14.06.2007 - 5.31 Bebauungsplan Nr. 6/99 Teil 1 "Bereich ehemali...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

a)       Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung eines Verfahrens zur ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6/99 (512) Teil 1 “Bereich ehemalige Elbersdrucke” nach § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 a BauGB in der zurzeit gültigen Fassung.

 

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich der ersten Änderung umfasst das Grundstück Frankfurter Straße 24, das ehemalige Betriebsgelände der Hagener Straßenbahn AG ohne dem Parkhaus an der Volme sowie der angrenzende Bereich der Elbershallen bis auf der Höhe der Möllenhofstraße.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses. 

 

b)       Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Verzicht auf die Bürgerbeteiligung nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB.

 

Nächster Verfahrensschritt:

Als nächster Verfahrensschritt ist Ende 2007 die öffentliche Auslegung vorgesehen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage