14.06.2007 - 5.30 Satzung der Stadt Hagen über die Grenzen des im...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.30
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 14.06.2007
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Grothe bittet den Rat aus formalen Gründen einen dritten Beschlusspunkt aufzunehmen,
der als Anlage 16 der Niederschrift
beigefügt ist. In dem Gebiet gäbe es eine Streuobstwiese, die ein geschützter
Landschaftsbestandteil ist. Der Landschaftsbeirat habe im Gegensatz zum
Umweltausschuss einer Befreiung zur Herausnahme dieser Obstwiese nicht
zugestimmt. In diesem Fall müsse der Regierungspräsident in Arnsberg
entscheiden, ob der geschützte Landschaftsbestandteil herausgenommen werden
soll. Aus diesem Grunde schlage die Verwaltung aus rechtlichen
Sicherheitsgründen den entsprechenden Zusatz zum Beschlussvorschlag vor.
Auf die Nachfrage von Herrn Strüwer
antwortet Herr Grothe, dass ein bis zwei Wohneinheiten davon betroffen
wären. Ein Bebauungsplan könne nicht um die Obstwiese herum rechtskräftig
gemacht werden und speziell diese Fläche herausgenommen werden. Aus diesem
Grund muss der Bebauungsplan unter dem Vorbehalt der Befreiung gestellt werden.
Herr Strüwer berichtet von
den stattgefundenen Gesprächen mit der Entwicklungsgesellschaft und der
Bildungsstätte in denen deutlich wurde, dass das Gesamtkonzept gefährdet sei,
wenn nicht alle Flächen bebaut würden. Ein Kompromiss wäre wünschenswert
gewesen, konnte aber zwischen den Partien nicht erzielt werden. Aus diesem
Grund werde Herr Strüwer dem Antrag nicht zustimmen.
Herr Grothe stellt klar,
dass sich der Inhalt der kritischen Diskussion zwischen der Entwicklungsgesellschaft
und der Jugendbildungsstätte nicht auf das von ihm beschriebenes Grundstück bezogen
habe.
Frau Kingreen bemängelt
die geplante Bebauung an dieser Stelle, zumal es keine Schulen bzw.
Kindergärten in der Nähe gäbe. Darüber hinaus riskiere die Verwaltung eine
Klage seitens der Jugendbildungsstätte. Frau Kingreen bittet um
Auskunft, gegen wen gegebenenfalls die Klage gerichtet werde.
Herr Hoffmann vermag nicht
einzuschätzen gegen wen die Bildungsstätte klagen werde. Theoretisch bestehe
die Möglichkeit, dass die Satzung per Normenkontrolle angegriffen würde. Einen
Schaden sieht Herr Hoffmann zurzeit nicht, da die Satzung in der vorliegenden
Form seiner Auffassung nach rechtmäßig ist. Im Übrigen zeige der ergänzende
Beschlussvorschlag von Herrn Grothe nur die formal notwendige Konsequenz
auf, zunächst dieses landschaftsrechtliche Befreiungsverfahren abzuwarten,
bevor die Satzung bekannt gegeben werde.
Herr Meier knüpft an den
Wortbeitrag von Herrn Hoffmann an und teilt mit, dass der
Stadtentwicklungsausschuss die Fragen der Bildungsstätte aufgenommen und gegenüber
der Verwaltung gestellt habe. Das zusätzliche Gutachten der Sachverständigen
habe diese Fragen alle zur Zufriedenheit des Stadtentwicklungsausschusses
beantwortet. Einer Klage kann daher gelassen entgegen gesehen werden.
Herr Erlmann berichtet von
einem Ortstermin des Umweltausschusses in der Mittagszeit und teilt mit, dass
der Umweltausschuss keine Bedenken bei diesem Vorhaben habe.
Herr Oberbürgermeister Demnitz stellt das Einvernehmen des Rates zur Aufnahme des dritten Punktes zum
Beschussvorschlag der Verwaltung fest und lässt darüber abstimmen.
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange die vor und während des Beteiligungsverfahrens (Januar / Februar 2007) vorgebrachten Anregungen zurück bzw. entspricht ihnen gemäß der Sitzungsvorlage. Die Verwaltungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
2. Der Rat der Stadt Hagen beschließt die zu diesem Beschluss gehörende Satzung über die Grenzen des im Zusammenhang Ortsteils „Ergster Weg“ gemäß § 34 Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB. Der im Sitzungssaal aufgehängte Plan und die Begründung vom 9. Januar 2007 mit ihren Anlagen sind Bestandteil der Satzung.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die
öffentliche Bekanntmachung der Satzung erst dann zu veranlassen, wenn die nach
§ 69 LG NRW erforderliche Zustimmung der Bezirksregierung Arnsberg zur
Erteilung einer landschaftsrechtlichen Befreiung vorliegt. Wird diese versagt,
ist der Rat zu informieren.
Anlagen zur Vorlage
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