14.06.2007 - 5.5 Verabschiedung des Haushalts, der Finanzplanung...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.5
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 14.06.2007
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Röspel hält die in der Niederschrift als Anlage
8 beigefügte Haushaltsrede.
Herr Jochen Weber hält die in der Niederschrift als Anlage 9 beigefügte Haushaltsrede.
Herr Riechel hält die in der Niederschrift als Anlage
10 beigefügte Haushaltsrede.
Herr Thielmann hält die in der Niederschrift als Anlage
11 beigefügte Haushaltsrede.
Herr Marscheider hält die in der Niederschrift als Anlage 12 beigefügte Haushaltsrede.
Herr Sondermeyer hält die in der Niederschrift als Anlage 13 beigefügte Haushaltsrede.
Herr Schulz bemängelt das bisherige Verfahren zu den Derivatgeschäften und stellt den Haushaltplan 2007 und seine finanziellen
Auswirkungen in Frage, so dass Die Republikaner den Haushalt für 2007 ablehnen
werden.
Herr Dr. Bücker teilt mit, dass er dem Haushalt 2007 nicht zustimmen werde.
Herr Oberbürgermeister Demnitz informiert den Rat darüber, dass sich der
Ältestenrat heute vor der Ratssitzung in einer Sondersitzung mit dem Thema der
Derivatgeschäfte erneut auseinandergesetzt habe. Dem Rat soll im Rahmen der
Haushaltsplanberatungen ein gesonderter Beschlussvorschlag bezüglich der
Vorgehensweise in Sachen Derivatgeschäfte vorgestellt werden. Durch
interfraktionelle Beratungen habe sich ergeben, dass der Einstieg in die
Diskussion öffentlich erfolgen sollte. Herr Oberbürgermeister Demnitz
bittet im Voraus um Verständnis, dass möglicherweise bestimmte Diskussionsinhalte
in nichtöffentlicher Sitzung beraten werden müssten. Die öffentliche Sitzung ist
dann für eine kurze Zeit zu unterbrechen.
Gegen diese Vorgehensweise gibt es keine
Bedenken.
Herr Oberbürgermeister Demnitz unterbricht die Sitzung für eine kurze Pause von
19.20 bis 19.35 Uhr.
Herr Dr. Schmidt teilt mit, dass die Verwaltung in Ergänzung zum
vorgelegten Haushalt zum Thema Derivate einen Beschlussvorschlag unterbreiten
möchte, der wie folgt begründet werde. In den letzten Wochen habe die
Verwaltung über eine Schadensbegrenzung in der Angelegenheit der
Derivatgeschäfte diskutiert. Der Verwaltungsvorstand ist zu dem Entschluss
gekommen, dass die Schadensbegrenzung durch Einziehung eines Caps erfolgen sollte,
der die mögliche Schadenssumme nach unten hin eindeutig begrenze. Dies wurde
mit dem Rechtsanwaltbüro und den Finanzberatern abgestimmt. Angebote seien,
soweit erforderlich, im Vorfeld eingeholt worden, so dass sich die Verwaltung
ein genaues Bild über die Folgen, Risiken und Nutzen dieses Caps gemacht habe.
Um dies in der Form umzusetzen müssten rd. 15 Millionen Euro im Haushalt 2007
zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus müsste eine Ausnahmeregelung zum
§ 12 der Haushaltssatzung in Bezug auf den Handlungsrahmen beschlossen werden, damit
die Verwaltung bis zum endgültigen Beschluss nach der Sommerpause die Möglichkeit
habe, die erforderlichen Caps während der Sommerferien gegebenenfalls einzuziehen.
Ansonsten seien der Verwaltung finanziell für diesen beiden Spread-Ladder-
Swaps die Hände gebunden.
Herr Gerbersmann berichtet, dass der Verwaltungsvorstand in den
letzten sechs Monaten intensiv über die Vorgehensweise zu den beiden problematischen
Derivatgeschäften nachgedacht habe. Die unterschiedlichen Varianten habe der
Verwaltungsvorstand von dem Wirtschaftsberater Deloitte untersuchen lassen, mit
dem Ratschlag, dass von einem Verkauf, also einer Realisierung des Verlustes,
wegen der sich damit automatisch ergebenden Kassenkreditbelastung, eher
abzuraten ist. Vom Grundsatz her sei eine Risikobegrenzung in so einem Geschäft
sinnvoll und wichtig. Es stelle sich allerdings die Frage, wann der richtige
Zeitpunkt zur Einziehung vorliegen würde. Die Verwaltung habe in den letzten
Monaten den Markt intensiv beobachtet. Die Frage nach den Markterwartungen von
der Entwicklung des Spread in den nächsten 12 Monaten habe die Verwaltung von
Deloitte per Marktanalyse untersuchen lassen. Im März habe die Verwaltung die
Auskunft bekommen, dass der Markt keine wesentliche Verschlechterung bzw.
inverse Entwicklung erwarte. In den letzten drei bis vier Wochen habe sich die
Entwicklung der Zinskurve leicht negativ dargestellt. Die beiden Marktwerte der
beiden Produkte hätten sich ein wenig dem Ursprungswert genähert. Der Marktwert
habe sich aktuell um über 4 Millionen Euro verbessert. Die Situation sei im
Verhältnis der letzten sechs Monate relativ günstig. Dennoch gäbe es einen
ernst zu nehmenden Marktteilnehmer, der im dritten und vierten Quartal eine
inverse Entwicklung zur Zins-Spread-Entwicklung voraussagt. Dies veranlasse die
Verwaltung darüber nachzudenken, einen Cap einzuziehen, obwohl sich diese
Mindermeinung noch nicht verfestigt habe. Herr Gerbersmann erklärt, dass
sich die Zahlungen bei einer Verschiebung der aktuellen Zinskurve an jedem
Stichtag um 0,15 % nach unten abgesenkt ohne Cap, auf 60 Millionen Euro verschlechtern
würden. Es handele sich um eine Risikosituation, die nach Auffassung der
Verwaltung einen Handlungsbedarf erfordere. Aus diesem Grunde habe der Verwaltungsvorstand
beschlossen, einen Cap zu kaufen. Indikative Angebote seien eingeholt worden
und sollen dazu dienen, mit dem Rechtsberater und dem Wirtschaftsprüfer diese
Angebote auszuwerten und zunächst einmal zu eruieren, ob ein Cap über einen zu
zahlenden Preis oder einer Laufzeitverlängerung in Anspruch genommen werden
soll. Darüber hinaus soll geprüft werden, ob die Preise der Banken fair seien. Die
Angebote der Banken würden sich sehr unterschiedlich darstellen. Zwischen dem
teuersten und dem billigsten Cap lägen mehrere Millionenbeträge, so dass es
Sinn mache, Caps auch auszuschreiben. Die Verwaltung werde bei positiver
Beschlussfassung zur Einziehung der Caps entsprechende verbindliche Angebote
einholen, um nach nochmaliger Prüfung und Berechnung die entsprechenden Caps
dann einzuziehen. Auffassung der Verwaltung ist es, einen Cap abzuschließen,
über den auch gezahlt werde. Die Angebote über die Laufzeitverlängerung würden
sehr hohe Gewinne für die Banken beinhalten, so dass diese Angebote für die
Verwaltung nicht wirtschaftlich erscheinen. Die Verwaltung habe auch eine
Berechnung bei einer Verschiebung der aktuellen Zinskurve an jedem Stichtag um
0,15 % nach unten abgesenkt mit einer Cap Einziehung durchgeführt. Der Cap soll
in der Form gewählt werden, dass er mit 10 % möglichst früh greife, damit sich das
verbleibende Restrisiko reduziere. Es müsste schon eine sehr deutliche positive
Entwicklung eintreten, dass sich diese im weiteren Verlauf bemerkbar mache. Ohne
Cap ergäbe sich eine Verschlechterung um 10 Millionen auf 60 Millionen Euro,
mit Cap würde sich diese Verschlechterung auf 300.00 Euro reduzieren. Die
maximale Summe liege bei möglicherweise 600.000 Euro, an der der Cap dann
zuziehen würde. Für diese Vorgehensweise müssten im Haushalt rd. 15 Millionen
Euro zusätzlich eingestellt werden. Herr Gerbersmann betont, dass diese
15 Millionen Euro nicht zusätzlich zu den 50 bzw. 46 Millionen Euro zu zurechnen
sind. Diese würden mit in den Marktwert einfließen. Darüber hinaus betont Herr
Gerbersmann, dass der Abschluss eines Caps bei einer Fremdbank nur gegen
Abschluss eines Gegengeschäftes möglich sei. Das Gegengeschäft sorge für den
Ausgleich, wenn sich das Ursprunggeschäft negativ entwickle.
Frau Kingreen merkt an, dass es sinnvoller gewesen wäre, den Ratsmitgliedern zum
besseren Verständnis eine Übersicht vorzulegen. Dies bittet sie zukünftig zu berücksichtigen.
Herr Feste findet die Einziehung eines Caps gut, hält aber den Zeitpunkt für zu
spät. Des Weiteren zitiert Herr Feste aus dem Erlass der Landesregierung
im Umgang mit den Derivatgeschäften und möchte wissen, ob rechtlich abgeklärt
sei, dass mit einer heutigen Entscheidung nicht gegen diesen Erlass verstoßen
werde.
Herr Hoffmann versichert, dass die Ursprungsgeschäfte von den externen Rechtsberatern
begutachtet wurden und diesbezüglich kein unzulässiges Spekulationsgeschäft vorliege.
In Bezug auf die Einziehung der Caps verweist Herr Hoffmann auf die
Aussage von Herrn Dr. Schmidt, dass die Verwaltung den Rat um einen
Einzelbeschluss bitte. Die Konnexität zu den Grundgeschäften sei gegeben.
Herr Thielmann äußert sein Verständnis dafür, dass die Verwaltung in dieser Situation
das Risiko begrenzen möchte, bittet aber um Mitteilung, wie hoch die Kosten bei
einem direkten Ausstieg seien.
Herr Gerbersmann teilt hierzu mit, dass bei einem direkten
Ausstieg aus den Derivatgeschäften die Erhöhung der Kassenkredite zu
berücksichtigen sind. Die Kosten werden sich von ca. 46,5 auf rd. 53 Millionen
Euro erhöhen. Bei Einziehung eines Caps, stehe die Verwaltung 1,2 Millionen
Euro besser da.
Herr Hoffmann bestätigt auf Nachfrage von Herrn Feste, dass die in Betracht
gezogene weitere Vorgehensweise sich im Rahmen des Runderlasses bewege und
korrekt sei.
Herr Marscheider erklärt für die Fraktion Bürger für Hagen, dass
diese zu einem sofortigen Ausstieg tendiere. Die Verwaltung sollte
Verantwortung übernehmen und zunächst ein noch zu diesem Thema ausstehendes
Gespräch abwarten. Herr Marscheider sieht sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht
in der Lage eine Entscheidung zu treffen und bittet die Verwaltung um mehr
Informationen.
Herr Dr. Ramrath fragt nach, ob nach einem möglicherweise
erfolgreich geführten Rechtsstreit, das Capgeschäft gekündigt oder verkauft
werden könnte.
Herr Dr. Schmidt kritisiert die Aussage von Herrn Marscheider
und stellt klar, dass die Verwaltung sehr wohl eigenverantwortlich entscheiden
möchte. Der Verwaltungsvorstand übernehme für das weitere Vorgehen die
Verantwortung. Die formalen und rechtlichen Rahmenbedingungen müssten jedoch vom
Rat getroffen werden, sonst seien dem Verwaltungsvorstand finanziell und
rechtlich die Hände gebunden. Verschiedene Sachen die mit dem Cap im
Zusammenhang stehen, seien mit dem Anwalt geklärt worden. Ein Risiko sei
gegeben, wenn der günstigste Fall eintrete und die Deutsche Bank das Geschäft
zurück abwickelt. In diesem Fall sei der Cap von der Erstattungspflicht der
Deutschen Bank ausgenommen. Auf der anderen Seite handele es sich um eine Schadensbegrenzung
die der Anwalt auch empfehle. Den Cap als eigenständiges Geschäft werde man
verkaufen können. Welcher Marktpreis dann erzielt werden könnte, kann zurzeit
nicht vorausgesagt werden. Über den Hinweis zur Kündigungsfrist ist nachzudenken
Auf die Frage von Herrn Oberste-Berghaus
zur Eigenverantwortlichkeit verweist Herr Dr. Schmidt auf die Möglichkeiten
der Gemeindeordnung.
Herr Riechel fragt nach, ob es richtig sei, dass bei einem direkten Ausstieg nur 1,2
Millionen Euro mehr gezahlt werden, als wenn dieses Geschäft in der bestehenden
Form mit Einziehung eines Caps erhalten bleiben würde. Auf der anderen Seite
würde es bedeuten, dass 15 Millionen für einen Cap gezahlt werden. Sollten sich
die Geschäfte schlecht entwickeln, läge der Gesamtverlust bei 51 Millionen
Euro. Aus Sicht von Herrn Riechel würde die Verwaltung 1,2 Millionen
Euro gewinnen, aber 15 Millionen Euro verlieren.
Herr Gerbersmann erklärt, dass bei einem kompletten Verkauf der
Geschäfte der Marktwert realisiert werde. Die Kassenkredite müssten mit
eingerechnet werden. Erst im Jahr 2010 wisse die Verwaltung, ob dieses Produkt
zum richtigen Zeitpunkt verkauft wurde. Die Einziehung eines Caps reduziere den
negativen Marktwert. Der Vorteil liege darin, dass die aufgebrachten
Kapitalkosten erst zu einem späteren Zeitpunkt gezahlt werden müssten.
Herr Feste stellt fest, dass es sich bei den Caps um weitere Derivatgeschäfte handele,
für die es auch einen Marktwert geben müsste. Es könnte also sein, dass sich trotz
einer Ausgabe von 15 Millionen Euro für die Caps das Produkt entsprechend
entwickeln würde und mit einem Ertrag verkauft werden könnte.
Herr Gerbersmann erläutert den Hintergrund eines sogenannten
Spiegelswap. Dieser regiere immer genau in die andere Richtung zum
Grundgeschäft.
Herr Hoffmann verneint die Frage von Herrn Erlmann, ob der Entschluss zur Einziehung
eines Caps einen Einfluss auf die rechtliche Position der Ratsmitglieder in den
weiteren Verhandlungen mit der Deutschen Bank habe.
Frau Suda fragt nach, inwieweit sich die Ratsmitglieder in Zusammenhang mit den
Derivatgeschäften bei einer Beschlussfassung haftbar machen.
Herr Hoffmann erklärt, dass die Gemeinde zunächst einmal durch einen Beschluss des
Rates einen Schaden erleiden müsste. Davon ist nicht auszugehen, weil der Cap
eingezogen werden soll, um einen Schadenseintritt bzw. die Verschlechterung der finanziellen
Position zu vermeiden.
Darüber hinaus käme es bei einem Schadenseintritt
zu einer Haftung der Ratsmitglieder nur dann, wenn sie vorsätzlich oder grob fahrlässig
ihre Pflicht verletzen würden. Dies kann Herr Hoffmann in Bezug auf eine
mögliche Beschlussfassung im Sinne der Verwaltung nicht bestätigen. Es bestehe
in der aktuellen Situation kein Risiko, dass eine Schadensersatzverpflichtung
auf die Ratsmitglieder zukommen könnte.
Herr Feste beantragt, in der Beschlussfassung die Worte „Cap“ bzw.
„Spiegelswap“ zur Konkretisierung mit aufzunehmen.
Herr Jochen Weber stellt den Antrag, über den Beschussvorschlag
der Verwaltung ohne Konkretisierung abzustimmen.
Herr Oberbürgermeister Demnitz lässt zunächst über den Antrag von Herrn
Jochen Weber mit folgendem Ergebnis abstimmen:
|
Abstimmungsergebnis: |
|
x |
Mit Mehrheit beschlossen |
Danach lässt Herr Oberbürgermeister Demnitz
über die folgenden Beschlusspunkte getrennt abstimmen.
Beschluss:
Angesichts des derzeit sehr volatilen Zinsmarktes und der Tatsache, dass über den Handlungsrahmen für Verträge zur Optimierung der Zinsstruktur und zur Begrenzung von Zinsänderungsrisiken erst nach der Sommerpause ein Beschluss des Rates zu erwarten ist, wird die Verwaltung bis zum Zeitpunkt dieses Beschlusses von § 12 der Haushaltssatzung 2007, wie er heute beschlossen wurde, insoweit freigestellt, als sie ermächtigt wird, Verträge zur Begrenzung des Zinsrisikos aus den CMS-Spread-Ladder-Swaps – Abschluss über 140 Mio. Euro vom 01.02.2005 und Abschluss über 30 Mio. Euro vom 12.05.2005 - eigenverantwortlich abzuschließen.
|
Abstimmungsergebnis: |
|
x |
Mit Mehrheit beschlossen |
Der 2. Veränderungsliste zum Haushaltsplanentwurf 2007 wird zugestimmt.
Sie ist Bestandteil dieses Beschlusses.
|
Abstimmungsergebnis: |
|
x |
Mit Mehrheit beschlossen |
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2007, das Investitionsprogramm bis 2010
sowie das Haushaltssicherungskonzept 2007 einschließlich des Strategiekonzeptes
in der fortgeschriebenen Fassung unter Berücksichtigung der 1. + 2. Veränderungsliste.
Die Verwaltung wird beauftragt, für das
Haushaltsjahr 2008 ein neues Haushaltssicherungskonzept und eine Fortschreibung
des Strategiekonzeptes zu erarbeiten, die nach Möglichkeit eine Genehmigung
durch die Bezirksregierung Arnsberg zulassen. Dabei ist im
Haushaltssicherungskonzept eine 10 %-ige Kürzung bei den freiwilligen Ausgaben
umzusetzen.
Die Finanzplanung wird zur Kenntnis genommen.
Die Vermögens- und Schuldenübersicht für die zum
01.01.2007 auf das Neue Kommunale Finanzmanagement umgestellten Bereiche wird
zur Kenntnis genommen.
|
Abstimmungsergebnis: |
|
x |
Mit Mehrheit beschlossen |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
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(wie Dokument)
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103,4 kB
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|
2
|
(wie Dokument)
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115,6 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
82,2 kB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
80,2 kB
|
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5
|
(wie Dokument)
|
66,1 kB
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6
|
(wie Dokument)
|
66,6 kB
|
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|
7
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(wie Dokument)
|
54,8 kB
|
