30.08.2007 - 6.35 Teiländerung Nr. 78 – Gummi Becker – zum Fläche...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.35
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 30.08.2007
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Annette Hölmer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
a)
Der Rat der Stadt weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange, die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, der Behördenbeteiligung und der im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen zurück bzw. entspricht ihnen ganz oder teilweise im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen.
Die Verwaltungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
b)
Der Rat der Stadt beschließt die im Sitzungssaal ausgehängte und zu diesem Beschluss gehörende Teiländerung Nr. 78 – Gummi Becker – zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen nebst Begründung vom 25.09.2006 nach §§ 2 und 5 des Baugesetzbuches in der zuletzt gültigen Fassung.
Die Begründung ist Bestandteil dieses Beschlusses und als Anlage Bestandteil der Niederschrift.
Geltungsbereich:
Gelände der ehemaligen Firma Gummi Becker, (Enneper Str. 114 – 120) zwischen Ennepe und Enneper Straße.
Der Geltungsbereich des Flächennutzungsplan-Teiländerungsverfahrens ist durch Signatur im Plan eindeutig definiert. Dieser ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Im Herbst 2007 wird die Änderung des Flächennutzungsplanes der Bezirksregierung zur Genehmigung vorgelegt. Über die Genehmigung ist binnen drei Monaten zu entscheiden. Mit der Bekanntmachung der Genehmigung wird die Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam.
Anlagen zur Vorlage
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1
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103,9 kB
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5
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