14.06.2007 - 5.37 Bebauungsplan Nr. 5/06 (582) - Sport- und Freiz...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Hinweis des Schriftführers: Herr Meier erklärt sich gemäß §§ 31,43 GONRW i.V. mit § 11 der Geschäftsordnung des Rates für befangen und hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.

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Beschluss:

 

a)     Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 5/06 (582) „Sport- und Freizeitbad Ischeland“ gemäß des im Sitzungssaal ausgehängten Entwurfes.

 

b)     Der Rat der Stadt Hagen beschließt die öffentliche Auslegung des im Sitzungssaal ausgehängten Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 5/06 (582) „Sport- und Freizeitbad Ischeland“ nebst der Begründung vom 16.05.2007 gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung.

 

Die Begründung ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Geltungsbereich:

 

Der Geltungsbereich umfasst das Freibadgelände Ischeland einschließlich der Zuführung des Ischelandbaches, die im Süden vorgelagerte Stellplatzanlage sowie den Teilabschnitt der Stadionstraße zwischen der Ischelandhalle und der Houbenstraße.

Die Abgrenzung des Plangebietes verläuft im Uhrzeigersinn wie folgt:

Ab der katholischen Grundschule Meinolf verläuft die Grenze westlich der Stadionstraße am Kindergarten und am Ischelandteich vorbei bis zum Haus Houbenstraße Nr. 1. Auf dem Abschnitt zwischen Kindergarten und Houbenstraße ist die Stadionstraße nur als Fußweg ausgebaut. Im Norden verläuft die Abgrenzung entlang der rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Straßen “Am Freibad” und “Zur Heide”. Im Osten grenzt durch einen Grünstreifen getrennt eine Kleingartenanlage an. Der westliche Bereich des Bachraumes mit seinen Ufergehölzen wird in das Plangebiet einbezogen (LB Nr. 1.4.2.22 Ischelandbach). Im Südosten verläuft die Grenze entlang des Weges am Stadion vorbei. Die Grenze quert diesen Weg in südliche Richtung zum Vorplatz des Stadions. Die südliche Grenze umfasst die Stellplatzanlage vor dem Stadion und deren Zufahrt von der Stadionstraße.

Das Plangebiet umfasst in der Gemarkung Eckesey, Flur 8 die Flurstücke 341, 342, 347, 348, 349, 350 und teilweise die Flurstücke 338 und 340 sowie aus Flur 9 teilweise die Flurstücke 167 und 407. Ferner liegen im Geltungsbereich aus der Gemarkung Hagen, Flur 1 das Flurstück 862 und teilweise die Flurstücke 863 und 864.

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplanentwurf im Maßstab 1 : 500 ist das Plangebiet eindeutig dargestellt.

 

 

Nächster Verfahrensschritt

 

Nach der öffentlichen Auslegung kann voraussichtlich im 4. Quartal 2007 der Satzungsbeschluss erfolgen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage