14.06.2007 - 5.4 § 12 HaushaltssatzungHandlungsrahmen für ein ak...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Aufgrund der unterschiedlichen Signale aus den Fraktionen und dem noch fehlenden Abschlussergebnisses aus der eingerichteten Arbeitsgruppe zu dieser Thematik bittet Herr Jochen Weber, um einen entsprechenden Beschlussvorschlag seitens der Verwaltung.

 

Herr Gerbersmann erklärt für die Verwaltung, dass diese den Beratungsbedarf der Fraktionen zu § 12 der Haushaltssatzung zur Kenntnis genommen habe. Für den Fall, dass die Beratung heute vertragt werden soll, habe die Verwaltung den als Tischvorlage ausgelegten Beschlussvorschlag der Verwaltung zum Abschluss eines Beratungs- und Betreuungsvertrages vorbereitet, der als Anlage 7 der Niederschrift beigefügt ist. Dieser sollte unabhängig vom Handlungsrahmen beschlossen werden, weil die Verwaltung die Sommerpause nutzten möchte, über ein Ausschreibungsverfahren eine dezidierte Ausschreibung  für einen möglichst unabhängigen Berater, also einem Finanzdienstleister, zu tätigen, der die Verwaltung nicht nur in der Frage des Preisangebotes berate, sondern vor allen Dingen mit der Verwaltung zusammen diskutiere, in welche Richtung das Portfolio ausgerichtet werden soll.

 

Herr Peters schlägt vor, im ersten Absatz des Beschussvorschlages die Worte „ der Derivatgeschäfte“ durch die Worte „ des Schuldenmanagements“ zu ersetzen. Darüber hinaus schlägt Herr Peters vor, im dritten Absatz folgende Ergänzung nach dem zweiten Komma durchzuführen:

 

wie die Stadt ihr Kreditportfolio unter Einschätzung künftiger Marktgegebenheiten ausrichten soll.“ Der zuvor aufgeführte Halbsatz ist zu streichen.

 

Herr Riechel erinnert sich an den in der Lenkungsgruppe gefassten Beschluss zur Abgabe einer Selbstverpflichtung seitens der Stadt Hagen. Dies sollte noch Bestandteil des heutigen Beschlusses werden.

 

Herr Gerbersmann erklärt sich mit der Änderung zum Beschlussvorschlag von Herrn Peters einverstanden, wenn einvernehmlich geklärt sei, dass nicht bei jedem Kassenkredit die Berater zu fragen sind.

 

Herr Jochen Weber bestätigt die Aussage von Herrn Gerbersmann.

 

Herr Dr. Schmidt entgegnet Herrn Riechel, dass sich der Verwaltungsvorstand und die Kämmerei darauf geeinigt haben, sich nicht über die bislang im Handlungsrahmen erarbeiteten Richtlinien hinwegzusetzen, solange kein endgültiger Beschluss gefasst wurde. Im Rahmen der Haushaltsberatungen werde die Verwaltung hinsichtlich der Absicherung der beiden betroffenen Hauptgeschäfte den Rat um einen gesonderten Beschluss bitten. Ansonsten werde sich die Verwaltung selbstverständlich an diese Vereinbarung als Selbstverpflichtung halten.

 

Herr Thielmann teilt für die FDP-Fraktion mit, dass sich diese auf eine bestimmte Vorgehensweise bezüglich der Derivatgeschäfte geeinigt habe. Die FDP lehne Derivatgeschäfte heute und zukünftig ab und empfehle aus den noch bestehenden Geschäften auszusteigen. Dem heutigen Beschlussvorschlag werde die FDP nicht zustimmen.

 

Herr Oberbürgermeister Demnitz stellt zur Verwaltungsvorlage 0440/2007 aufgrund des Einvernehmens des Rates fest, dass der Handlungsrahmen für ein aktives Schuldenmanagement, wie er sich aus der der Niederschrift beigefügten Anlage ergibt, vertagt wurde, bis die Arbeitsgruppe nach der Sommerpause ein Ergebnis zur Beratung vorlege.

 

Herr Oberbürgermeister Demnitz lässt anschließend über den als Tischvorlage ausgelegten Beschlussvorschlag der Verwaltung mit den vorgebrachten Änderungen von Herrn Peters abstimmen. Dieser ersetze den ursprünglichen Beschlussvorschlag aus der Verwaltungsvorlage 0440/2007.

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt, den Handlungsrahmen für ein aktives Schuldenmanagement, wie er sich aus der der Niederschrift beigefügten Anlage ergibt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Der Beratungsgegenstand wurde einstimmig vertagt.

 

 

Der Rat beschließt, dass die Stadt zur Beratung und Betreuung im Aufgabenbereich des Schuldenmanagements einen Vertrag mit einem externen Berater abschließt.

 

Zur Erstellung der Ausschreibungsunterlagen bedient sich die Stadt einer Wirtschaftsprüfungs-GmbH.

 

Der abzuschließende Beratungs- und Betreuungsvertrag hat u. a. zum Inhalt, dass der Vertragspartner der Stadt schriftliche Empfehlungen zu geben hat, wie die Stadt ihr Kreditportfolio unter Einschätzung künftiger Marktgegebenheiten ausrichten soll.

 

Nach dem begleiteten Auswahlverfahren soll die Verwaltung in Abstimmung mit der Wirtschaftsprüfungs-GmbH eine entsprechende Auswahlentscheidung treffen.

 

Nach Abschluss des Beratung- und Betreuungsvertrages sind die im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen umgehend zu unterrichten.

 

Eine Berichterstattung in dieser Angelegenheit soll durch die Verwaltung in der Sitzung des HFA vom 16. August 2007 vorgenommen werden.

 

Sollte die Wirtschaftsprüfungs-GmbH eine rechtliche Beurteilung der vorgelegten „Bewerbungsunterlagen“ für notwendig erachten, ist vor der durch die Verwaltung zu treffenden Auswahlentscheidung die bisher bereits mit der rechtlichen Bewertung abgeschlossener Derivatgeschäfte betraute Rechtsanwaltssozietät zu beteiligen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Mit Mehrheit beschlossen.

 

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Anlagen