11.10.2007 - 1 Einwohnerfragestunde

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Wortprotokoll

Frau T. bezieht sich in Ihrer Frage auf eine im Bau befindliche Einrichtung der Bethelschen Anstalten auf dem Gelände der alten Stadtbücherei Hohenlimburg und fragt nach, ob im Zusammenhang mit dieser Bebauung das Hohenlimburger Verwaltungsgebäude und der Bahnhof mit behindertengerechten Zugängen ausgebaut werde.

 

Herr Grothe teilt mit, dass die Verwaltung die von Frau T. angesprochenen Problemstellungen zurzeit überprüfe und an einer Lösung arbeite.

 

Ergänzend möchte Frau T. wissen, ob durch den Fortfall der Baumschutzsatzung die öffentlichen Bäume ebenfalls nicht mehr geschützt seien.

 

Herr Dr. Bleicher bemerkt, dass die politische Beschlussfassung zu diesem Thema in der heutigen Ratssitzung noch ausstehe. Der Erlass einer Satzung für Bäume auf öffentlichen Flächen erscheine nicht sinnvoll, weil die Verwaltung im Wege der Selbstverpflichtung eine eigene Entscheidung in Bezug auf die öffentlichen Bäume treffen könnte.

 

Frau H. bezieht sich auf eine Anfrage des Behindertenrates und bittet um Auskunft, ob entlang der Brunnenläufe vor dem Restaurant „La Siesta“ eine Rillenlinie angebracht werden könnte. Frau H. möchte wissen, ob sich der Rat mit dieser Problematik auseinandersetzen werde. Nichtsehende Bürgerinnen und Bürger haben in diesem Fußgängerbereich erhebliche Orientierungsprobleme. Durch Anbringung einer Rillenlinie wäre eine Minderung der Unfallgefahr gegeben.

 

Zusätzlich verweist Frau H. auf das zweite Gesetz zur Behördenstruktur, wonach voraussichtlich die Stadt Hagen den Status einer Versorgungsverwaltung innerhalb der Kommunalverwaltung erhalte und für die Ausstellung der Behindertenausweise zuständig sein werde. Vor dem Hintergrund bittet Frau H. um Auskunft, ob und inwieweit sich die Stadt Hagen darauf vorbereitet habe, um einen reibungslosen Verwaltungsakt zugunsten behinderter Menschen zu gewährleisten. Frau H. bittet um eine schriftliche Beantwortung.

 

Herr F. fragt nach, ob es richtig sei, dass die Hagener Bürgerinnen und Bürger bei der Diskussion um die Abschaffung der Baumschutzsatzung bewusst mit Kostenargumenten getäuscht werden. In der öffentlichen Diskussion werde versucht den Eindruck zu erwecken, dass der städtische Haushalt nur saniert werden könnte, wenn die Sachbearbeiterstelle für den Baumschutz wegfallen würde. Es werde mit Personalkosten in Höhe von rd. 40.000,-- Euro argumentiert, dem nur geringe Einahmen durch Ersatzgelder entgegenstehen sollen.

 

Weiter möchte Herr F. wissen, ob Genehmigungen und Ablehnungen im Zusammenhang mit der Baumschutzsatzung bisher gebührenfrei erteilt wurden. Vergleichbare andere Gemeinden würden im Rahmen dieser Tätigkeit Gebühren erheben.

 

Herr Dr. Bleicher erklärt, dass die Verwaltung schon frühzeitig und sehr intensiv mit der Politik den Fortfall der Baumschutzsatzung diskutiert habe. In dieser Diskussion wurden die Personal- und Sachkosten dargelegt und den Einnahmen gegenübergestellt. In Hagen werden Gebühren im Zusammenhang mit der Baumschutzsatzung nicht erhoben, dabei sei anzumerken, dass die Erhebung von Gebühren nicht zu einer Kostendeckung führen werde. Die Einnahmequellen bestehen hauptsächlich durch Ausgleichszahlungen und durch Ahndung von Ordnungswidrigkeiten.

 

Frau K. verweist auf die 1.400 Unterschriften von Hagener Bürgerinnen und Bürger, die sich für die Erhaltung der Baumschutzsatzung einsetzen würden und möchte wissen, ob es richtig sei, dass sich Herr Oberbürgermeister Demnitz über dieses Votum hinwegsetze und den erklärten Bürgerwillen mit Füßen treten wolle.

 

Herr K. erinnert im Zusammenhang mit der Baumschutzsatzung an den Artikel 20 a des Grundgesetzes und geht dabei insbesondere auf die Probleme des Klimawandels ein. In diesem Zusammenhang möchte Herr K. wissen, ob das Ergebnis der Klimaumfrage, welche klare Signale an die Politik gestellt habe, dem Rat der Stadt nicht bekannt sei.

 

Herr Oberbürgermeister Demnitz unterstellt, dass in Hagen eine große Anzahl an verantwortungsbewussten Menschen leben, die mit dem vorhandenen Grün respektvoll umgehen. Durch den Fortfall der Baumschutzsatzung werde kein automatischer Kahlschlag in Hagen erfolgen.

 

Herr H., der mit einer Schülerabordnung vom Theodor-Heuss-Gymnasium vertreten ist, fragt nach, wie der vor 10 Jahren gefasste Beschluss des Rates zur Agenda 21 in Nachgang zur Riokonferenz 1992 im Einklang mit dem Fortfall der Baumschutzsatzung stehen würden.

 

Herr Dr. Bleicher glaubt nicht daran, dass sich nach dem Fortfall der Baumschutzsatzung an dem verantwortungsvollen Umgang der Hagener Bürgerinnen und Bürger etwas ändern werde. Die Hagener Bürgerinnen und Bürger seien im Zusammenhang mit den Stadtbild prägenden Bäumen sensibilisiert. Zusätzlich habe die Verwaltung nach Erfahrungswerten in anderen Kommunen nachgefragt, die bestätigt haben, dass nach dem Wegfall der Baumschutzsatzung, viele Bäume nicht gefällt wurden.

 

In seiner Anfrage möchte Herr P. von der CDU-Fraktion und der Fraktion Bürger für Hagen im Rahmen des Projektes „Sehnsucht nach Ebene II“ wissen, warum die Altenhagener Brücke noch sieben bis zehn Jahre in dem bisherigen Zustand ertragen werden soll, um sie dann wieder für sieben bis zehn Jahre von Steuergeldern in grau zu streichen.

 

Hinweis des Schriftführers: Im weiteren Verlauf der Sitzung wurde durch Beschluss des Rates der Realisierung des Projektes „Sehnsucht nach Ebene II“ zugestimmt.

 

Weiter möchte Herr P. wissen, ob die im Volmepark rd. 42 rosa gekennzeichneten Bäume gefällt werden sollen und ob eine Nachpflanzung im Rahmen des ursprünglich zu errichtenden Kinder- und Jugendparks geplant sei.

 

Im Zusammenhang mit dem Landesprogramm „Kein Kind ohne Mahlzeit“ fragt Herr P. nach, wie die Verwaltung die Umsetzung des genannten Programms für die betroffenen knapp 1.000 Kindern absichere. Es stelle sich die Frage, wie die Finanzierungslücken beim geplanten Elternbeitrag in Höhe von 1 Euro pro Mahlzeit und bedürftigen Kindern geschlossen werden. Ergänzend sei zu klären, was mit den Kindern und Jugendlichen geschehe, deren Erziehungsberechtigte während des Programms Leistungen nach Hartz IV bekämen und wie die Finanzierungsplanung bei der Verwaltung für den Zeitpunkt nach dem 31.07.2009 aussehe werde. Herr P. bittet um Auskunft, ob die Antragsfrist zum 30.09. eines Jahres als eingehalten gelte, wenn die Beschlusslage erst am 25.10. im Haupt- und Finanzausschuss beraten werde. Weiter möchte Herr P. wissen, warum die Veröffentlichung der angesprochenen Förderrichtlinien in den amtlichen Schulblättern der Bezirksregierungen explizit nicht zugelassen sei.

 

Herr Oberbürgermeister Demnitz teilt mit, dass die Fragen schriftlich beantwortet werden.

 

Im weiteren Verlauf bittet Herr P. um eine Definition des allgemeinen kommunal-

politischen Interesses und möchte in diesem Zusammenhang wissen, ob die Zusätzlichkeit der geplanten Renaturierungsarbeiten am im Werkhof befindlichen Königssee seitens der ARGE Hagen rechtmäßig geprüft und bewilligt wurde. Dabei stelle sich die Frage, wie die vom Krupp/ Hoesch Konzern zur Verfügung gestellten 1 Millionen DM im Einklang mit den Bewilligungen stehen würden und wie hoch sich der bisher angelaufene Zinsertrag von 5 ½ Jahren darstelle. Abschließend möchte Herr P. noch geklärt wissen, warum für die Planung im Rahmen eines Praktikums Kosten entstanden sein sollten.

 

Auf das Verlangen von Herrn O., ihm das Antwortschreiben eines Bürgers auf seine Anfrage in der Einwohnerfragestunde des Rates vom 30.08.2007 zur Verfügung zu stellen, verweist Herr Oberbürgermeister Demnitz auf die Geschäftsordnung des Rates, wonach das Antwortschreiben lediglich den Fraktionsvorsitzenden und den Mitgliedern, die keiner Fraktion angehören, zuzuleiten ist.

 

Zusätzlich möchte Herr O. wissen, ob die Heizkostenpauschale ab dem 01.01. rückwirkend bewilligt und warum die Heizkostenpauschalierung überhaupt zugelassen werde.

 

Eine weitere Frage von Herrn O. wird wegen fehlenden allgemeinen kommunalpolitischen Interesses nicht beantwortet.

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