10.05.2007 - 5.15 Vergaben nach VOBhier: Anhebung der Vergabewert...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Jochen Weber schlägt vor, dass der Wortlaut im Beschlussvorschlag der Verwaltung „ in Anlehnung“ durch den Wortlaut „ wird die Anwendung des Runderlasses“ ergänzt wird.

 

Frau Grebe erklärt, dass die komplette Größenordung des Runderlasses zunächst für die größeren Städte wie Köln, Dortmund, Essen usw. angedacht war. Aus diesem Grunde habe die Verwaltung den im Beschlussvorschlag aufgeführten Wortlaut gewählt. Es bestehe aber die Möglichkeit die Wertgrenzen im Beschluss zu ergänzen.

 

Herr Riechel begrüßt, dass dem Anliegen der örtlichen Handwerkerschaft in dieser Form Rechnung getragen werde, bittet aber darum, dass dem Rat nach zwei Jahren ein Bericht vorgelegt werde, inwieweit sich dieser Beschluss positiv ausgewirkt habe. Dies sollte Gegenstand der Beschlussfassung sein.

 

Herr Grothe erinnert, dass der Runderlass nicht darauf abziele heimischen Firmen einen Vorteil einzuräumen, sondern, dass ein ausgewogener Bieterkreis die Möglichkeit habe sich an einer Vergabe zu beteiligen. Eine Berichterstattung nach zwei Jahren sei möglich.

 

Herr Oberbürgermeister Demnitz stellt das Einvernehmen des Rates fest, dass die in der Verwaltungsvorlage enthaltenen Wertgrenzen im Beschlussvorschlag konkret mit aufgenommen werden. Darüber hinaus werde der Antrag von Herrn Riechel, dem Rat eine Berichterstattung nach zwei Jahren vorzulegen, ebenfalls mit in die Beschlussvorschlag aufgenommen.

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Beschluss:

 

1.         Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

2.         Die Anhebung der Vergabewertgrenzen bei Beschränkten Ausschreibungen und      Freihändigen Vergaben für den Bereich der Bauleistungen wird in Anlehnung an       den Runderlass des Innenministeriums vom 22.3.2006 beschlossen.

           

            Danach kann bei Bauleistungen ohne weitere Einzelbegründung eine            Beschränkte Ausschreibung bis zu einem Auftragswert von höchstens

           

            -           300.000,-- € im Tiefbau

                        150.000,-- € für Rohbauarbeiten im Hochbau und

                          75.000,-- € für Ausbaugewerke und sonstige Gewerke im Hochhaus                           sowie für Pflanzungen und Straßenausstattungen

 

            sowie eine Freihändige Vergabe von höchstens 30.000,-- € durchgeführt        werden.

 

3.         Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat über das Ergebnis dieser       Verfahrensweise nach zwei Jahren zu berichten.

 

Der Beschluss wird bei Vergabeverfahren ab dem 1.6.2007 umgesetzt.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

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