14.06.2007 - 5.5 Verabschiedung des Haushalts, der Finanzplanung...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Röspel hält die in der Niederschrift als Anlage 8 beigefügte Haushaltsrede.

 

Herr Jochen Weber hält die in der Niederschrift als Anlage 9 beigefügte Haushaltsrede.

 

Herr Riechel hält die in der Niederschrift als Anlage 10 beigefügte Haushaltsrede.

 

Herr Thielmann hält die in der Niederschrift als Anlage 11 beigefügte Haushaltsrede.

 

Herr Marscheider hält die in der Niederschrift als Anlage 12 beigefügte Haushaltsrede.

 

Herr Sondermeyer hält die in der Niederschrift als Anlage 13 beigefügte Haushaltsrede.

 

Herr Schulz bemängelt das bisherige Verfahren zu den Derivatgeschäften und stellt  den Haushaltplan 2007 und seine finanziellen Auswirkungen in Frage, so dass Die Republikaner den Haushalt für 2007 ablehnen werden.

 

Herr Dr. Bücker teilt mit, dass er dem Haushalt 2007 nicht zustimmen werde.

 

Herr Oberbürgermeister Demnitz informiert den Rat darüber, dass sich der Ältestenrat heute vor der Ratssitzung in einer Sondersitzung mit dem Thema der Derivatgeschäfte erneut auseinandergesetzt habe. Dem Rat soll im Rahmen der Haushaltsplanberatungen ein gesonderter Beschlussvorschlag bezüglich der Vorgehensweise in Sachen Derivatgeschäfte vorgestellt werden. Durch interfraktionelle Beratungen habe sich ergeben, dass der Einstieg in die Diskussion öffentlich erfolgen sollte. Herr Oberbürgermeister Demnitz bittet im Voraus um Verständnis, dass möglicherweise bestimmte Diskussionsinhalte in nichtöffentlicher Sitzung beraten werden müssten. Die öffentliche Sitzung ist dann für eine kurze Zeit zu unterbrechen.

 

Gegen diese Vorgehensweise gibt es keine Bedenken.

 

Herr Oberbürgermeister Demnitz unterbricht die Sitzung für eine kurze Pause von 19.20 bis 19.35 Uhr.

 

Herr Dr. Schmidt teilt mit, dass die Verwaltung in Ergänzung zum vorgelegten Haushalt zum Thema Derivate einen Beschlussvorschlag unterbreiten möchte, der wie folgt begründet werde. In den letzten Wochen habe die Verwaltung über eine Schadensbegrenzung in der Angelegenheit der Derivatgeschäfte diskutiert. Der Verwaltungsvorstand ist zu dem Entschluss gekommen, dass die Schadensbegrenzung durch Einziehung eines Caps erfolgen sollte, der die mögliche Schadenssumme nach unten hin eindeutig begrenze. Dies wurde mit dem Rechtsanwaltbüro und den Finanzberatern abgestimmt. Angebote seien, soweit erforderlich, im Vorfeld eingeholt worden, so dass sich die Verwaltung ein genaues Bild über die Folgen, Risiken und Nutzen dieses Caps gemacht habe. Um dies in der Form umzusetzen müssten rd. 15 Millionen Euro im Haushalt 2007 zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus müsste eine Ausnahmeregelung zum § 12 der Haushaltssatzung in Bezug auf den Handlungsrahmen beschlossen werden, damit die Verwaltung bis zum endgültigen Beschluss nach der Sommerpause die Möglichkeit habe, die erforderlichen Caps während der Sommerferien gegebenenfalls einzuziehen. Ansonsten seien der Verwaltung finanziell für diesen beiden Spread-Ladder- Swaps die Hände gebunden.

 

Herr Gerbersmann berichtet, dass der Verwaltungsvorstand in den letzten sechs Monaten intensiv über die Vorgehensweise zu den beiden problematischen Derivatgeschäften nachgedacht habe. Die unterschiedlichen Varianten habe der Verwaltungsvorstand von dem Wirtschaftsberater Deloitte untersuchen lassen, mit dem Ratschlag, dass von einem Verkauf, also einer Realisierung des Verlustes, wegen der sich damit automatisch ergebenden Kassenkreditbelastung, eher abzuraten ist. Vom Grundsatz her sei eine Risikobegrenzung in so einem Geschäft sinnvoll und wichtig. Es stelle sich allerdings die Frage, wann der richtige Zeitpunkt zur Einziehung vorliegen würde. Die Verwaltung habe in den letzten Monaten den Markt intensiv beobachtet. Die Frage nach den Markterwartungen von der Entwicklung des Spread in den nächsten 12 Monaten habe die Verwaltung von Deloitte per Marktanalyse untersuchen lassen. Im März habe die Verwaltung die Auskunft bekommen, dass der Markt keine wesentliche Verschlechterung bzw. inverse Entwicklung erwarte. In den letzten drei bis vier Wochen habe sich die Entwicklung der Zinskurve leicht negativ dargestellt. Die beiden Marktwerte der beiden Produkte hätten sich ein wenig dem Ursprungswert genähert. Der Marktwert habe sich aktuell um über 4 Millionen Euro verbessert. Die Situation sei im Verhältnis der letzten sechs Monate relativ günstig. Dennoch gäbe es einen ernst zu nehmenden Marktteilnehmer, der im dritten und vierten Quartal eine inverse Entwicklung zur Zins-Spread-Entwicklung voraussagt. Dies veranlasse die Verwaltung darüber nachzudenken, einen Cap einzuziehen, obwohl sich diese Mindermeinung noch nicht verfestigt habe. Herr Gerbersmann erklärt, dass sich die Zahlungen bei einer Verschiebung der aktuellen Zinskurve an jedem Stichtag um 0,15 % nach unten abgesenkt ohne Cap, auf 60 Millionen Euro verschlechtern würden. Es handele sich um eine Risikosituation, die nach Auffassung der Verwaltung einen Handlungsbedarf erfordere. Aus diesem Grunde habe der Verwaltungsvorstand beschlossen, einen Cap zu kaufen. Indikative Angebote seien eingeholt worden und sollen dazu dienen, mit dem Rechtsberater und dem Wirtschaftsprüfer diese Angebote auszuwerten und zunächst einmal zu eruieren, ob ein Cap über einen zu zahlenden Preis oder einer Laufzeitverlängerung in Anspruch genommen werden soll. Darüber hinaus soll geprüft werden, ob die Preise der Banken fair seien. Die Angebote der Banken würden sich sehr unterschiedlich darstellen. Zwischen dem teuersten und dem billigsten Cap lägen mehrere Millionenbeträge, so dass es Sinn mache, Caps auch auszuschreiben. Die Verwaltung werde bei positiver Beschlussfassung zur Einziehung der Caps entsprechende verbindliche Angebote einholen, um nach nochmaliger Prüfung und Berechnung die entsprechenden Caps dann einzuziehen. Auffassung der Verwaltung ist es, einen Cap abzuschließen, über den auch gezahlt werde. Die Angebote über die Laufzeitverlängerung würden sehr hohe Gewinne für die Banken beinhalten, so dass diese Angebote für die Verwaltung nicht wirtschaftlich erscheinen. Die Verwaltung habe auch eine Berechnung bei einer Verschiebung der aktuellen Zinskurve an jedem Stichtag um 0,15 % nach unten abgesenkt mit einer Cap Einziehung durchgeführt. Der Cap soll in der Form gewählt werden, dass er mit 10 % möglichst früh greife, damit sich das verbleibende Restrisiko reduziere. Es müsste schon eine sehr deutliche positive Entwicklung eintreten, dass sich diese im weiteren Verlauf bemerkbar mache. Ohne Cap ergäbe sich eine Verschlechterung um 10 Millionen auf 60 Millionen Euro, mit Cap würde sich diese Verschlechterung auf 300.00 Euro reduzieren. Die maximale Summe liege bei möglicherweise 600.000 Euro, an der der Cap dann zuziehen würde. Für diese Vorgehensweise müssten im Haushalt rd. 15 Millionen Euro zusätzlich eingestellt werden. Herr Gerbersmann betont, dass diese 15 Millionen Euro nicht zusätzlich zu den 50 bzw. 46 Millionen Euro zu zurechnen sind. Diese würden mit in den Marktwert einfließen. Darüber hinaus betont Herr Gerbersmann, dass der Abschluss eines Caps bei einer Fremdbank nur gegen Abschluss eines Gegengeschäftes möglich sei. Das Gegengeschäft sorge für den Ausgleich, wenn sich das Ursprunggeschäft negativ entwickle.

 

Frau Kingreen merkt an, dass es sinnvoller gewesen wäre, den Ratsmitgliedern zum besseren Verständnis eine Übersicht vorzulegen. Dies bittet sie zukünftig zu berücksichtigen.

 

Herr Feste findet die Einziehung eines Caps gut, hält aber den Zeitpunkt für zu spät. Des Weiteren zitiert Herr Feste aus dem Erlass der Landesregierung im Umgang mit den Derivatgeschäften und möchte wissen, ob rechtlich abgeklärt sei, dass mit einer heutigen Entscheidung nicht gegen diesen Erlass verstoßen werde.

 

Herr Hoffmann versichert, dass die Ursprungsgeschäfte von den externen Rechtsberatern begutachtet wurden und diesbezüglich kein unzulässiges Spekulationsgeschäft vorliege. In Bezug auf die Einziehung der Caps verweist Herr Hoffmann auf die Aussage von Herrn Dr. Schmidt, dass die Verwaltung den Rat um einen Einzelbeschluss bitte. Die Konnexität zu den Grundgeschäften sei gegeben.

 

Herr Thielmann äußert sein Verständnis dafür, dass die Verwaltung in dieser Situation das Risiko begrenzen möchte, bittet aber um Mitteilung, wie hoch die Kosten bei einem direkten Ausstieg seien.

 

Herr Gerbersmann teilt hierzu mit, dass bei einem direkten Ausstieg aus den Derivatgeschäften die Erhöhung der Kassenkredite zu berücksichtigen sind. Die Kosten werden sich von ca. 46,5 auf rd. 53 Millionen Euro erhöhen. Bei Einziehung eines Caps, stehe die Verwaltung 1,2 Millionen Euro besser da.

 

Herr Hoffmann bestätigt auf Nachfrage von Herrn Feste, dass die in Betracht gezogene weitere Vorgehensweise sich im Rahmen des Runderlasses bewege und korrekt sei.

 

Herr Marscheider erklärt für die Fraktion Bürger für Hagen, dass diese zu einem sofortigen Ausstieg tendiere. Die Verwaltung sollte Verantwortung übernehmen und zunächst ein noch zu diesem Thema ausstehendes Gespräch abwarten. Herr Marscheider sieht sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht in der Lage eine Entscheidung zu treffen und bittet die Verwaltung um mehr Informationen.

 

Herr Dr. Ramrath fragt nach, ob nach einem möglicherweise erfolgreich geführten Rechtsstreit, das Capgeschäft gekündigt oder verkauft werden könnte.

 

Herr Dr. Schmidt kritisiert die Aussage von Herrn Marscheider und stellt klar, dass die Verwaltung sehr wohl eigenverantwortlich entscheiden möchte. Der Verwaltungsvorstand übernehme für das weitere Vorgehen die Verantwortung. Die formalen und rechtlichen Rahmenbedingungen müssten jedoch vom Rat getroffen werden, sonst seien dem Verwaltungsvorstand finanziell und rechtlich die Hände gebunden. Verschiedene Sachen die mit dem Cap im Zusammenhang stehen, seien mit dem Anwalt geklärt worden. Ein Risiko sei gegeben, wenn der günstigste Fall eintrete und die Deutsche Bank das Geschäft zurück abwickelt. In diesem Fall sei der Cap von der Erstattungspflicht der Deutschen Bank ausgenommen. Auf der anderen Seite handele es sich um eine Schadensbegrenzung die der Anwalt auch empfehle. Den Cap als eigenständiges Geschäft werde man verkaufen können. Welcher Marktpreis dann erzielt werden könnte, kann zurzeit nicht vorausgesagt werden. Über den Hinweis zur Kündigungsfrist ist nachzudenken

 

Auf die Frage von Herrn Oberste-Berghaus zur Eigenverantwortlichkeit verweist Herr Dr. Schmidt auf die Möglichkeiten der Gemeindeordnung.

 

Herr Riechel fragt nach, ob es richtig sei, dass bei einem direkten Ausstieg nur 1,2 Millionen Euro mehr gezahlt werden, als wenn dieses Geschäft in der bestehenden Form mit Einziehung eines Caps erhalten bleiben würde. Auf der anderen Seite würde es bedeuten, dass 15 Millionen für einen Cap gezahlt werden. Sollten sich die Geschäfte schlecht entwickeln, läge der Gesamtverlust bei 51 Millionen Euro. Aus Sicht von Herrn Riechel würde die Verwaltung 1,2 Millionen Euro gewinnen, aber 15 Millionen Euro verlieren.

 

Herr Gerbersmann erklärt, dass bei einem kompletten Verkauf der Geschäfte der Marktwert realisiert werde. Die Kassenkredite müssten mit eingerechnet werden. Erst im Jahr 2010 wisse die Verwaltung, ob dieses Produkt zum richtigen Zeitpunkt verkauft wurde. Die Einziehung eines Caps reduziere den negativen Marktwert. Der Vorteil liege darin, dass die aufgebrachten Kapitalkosten erst zu einem späteren Zeitpunkt gezahlt werden müssten.

 

Herr Feste stellt fest, dass es sich bei den Caps um weitere Derivatgeschäfte handele, für die es auch einen Marktwert geben müsste. Es könnte also sein, dass sich trotz einer Ausgabe von 15 Millionen Euro für die Caps das Produkt entsprechend entwickeln würde und mit einem Ertrag verkauft werden könnte.

 

Herr Gerbersmann erläutert den Hintergrund eines sogenannten Spiegelswap. Dieser regiere immer genau in die andere Richtung zum Grundgeschäft.

 

Herr Hoffmann verneint die Frage von Herrn Erlmann, ob der Entschluss zur Einziehung eines Caps einen Einfluss auf die rechtliche Position der Ratsmitglieder in den weiteren Verhandlungen mit der Deutschen Bank habe.

 

Frau Suda fragt nach, inwieweit sich die Ratsmitglieder in Zusammenhang mit den Derivatgeschäften bei einer Beschlussfassung haftbar machen.

 

Herr Hoffmann erklärt, dass die Gemeinde zunächst einmal durch einen Beschluss des Rates einen Schaden erleiden müsste. Davon ist nicht auszugehen, weil der Cap eingezogen werden soll, um einen Schadenseintritt  bzw. die Verschlechterung der finanziellen Position zu vermeiden.

Darüber hinaus käme es bei einem Schadenseintritt zu einer Haftung der Ratsmitglieder nur dann, wenn sie vorsätzlich oder grob fahrlässig ihre Pflicht verletzen würden. Dies kann Herr Hoffmann in Bezug auf eine mögliche Beschlussfassung im Sinne der Verwaltung nicht bestätigen. Es bestehe in der aktuellen Situation kein Risiko, dass eine Schadensersatzverpflichtung auf die Ratsmitglieder zukommen könnte.

 

Herr Feste beantragt, in der Beschlussfassung die Worte „Cap“ bzw. „Spiegelswap“ zur Konkretisierung mit aufzunehmen.

 

Herr Jochen Weber stellt den Antrag, über den Beschussvorschlag der Verwaltung ohne Konkretisierung abzustimmen.

 

Herr Oberbürgermeister Demnitz lässt zunächst über den Antrag von Herrn Jochen Weber mit folgendem Ergebnis abstimmen:

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

Danach lässt Herr Oberbürgermeister Demnitz über die folgenden Beschlusspunkte getrennt abstimmen.

 

 

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Beschluss:

 

Angesichts des derzeit sehr volatilen Zinsmarktes und der Tatsache, dass über den Handlungsrahmen für Verträge zur Optimierung der Zinsstruktur und zur Begrenzung von Zinsänderungsrisiken erst nach der Sommerpause ein Beschluss des Rates zu erwarten ist, wird die Verwaltung bis zum Zeitpunkt dieses Beschlusses von § 12 der Haushaltssatzung 2007, wie er heute beschlossen wurde, insoweit freigestellt, als sie ermächtigt wird, Verträge zur Begrenzung des Zinsrisikos aus den CMS-Spread-Ladder-Swaps – Abschluss über 140 Mio. Euro vom 01.02.2005 und Abschluss über 30 Mio. Euro vom 12.05.2005 - eigenverantwortlich abzuschließen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

Der 2. Veränderungsliste zum Haushaltsplanentwurf 2007 wird zugestimmt. Sie ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2007, das Investitionsprogramm bis 2010 sowie das Haushaltssicherungskonzept 2007 einschließlich des Strategiekonzeptes in der fortgeschriebenen Fassung unter Berücksichtigung der 1. + 2. Veränderungsliste.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, für das Haushaltsjahr 2008 ein neues Haushaltssicherungskonzept und eine Fortschreibung des Strategiekonzeptes zu erarbeiten, die nach Möglichkeit eine Genehmigung durch die Bezirksregierung Arnsberg zulassen. Dabei ist im Haushaltssicherungskonzept eine 10 %-ige Kürzung bei den freiwilligen Ausgaben umzusetzen.

 

Die Finanzplanung wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Vermögens- und Schuldenübersicht für die zum 01.01.2007 auf das Neue Kommunale Finanzmanagement umgestellten Bereiche wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

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Anlagen