereich so zu gestalten, dass die Kinder, deren Eltern weniger als 17.499,-- Euro Jahreseinkommen beziehen, von der Beitragspflicht befreit werden, aber durchaus die maximale Betreuungszeit in Anspruch nehmen können. Darüber hinaus werde die Verwaltung dem Rat vorschlagen, die bereits praktizierte „Zweitkinderregelung“ fortzuführen, d.h. wenn ein in der Familie zweites Kind den offenen Ganztag oder Kindertageseinrichtung besucht, ist dieses Kind ebenfalls beitragsfrei.

Zusätzlich soll eine weitere kinderfreundliche Regelung für Familien mit drei oder mehr Kindern, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eingeführt werden. Für diese Kinder entfällt die Beitragspflicht.

 

Weiter möchte Herr O. wissen, wie sichergestellt werde, dass die Kinder von Eltern die Arbeitslosengeld II bekommen, gleichwertig am Schulunterricht teilnehmen können, insbesondere vor dem Hintergrund der Beschaffung von Schulmaterial, Schulausstattung sowie der Teilnahme an warmen Mahlzeiten in der Ganztagsbetreuung. Zusätzlich bittet Herr O. um Auskunft, ob die Stadt Hagen bereit sei, über den Deutschen Städtetag die Initiative von „Tacheless e.V. Wuppertal“ zu unterstützen, damit der § 23 SGB II dahingehend verändert werde, um notwendigen Lernmittel als einmalige Beihilfe zu gewähren.

 

Herr Dr. Schmidt informiert darüber, dass sich der Rat der Stadt mit den von Herrn O. gestellten Fragen mehrfach befasst und die Schulverwaltung gebeten habe, gemeinsam mit den Fördervereinen auf unbürokratischen Wege dafür Sorge zu tragen, dass die Erstausstattung mit Schulbüchern keine Benachteiligung mit sich bringe. Nach Kenntnis von Herrn Dr. Schmidt ist diese Regelung umgesetzt worden und werde auch im nächsten Jahr voraussichtlich fortgeführt. Darüber hinaus gäbe es einen Ratsbeschluss zu den Mahlzeiten an Offenen Ganztagsschulen. Durch entsprechende Fördermittel vom Land, werde der dazu notwendige Betrag um rd. 100.000 Euro erhöht, so dass die von Herrn O. angesprochenen Kinder im nächsten Jahr regelmäßig ihre warmen Mahlzeiten einnehmen können.

 

Herr Oberbürgermeister Demnitz verneint die Frage von Herr O., ob dieser ihm zustimme, dass die Tätigkeit von Fördervereinen an Schulen dem Bankrott des Sozialstaatsprinzips gleichkomme und dass der Ausschluss verarmte Kinder von gleichberechtigten Bildungschancen die Verrottung des Deutschen Bildungssystems in Hagen dokumentiere.

 

Herr Sch. bezieht sich in seiner Anfrage auf die städtischen Derivatgeschäfte und fragt nach, ob der finanzielle Aufwand zur Einrichtung der Caps in der Zinslast der Derivatgeschäften enthalten sei und ob die Verwaltung dem Bürger bewusst etwas vorenthalte. Zusätzlich möchte Herr Sch. wissen, welche städtischen Gesellschaften und in welcher Höhe sich diese an den hohen Verlustgeschäften beteiligt haben. In diesen Zusammenhang fragt Herr Sch. nach, inwieweit städtische Gesellschaften spekulative Finanzgeschäfte durchführen dürften.

 

Herr Gerbersmann teilt mit, dass mit der Einziehung der Caps eine Zinsobergrenze eingezogen wurde, um das Risiko aus den Derivatgeschäften zu begrenzen. Die Zinsobergrenze kann in absolut zu rechnende Zahlen oder mit der entsprechenden Verzinsung berechnet werden. Im Grundsatz liege die Zinsobergrenze bei rd. 50 Millionen Euro. Darin sind die Ausgaben für die Caps mit einzuberechnen. Wie sich die Geschäfte unter der Berücksichtigung der Zinsobergrenze entwickeln werden, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorhergesehen werden. Herr Gerbersmann weist den Vorwurf der Verschleierung entschieden zurück. Die Verwaltung habe die für die Öffentlichkeit zulässigen Zahlen und Diskussionsinhalte transparent dargestellt.

 

Herr Gerbersmann bejaht die Frage von Herrn Sch., ob die bisher geleisteten Zinszahlungen in der Zinsobergrenze enthalten gewesen sind.

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