11.10.2007 - 1 Einwohnerfragestunde
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 11.10.2007
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Frau T. bezieht sich in Ihrer Frage auf eine im Bau befindliche Einrichtung der
Bethelschen Anstalten auf dem Gelände der alten Stadtbücherei Hohenlimburg und
fragt nach, ob im Zusammenhang mit dieser Bebauung das Hohenlimburger
Verwaltungsgebäude und der Bahnhof mit behindertengerechten Zugängen ausgebaut
werde.
Herr Grothe teilt mit, dass die Verwaltung die von Frau T. angesprochenen
Problemstellungen zurzeit überprüfe und an einer Lösung arbeite.
Ergänzend möchte Frau T. wissen, ob durch
den Fortfall der Baumschutzsatzung die öffentlichen Bäume ebenfalls nicht mehr
geschützt seien.
Herr Dr. Bleicher bemerkt, dass die politische Beschlussfassung zu
diesem Thema in der heutigen Ratssitzung noch ausstehe. Der Erlass einer
Satzung für Bäume auf öffentlichen Flächen erscheine nicht sinnvoll, weil die
Verwaltung im Wege der Selbstverpflichtung eine eigene Entscheidung in Bezug
auf die öffentlichen Bäume treffen könnte.
Frau H. bezieht sich auf eine Anfrage des Behindertenrates und bittet um Auskunft,
ob entlang der Brunnenläufe vor dem Restaurant „La Siesta“ eine
Rillenlinie angebracht werden könnte. Frau H. möchte wissen, ob sich der
Rat mit dieser Problematik auseinandersetzen werde. Nichtsehende Bürgerinnen
und Bürger haben in diesem Fußgängerbereich erhebliche Orientierungsprobleme.
Durch Anbringung einer Rillenlinie wäre eine Minderung der Unfallgefahr
gegeben.
Zusätzlich verweist Frau H. auf das zweite
Gesetz zur Behördenstruktur, wonach voraussichtlich die Stadt Hagen den Status
einer Versorgungsverwaltung innerhalb der Kommunalverwaltung erhalte und für
die Ausstellung der Behindertenausweise zuständig sein werde. Vor dem
Hintergrund bittet Frau H. um Auskunft, ob und inwieweit sich die Stadt
Hagen darauf vorbereitet habe, um einen reibungslosen Verwaltungsakt zugunsten
behinderter Menschen zu gewährleisten. Frau H. bittet um eine
schriftliche Beantwortung.
Herr F. fragt nach, ob es richtig sei, dass die Hagener Bürgerinnen und Bürger
bei der Diskussion um die Abschaffung der Baumschutzsatzung bewusst mit
Kostenargumenten getäuscht werden. In der öffentlichen Diskussion werde
versucht den Eindruck zu erwecken, dass der städtische Haushalt nur saniert
werden könnte, wenn die Sachbearbeiterstelle für den Baumschutz wegfallen
würde. Es werde mit Personalkosten in Höhe von rd. 40.000,-- Euro argumentiert,
dem nur geringe Einahmen durch Ersatzgelder entgegenstehen sollen.
Weiter möchte Herr F. wissen, ob Genehmigungen
und Ablehnungen im Zusammenhang mit der Baumschutzsatzung bisher gebührenfrei
erteilt wurden. Vergleichbare andere Gemeinden würden im Rahmen dieser Tätigkeit
Gebühren erheben.
Herr Dr. Bleicher erklärt, dass die Verwaltung schon frühzeitig
und sehr intensiv mit der Politik den Fortfall der Baumschutzsatzung diskutiert
habe. In dieser Diskussion wurden die Personal- und Sachkosten dargelegt und
den Einnahmen gegenübergestellt. In Hagen werden Gebühren im Zusammenhang mit
der Baumschutzsatzung nicht erhoben, dabei sei anzumerken, dass die Erhebung
von Gebühren nicht zu einer Kostendeckung führen werde. Die Einnahmequellen
bestehen hauptsächlich durch Ausgleichszahlungen und durch Ahndung von Ordnungswidrigkeiten.
Frau K. verweist auf die 1.400 Unterschriften von Hagener Bürgerinnen und Bürger,
die sich für die Erhaltung der Baumschutzsatzung einsetzen würden und möchte wissen,
ob es richtig sei, dass sich Herr Oberbürgermeister Demnitz über dieses
Votum hinwegsetze und den erklärten Bürgerwillen mit Füßen treten wolle.
Herr K. erinnert im Zusammenhang mit der Baumschutzsatzung an den Artikel 20 a
des Grundgesetzes und geht dabei insbesondere auf die Probleme des Klimawandels
ein. In diesem Zusammenhang möchte Herr K. wissen, ob das Ergebnis der
Klimaumfrage, welche klare Signale an die Politik gestellt habe, dem Rat der
Stadt nicht bekannt sei.
Herr Oberbürgermeister Demnitz unterstellt, dass in Hagen eine große Anzahl an
verantwortungsbewussten Menschen leben, die mit dem vorhandenen Grün respektvoll
umgehen. Durch den Fortfall der Baumschutzsatzung werde kein automatischer Kahlschlag
in Hagen erfolgen.
Herr H., der mit einer Schülerabordnung vom Theodor-Heuss-Gymnasium vertreten
ist, fragt nach, wie der vor 10 Jahren gefasste Beschluss des Rates zur Agenda
21 in Nachgang zur Riokonferenz 1992 im Einklang mit dem Fortfall der
Baumschutzsatzung stehen würden.
Herr Dr. Bleicher glaubt nicht daran, dass sich nach dem Fortfall
der Baumschutzsatzung an dem verantwortungsvollen Umgang der Hagener
Bürgerinnen und Bürger etwas ändern werde. Die Hagener Bürgerinnen und Bürger
seien im Zusammenhang mit den Stadtbild prägenden Bäumen sensibilisiert.
Zusätzlich habe die Verwaltung nach Erfahrungswerten in anderen Kommunen
nachgefragt, die bestätigt haben, dass nach dem Wegfall der Baumschutzsatzung,
viele Bäume nicht gefällt wurden.
In seiner Anfrage möchte Herr P. von der
CDU-Fraktion und der Fraktion Bürger für Hagen im Rahmen des Projektes
„Sehnsucht nach Ebene II“ wissen, warum die Altenhagener Brücke
noch sieben bis zehn Jahre in dem bisherigen Zustand ertragen werden soll, um
sie dann wieder für sieben bis zehn Jahre von Steuergeldern in grau zu streichen.
Hinweis des Schriftführers: Im weiteren Verlauf
der Sitzung wurde durch Beschluss des Rates der Realisierung des Projektes
„Sehnsucht nach Ebene II“ zugestimmt.
Weiter möchte Herr P. wissen, ob die im
Volmepark rd. 42 rosa gekennzeichneten Bäume gefällt werden sollen und ob eine
Nachpflanzung im Rahmen des ursprünglich zu errichtenden Kinder- und Jugendparks
geplant sei.
Im Zusammenhang mit dem Landesprogramm
„Kein Kind ohne Mahlzeit“ fragt Herr P. nach, wie die
Verwaltung die Umsetzung des genannten Programms für die betroffenen knapp
1.000 Kindern absichere. Es stelle sich die Frage, wie die Finanzierungslücken
beim geplanten Elternbeitrag in Höhe von 1 Euro pro Mahlzeit und bedürftigen
Kindern geschlossen werden. Ergänzend sei zu klären, was mit den Kindern und
Jugendlichen geschehe, deren Erziehungsberechtigte während des Programms Leistungen
nach Hartz IV bekämen und wie die Finanzierungsplanung bei der Verwaltung für
den Zeitpunkt nach dem 31.07.2009 aussehe werde. Herr P. bittet um
Auskunft, ob die Antragsfrist zum 30.09. eines Jahres als eingehalten gelte,
wenn die Beschlusslage erst am 25.10. im Haupt- und Finanzausschuss beraten
werde. Weiter möchte Herr P. wissen, warum die Veröffentlichung der
angesprochenen Förderrichtlinien in den amtlichen Schulblättern der
Bezirksregierungen explizit nicht zugelassen sei.
Herr Oberbürgermeister Demnitz teilt mit, dass die Fragen schriftlich
beantwortet werden.
Im weiteren Verlauf bittet Herr P. um eine
Definition des allgemeinen kommunal-
politischen Interesses und möchte in diesem
Zusammenhang wissen, ob die Zusätzlichkeit der geplanten Renaturierungsarbeiten
am im Werkhof befindlichen Königssee seitens der ARGE Hagen rechtmäßig geprüft
und bewilligt wurde. Dabei stelle sich die Frage, wie die vom Krupp/ Hoesch
Konzern zur Verfügung gestellten 1 Millionen DM im Einklang mit den
Bewilligungen stehen würden und wie hoch sich der bisher angelaufene Zinsertrag
von 5 ½ Jahren darstelle. Abschließend möchte Herr P. noch geklärt wissen,
warum für die Planung im Rahmen eines Praktikums Kosten entstanden sein sollten.
Auf das Verlangen von Herrn O., ihm das
Antwortschreiben eines Bürgers auf seine Anfrage in der Einwohnerfragestunde
des Rates vom 30.08.2007 zur Verfügung zu stellen, verweist Herr
Oberbürgermeister Demnitz auf die Geschäftsordnung des Rates, wonach das
Antwortschreiben lediglich den Fraktionsvorsitzenden und den Mitgliedern, die
keiner Fraktion angehören, zuzuleiten ist.
Zusätzlich möchte Herr O. wissen, ob die Heizkostenpauschale
ab dem 01.01. rückwirkend bewilligt und warum die Heizkostenpauschalierung überhaupt
zugelassen werde.
Eine weitere Frage von Herrn O. wird wegen
fehlenden allgemeinen kommunalpolitischen Interesses nicht beantwortet.
