10.05.2007 - 5.15 Vergaben nach VOBhier: Anhebung der Vergabewert...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.15
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 10.05.2007
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Jochen Weber schlägt vor, dass der Wortlaut im
Beschlussvorschlag der Verwaltung „ in Anlehnung“ durch den
Wortlaut „ wird die Anwendung des Runderlasses“ ergänzt wird.
Frau Grebe erklärt, dass die komplette Größenordung des Runderlasses zunächst für
die größeren Städte wie Köln, Dortmund, Essen usw. angedacht war. Aus diesem
Grunde habe die Verwaltung den im Beschlussvorschlag aufgeführten Wortlaut
gewählt. Es bestehe aber die Möglichkeit die Wertgrenzen im Beschluss zu
ergänzen.
Herr Riechel begrüßt, dass dem Anliegen der örtlichen Handwerkerschaft in dieser Form
Rechnung getragen werde, bittet aber darum, dass dem Rat nach zwei Jahren ein Bericht
vorgelegt werde, inwieweit sich dieser Beschluss positiv ausgewirkt habe. Dies
sollte Gegenstand der Beschlussfassung sein.
Herr Grothe erinnert, dass der Runderlass nicht darauf abziele heimischen Firmen
einen Vorteil einzuräumen, sondern, dass ein ausgewogener Bieterkreis die
Möglichkeit habe sich an einer Vergabe zu beteiligen. Eine Berichterstattung
nach zwei Jahren sei möglich.
Herr Oberbürgermeister Demnitz stellt das Einvernehmen des Rates fest, dass die
in der Verwaltungsvorlage enthaltenen Wertgrenzen im Beschlussvorschlag konkret
mit aufgenommen werden. Darüber hinaus werde der Antrag von Herrn Riechel,
dem Rat eine Berichterstattung nach zwei Jahren vorzulegen, ebenfalls mit in
die Beschlussvorschlag aufgenommen.
Beschluss:
1. Der
Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Die
Anhebung der Vergabewertgrenzen bei Beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben für den Bereich der
Bauleistungen wird in Anlehnung an den
Runderlass des Innenministeriums vom 22.3.2006 beschlossen.
Danach kann bei Bauleistungen ohne weitere
Einzelbegründung eine Beschränkte
Ausschreibung bis zu einem Auftragswert von höchstens
- 300.000,--
€ im Tiefbau
150.000,-- € für
Rohbauarbeiten im Hochbau und
75.000,-- € für Ausbaugewerke und
sonstige Gewerke im Hochhaus sowie für Pflanzungen und
Straßenausstattungen
sowie eine Freihändige Vergabe von
höchstens 30.000,-- € durchgeführt werden.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat
über das Ergebnis dieser Verfahrensweise
nach zwei Jahren zu berichten.
Der Beschluss wird bei Vergabeverfahren ab dem
1.6.2007 umgesetzt.
