30.08.2007 - 6.33 Bebauungsplan Nr. 3/05 Am Höing/Pferdewiesea) ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.33
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 30.08.2007
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Herr Asbeck merkt an, dass
die zu messenden Werte nach den Vorgaben des Sportamtes erfolgen sollten. Der
Sport- und Freizeitausschuss habe zu den in der Vorlage aufgeführten Vorgaben
seine Bedenken geäußert. Herr Asbeck bittet um Auskunft, ob rechtliche
Zweifel an den Vorgaben bestehen würden.
Herr Grothe schlägt vor,
die Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt als erste Lesung zu betrachten und die
Frage von Herrn Asbeck bis zur nächsten Ratssitzung abzuprüfen.
Herr Oberbürgermeister Demnitz stellt zu dieser Verfahrensweise das Einvernehmen des Rates fest.
Beschluss:
Zu a)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt das Bebauungsplanverfahren Nr. 3/05 auf der Grundlage der Neufassung des Baugesetzbuches vom 01.01.2007 als vereinfachtes Verfahren der Innenentwicklung nach § 13a BauGB fortzuführen.
Zu b)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Änderung bzw. Verkleinerung des Bebauungsplanes
Zu c)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 3/05 – Am Höing/Pferdewiese nebst der Begründung vom 08.05.2007 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet befindet sich im
Stadtbezirk Hagen - Mitte und ist Teil des Flurstücks Gemarkung Hagen, Flur 1,
Flurstück 276. Das Gebiet wird von der Straße "Am Höing", dem
Sportplatz Höing, dem Schulgrundstück des Theodor-Heuss- Gymnasiums und den
Grundstücken Am Höing 31 und 33 begrenzt.
Nächster
Verfahrensschritt
Nach der Durchführung der öffentlichen Auslegung kann voraussichtlich im IV Quartal der Satzungsbeschluss gefasst werden.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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73,8 kB
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2
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588,7 kB
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52,1 kB
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4
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449,2 kB
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5
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(wie Dokument)
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14,3 kB
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6
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(wie Dokument)
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2,8 MB
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